Im ersten Halbjahr 2014 erfolgten so viele Selbstanzeigen bei Finanzämtern wie kaum je zuvor.
Offenbar haben spektakuläre Fälle wie die Verurteilung von Uli Hoeneß oder Ermittlungen gegen Alice Schwarzer manchen Steuersünder motiviert, reinen Tisch zu machen.
Ein Rekordjahr zeichnet sich ab
22.600 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit ausländischen Kapitaleinkünften sind von Anfang Januar bis Ende Juni bei den Behörden eingegangen – mehr als doppelt so viele wie im gleichen Vorjahreszeitraum.
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Das ergab eine Umfrage des Nachrichtenmagazins Spiegel in allen sechzehn Bundesländern. 2013 waren es lediglich 9.200 gewesen. Dabei gibt es interessante regionale Unterschiede. Die meisten Steuersünder zeigten sich in Baden-Württemberg an. Hier meldeten sich rund 5.000 Steuerhinterzieher. Beim Zuwachs lag dagegen Thüringen an der Spitze.
Wenn der Trend anhält, dürfte 2014 zu einem Rekordjahr bei den Selbstanzeigen werden. 2013 gingen im ganzen Jahr 25.700 Anzeigen ein, 2010 waren es 27.600. Insgesamt haben seit 2010 rund 90.000 Deutsche von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Steuerhinterziehung selbst aufzudecken und dadurch der Bestrafung zu entgehen. Dem Fiskus hat das geschätzte Mehreinnahmen von vier Milliarden Euro eingebracht.
Steuersünder: Zunehmend engere Spielräume
Die Spielräume für strafbefreiende Selbstanzeigen werden indes immer enger. Erst im Mai hatten sich die Finanzminister der Länder auf schärfere Regeln für die Strafbefreiung verständigt. In dem beschlossenen Elf-Punkte-Katalog ist u.a. vorgesehen, die Hinterziehungsgrenze für Straffreiheit ohne Zuschlag von 50.000 auf 25.000 Euro zu senken. Die Verjährungsfrist wird von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Außerdem sollen künftig sofort sechs Prozent Hinterziehungszinsen fällig werden, um die Straffreiheit zu erlangen.
Bereits seit Längerem sind Steuerfahndung und -rechtsprechung gegenüber reuigen Steuersündern unnachsichtiger. Nur wenn die Selbstanzeige rechtzeitig – das heißt vor bereits begonnen Ermittlungen – erfolgt und vollständig ist, kann mit Strafbefreiung gerechnet werden. Obwohl Gefängnisstrafen wie im Fall Hoeneß auch künftig eher die Ausnahme bleiben dürften, es wird schwierig für Steuersünder.
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