Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird verstärkt kontrovers diskutiert. Seit der Aufkauf von Steuer-CD’s durch die Finanzbehörden zu einer wahren Selbstanzeigewelle geführt hat und in diesem Zusammenhang auch einige prominente Fälle publik wurden, sind die Forderungen nach einer restriktiveren Handhabung lauter geworden.
Bund und Länder grundsätzlich einig
Bund und Länder ziehen jetzt die Konsequenz und verschärfen die Regeln für die Selbstanzeige. Vor wenigen Tagen einigten sich die zuständigen Finanz-Staatssekretäre auf Grundzüge für entsprechende Änderungen.
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Damit wird auch eine Vorgabe des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD umgesetzt. Vor allem die SPD hatte hier auf strengere Regeln gedrängt.
Künftig sollen die Erklärungspflicht bei Selbstanzeigen auf zehn Jahre verdoppelt werden. Bisher musste die Steuererklärung nur für fünf Jahre rückwirkend korrigiert werden, um die Strafbefreiung zu erlangen. Einigkeit besteht auch darin, den Strafzuschlag in Fällen schwerer Steuerhinterziehung deutlich zu erhöhen.
Umsetzung schon 2015 möglich
Damit sind Steuerhinterziehungen ab 50.000 Euro gemeint. Bislang wurde hier neben der üblichen sechs Prozent Säumniszinsen ein einmaliger Strafzuschlag in Höhe von fünf Prozent des Hinterziehungsbetrages erhoben. Jetzt ist im Gespräch, den Zuschlag zu verdoppeln. Alternativ wird auch eine Ausrichtung des Prozentsatzes an der Hinterziehungssumme diskutiert. Bei größeren Beträgen wären dann auch höhere Prozentsätze zugrunde zu legen. Hier bedarf es noch der Detailabstimmung.
Die Empfehlungen der Finanz-Staatssekretäre sollen der Finanzministerkonferenz vorgelegt werden. Bundesfinanzminister Schäuble hatte sich bereits mehrfach im Vorfeld für eine Verschärfung ausgesprochen. Die Anwendung der neuen Regeln könnte schon ab 2015 erfolgen, wenn ein entsprechendes Gesetz von Bundestag und Bundesrat rechtzeitig verabschiedet wird.
Strengere Selbstanzeige-Praxis
Unabhängig davon sind die Rahmenbedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige schwieriger geworden. Angesichts einiger spektakulärer Steuerhinterziehungsfälle wenden Steuerfahndung und Rechtsprechung das bestehende Steuerstrafrecht konsequent an. Denn strafbefreiend wirkt die Selbstanzeige nur dann, wenn sie rechtzeitig erfolgt – Ermittlungen also noch nicht aufgenommen worden sind.
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