Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird verstärkt kontrovers diskutiert. Seit der Aufkauf von Steuer-CD’s durch die Finanzbehörden zu einer wahren Selbstanzeigewelle geführt hat und in diesem Zusammenhang auch einige prominente Fälle publik wurden, sind die Forderungen nach einer restriktiveren Handhabung lauter geworden.

Bund und Länder grundsätzlich einig

Bund und Länder ziehen jetzt die Konsequenz und verschärfen die Regeln für die Selbstanzeige. Vor wenigen Tagen einigten sich die zuständigen Finanz-Staatssekretäre auf Grundzüge für entsprechende Änderungen.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Damit wird auch eine Vorgabe des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD umgesetzt. Vor allem die SPD hatte hier auf strengere Regeln gedrängt.

Künftig sollen die Erklärungspflicht bei Selbstanzeigen auf zehn Jahre verdoppelt werden. Bisher musste die Steuererklärung nur für fünf Jahre rückwirkend korrigiert werden, um die Strafbefreiung zu erlangen. Einigkeit besteht auch darin, den Strafzuschlag in Fällen schwerer Steuerhinterziehung deutlich zu erhöhen.

Umsetzung schon 2015 möglich

Damit sind Steuerhinterziehungen ab 50.000 Euro gemeint. Bislang wurde hier neben der üblichen sechs Prozent Säumniszinsen ein einmaliger Strafzuschlag in Höhe von fünf Prozent des Hinterziehungsbetrages erhoben. Jetzt ist im Gespräch, den Zuschlag zu verdoppeln. Alternativ wird auch eine Ausrichtung des Prozentsatzes an der Hinterziehungssumme diskutiert. Bei größeren Beträgen wären dann auch höhere Prozentsätze zugrunde zu legen. Hier bedarf es noch der Detailabstimmung.

Die Empfehlungen der Finanz-Staatssekretäre sollen der Finanzministerkonferenz vorgelegt werden. Bundesfinanzminister Schäuble hatte sich bereits mehrfach im Vorfeld für eine Verschärfung ausgesprochen. Die Anwendung der neuen Regeln könnte schon ab 2015 erfolgen, wenn ein entsprechendes Gesetz von Bundestag und Bundesrat rechtzeitig verabschiedet wird.

Strengere Selbstanzeige-Praxis

Unabhängig davon sind die Rahmenbedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige schwieriger geworden. Angesichts einiger spektakulärer Steuerhinterziehungsfälle wenden Steuerfahndung und Rechtsprechung das bestehende Steuerstrafrecht konsequent an. Denn strafbefreiend wirkt die Selbstanzeige nur dann, wenn sie rechtzeitig erfolgt – Ermittlungen also noch nicht aufgenommen worden sind.

Egal was mit den Regeln jetzt passiert: Eine unabhängige Finanzberatung, möglichst auf Honorarbasis, sollte zügig beauftragt werden.

Volatil aufwärtsgerichtet – Mandantenbrief 07/20

Noch vor einigen Wochen war es undenkbar, dass wir jeden Tag den neuesten Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes oder anderen Virologen voller Spannung lauschen.

Zweite Meinung – Mandantenbrief 10/14

Verbraucher wünschen eine Zweitmeinung: Die meisten Patienten wollen eine zweite ärztliche Meinung einholen, zeigt eine Studie der Asklepios Kliniken Hamburg. Aber viele wissen überhaupt nicht, dass es das Recht auf eine Zweitmeinung bereits gibt. In der Finanzberatung ist das noch vollkommen unüblich.

Lachs so teuer wie ein Fass Nordseeöl – Mandantenbrief 02/16

Liebe Leser, Erdöl wurde jahrzehntelang als schwarzes Gold bezeichnet. Es war vergleichsweise selten, besaß vermeintlich endliche Reserven und war für die globale Wirtschaft extrem wichtig. Der geradezu groteske Preisverfall führte nun aber dazu, dass ein Lachs teurer ist als ein Barrel Nordseeöl.

Ein Bitcoin unterm Weihnachtsbaum? Mandantenbrief 01/18

Sollte man noch auf den Zug aufspringen oder steht der Crash bevor? Nur der Anteil, mit dem man in eine Spielhalle oder ein Spielkasino gehen würde, sollte zum Einsatz kommen. Ansonsten Finger weg!

Korrektur der Korrektur | Mandantenbrief 04/19

Viele seriöse Beobachter und Finanzberater rieben sich Ende 2018 jeden Tag wieder die Augen. Die Stärke der Korrektur der Börsenentwicklung war weder prognostizierbar noch wirklich begründbar. Noch wenige Wochen vorher hatten vergleichbare Meldungen keinen Einfluss, und nun dieser Einbruch. Täglich stellte sich die gleiche Frage: Verkaufen oder nachkaufen.

„Zinsen bleiben ewig nahe Null“ | Mandantenbrief 08/19

Auch wenn im November EZB-Chef Mario Draghi den Stab an Christine Lagarde weitergibt, dürfte sich an der Politik der Euro-Notenbank wenig ändern. Die Fortsetzung des lockeren Geldkurses ist schon vorgezeichnet – nach der letzten EZB-Sitzung wurde sogar eine Wiederaufnahme der Anleihekäufe in Aussicht gestellt.

Aktien ETF – ein Geldwert? – Mandantenbrief 10/16

Der ETF oder auch Exchange Traded Funds wird von Verbraucherschützern als das Allheilmittel der Finanz- und Anlegerwelt gefeiert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist er aber eher ein Geld- als ein Sachwert.

Geldanlage – quo vadis? | Mandantenbrief 09/19

wer glaubte, bei den Zinsen könne es nicht noch weiter nach unten gehen, wurde in den vergangenen Monaten eines Besseren belehrt. Die Rendite von Bundesanleihen sinkt seit November 2018 kontinuierlich. Bei den „Zehnjährigen“ hat sie sogar den negativen EZB-Einlagezins unterschritten. Aber auch bei Tages- und Termingeldern wurden die ohnehin minimalen Verzinsungen nach unten angepasst.

Subjektive Wahrnehmung von Veränderungen – Mandantenbrief 05/18

Die Trump-Methode der schroffen, spontanen Zurückweisung von langjährigen Länderpartnerschaften und gültigen internationalen Vereinbarungen verunsichert immer wieder aufs Neue.

Wie geht es an der Börse weiter? – Mandantenbrief 07/2017

Liebe Leser, wir hinterfragen uns täglich neu: Was ist zu tun – ist überhaupt etwas zu tun? Nichts machen wirkt so passiv. Die unerwartete Trump-Rallye war genau gegenteilig prognostiziert worden.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

4 + 11 =