Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird verstärkt kontrovers diskutiert. Seit der Aufkauf von Steuer-CD’s durch die Finanzbehörden zu einer wahren Selbstanzeigewelle geführt hat und in diesem Zusammenhang auch einige prominente Fälle publik wurden, sind die Forderungen nach einer restriktiveren Handhabung lauter geworden.

Bund und Länder grundsätzlich einig

Bund und Länder ziehen jetzt die Konsequenz und verschärfen die Regeln für die Selbstanzeige. Vor wenigen Tagen einigten sich die zuständigen Finanz-Staatssekretäre auf Grundzüge für entsprechende Änderungen.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Damit wird auch eine Vorgabe des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD umgesetzt. Vor allem die SPD hatte hier auf strengere Regeln gedrängt.

Künftig sollen die Erklärungspflicht bei Selbstanzeigen auf zehn Jahre verdoppelt werden. Bisher musste die Steuererklärung nur für fünf Jahre rückwirkend korrigiert werden, um die Strafbefreiung zu erlangen. Einigkeit besteht auch darin, den Strafzuschlag in Fällen schwerer Steuerhinterziehung deutlich zu erhöhen.

Umsetzung schon 2015 möglich

Damit sind Steuerhinterziehungen ab 50.000 Euro gemeint. Bislang wurde hier neben der üblichen sechs Prozent Säumniszinsen ein einmaliger Strafzuschlag in Höhe von fünf Prozent des Hinterziehungsbetrages erhoben. Jetzt ist im Gespräch, den Zuschlag zu verdoppeln. Alternativ wird auch eine Ausrichtung des Prozentsatzes an der Hinterziehungssumme diskutiert. Bei größeren Beträgen wären dann auch höhere Prozentsätze zugrunde zu legen. Hier bedarf es noch der Detailabstimmung.

Die Empfehlungen der Finanz-Staatssekretäre sollen der Finanzministerkonferenz vorgelegt werden. Bundesfinanzminister Schäuble hatte sich bereits mehrfach im Vorfeld für eine Verschärfung ausgesprochen. Die Anwendung der neuen Regeln könnte schon ab 2015 erfolgen, wenn ein entsprechendes Gesetz von Bundestag und Bundesrat rechtzeitig verabschiedet wird.

Strengere Selbstanzeige-Praxis

Unabhängig davon sind die Rahmenbedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige schwieriger geworden. Angesichts einiger spektakulärer Steuerhinterziehungsfälle wenden Steuerfahndung und Rechtsprechung das bestehende Steuerstrafrecht konsequent an. Denn strafbefreiend wirkt die Selbstanzeige nur dann, wenn sie rechtzeitig erfolgt – Ermittlungen also noch nicht aufgenommen worden sind.

Egal was mit den Regeln jetzt passiert: Eine unabhängige Finanzberatung, möglichst auf Honorarbasis, sollte zügig beauftragt werden.

Immobilien und ein persönlicher Meilenstein – Mandantenbrief 05/2017

Liebe Leser, die Meldungen über den Immobilienboom und die dauernd steigenden Preise führen bei den Eigentümern regelmäßig zu Glücksgefühlen, ist das eigene Vermögen virtuell doch schon wieder gestiegen. Wer aber nicht in den Metropolen oder deren Speckgürtel lebt, für den gelten veränderte Bedingungen. Und wer nicht laufend investiert, dessen Eigenheim verliert sogar an Wert.

Volatil aufwärtsgerichtet – Mandantenbrief 07/20

Noch vor einigen Wochen war es undenkbar, dass wir jeden Tag den neuesten Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes oder anderen Virologen voller Spannung lauschen.

Geldanlage ist kein Glücksspiel – Mandantenbrief 04/2021

In den letzten Wochen sorgten Spekulationen um die Gamestop-Aktie für mächtigen Wirbel. Um einem Hedgefonds Paroli zu bieten, hatten Internet-Aktivisten einen wahren Run auf die Aktie losgetreten. Deren Kurs stieg darauf in schwindelerregende Höhen.

Rente mit 63 – Mandantenbrief 9/14

Liebe leser, nicht nur die Einführung der Rente mit 63 in einer Zeit, in der die Lebenserwartung immer länger wird – nun auch noch die Bonifikation einer längeren Lebensarbeitszeit in einer unvorstellbaren Größenordnung. Die deutsche Politik tendiert immer weiter in Richtung eines verkrusteten Sozialstaates.

Subjektive Wahrnehmung von Veränderungen – Mandantenbrief 05/18

Die Trump-Methode der schroffen, spontanen Zurückweisung von langjährigen Länderpartnerschaften und gültigen internationalen Vereinbarungen verunsichert immer wieder aufs Neue.

Übertriebene Aktienkurse? | Mandantenbrief 10/2020

Die Aktienkurse steigen, als hätte es den Shutdown nicht gegeben. Dabei wird die Wirtschaftserholung lang und mühsam werden.

Vielleicht wird Trump doch nicht so schlimm – Zwischenruf 11/16

Gerade als junger Mensch hat mich die USA sehr fasziniert. Freiheit, Toleranz und die Möglichkeit, aus eigenem Antrieb sehr erfolgreich zu sein, hatte höchste Attraktivität.

Klimawandel ist eingepreist – Mandantenbrief 06/2021

Die Tatsache eines menschengemachten Klimawandels wird heute kaum noch bestritten, sieht man von Ausnahmen wie Donald Trump ab. Die Veränderung des globalen Klimas hat Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit zwangsläufig auch auf Finanzwerte.

Negativzinsen als Realität – Mandantenbrief 03/16

Lieber Leser, wer sein Geld bei der Bank deponiert, bekommt dafür Zinsen. Und wer sich welches leiht, muss Zinsen zahlen. Diese Grundregel galt im Wirtschaftsleben seit jeher – bis jetzt. Nun kehren sich die Vorzeichen um: Guthabenzinsen werden negativ und Kreditzinsen mitunter positiv.

Depotübertragung von AAB zu ebase – Mandantenbrief 03/2021

Nun ist es sicher: Die AAB wird an die ebase verkauft und alle Konten müssen umziehen. Die ebase verfolgt ein der AAB ganz ähnliches Geschäftsmodell und ist auf Finanzberater und deren Mandanten spezialisiert.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

12 + 15 =