Ein wertvoller Steuertipp für Hauseigentümer und Mieter konzentriert sich auf Handwerkerkosten, Arbeiten in Wohnung, Haus und Garten sowie Betreuungsleistungen.

All diese Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden und führen zu einer Verminderung der Steuern.

Steuertipp: Abgabenermäßigungen richtig nutzen

Das Finanzamt fördert mit reduzierten Abgaben haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Aufwendungen für Handwerker.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Die Steuerschuld wird durch die finanzamtliche Beteiligung um zwanzig Prozent reduziert, allerdings müssen Obergrenzen beachtet werden:

– Geringfügige Beschäftigungen in Haushaltsnähe weisen eine Höchstgrenze von 510 Euro auf.
– Bei nicht geringfügigen Arbeitsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen liegt die Obergrenze bei 4.000 Euro.
– Handwerkerrechnungen reduzieren die Steuerschuld um maximal 1.200 Euro pro Jahr.

Eine Anmerkung zum Steuertipp: Das Finanzamt akzeptiert nur per Überweisung beglichene Rechnungen und keine Barzahlungen.

Darüber hinaus müssen die subventionierten Betätigungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen stehen und die darin lebenden Personen im Fokus haben. Praktische Beispiele sind Wohnungsreinigung, Haus- und Garteninstandsetzung sowie Senioren- und Kinderbetreuung.

Einschränkungen beim Steuertipp

Das Finanzamt beteiligt sich an allen Maßnahmen, die der Erhaltung, Renovierung oder Modernisierung dienen und im Haushalt des Steuerpflichtigen geleistet werden. Die reinen Materialkosten bleiben bei der Begünstigung außen vor. Unterstützt werden lediglich Stundensätze, in denen Arbeitskosten, Maschinenabschreibungen sowie Aufwendungen für An- und Abfahrt enthalten sind. Ein eventuell hinzugezogener Gutachter muss ohne Mitwirkung des Fiskus entlohnt werden. Wenn die Leistungen im Rahmen einer Neubaumaßnahme erbracht werden, kann ebenfalls keine Steuerermäßigung zur Geltung kommen.

Wie kann der Steuertipp umgesetzt werden?

Voraussetzung für die Abgabenermäßigung ist, dass die Leistungen im Haus oder der Wohnung des Steuerzahlers stattfinden. Dazu gehören allerdings auch die Außenanlagen und nach neuester Rechtsprechung die außerhalb des Grundstücks befindlichen Gehwege. Hierzu gibt es ein Urteil des Bundesfinanzhofs, welches die Steuerermäßigung auch auf die Schneeräumung auf öffentlichem Terrain ausweitet.

Der Anspruch auf Abgabenreduzierung muss in der Steuererklärung für das betreffende Jahr geltend gemacht werden. Liegen die konkreten Summen noch nicht vor, kann die Steuerermäßigung zunächst auch ohne Werte zur Beantragung kommen.

Dauernd neue Höchststände – Mandantenbrief 01/17

Liebe Leser und wieder ist es so weit, der DAX schnellt auf ein neues Jahreshoch. Emotional wollen viele Anleger jetzt verkaufen unter der Devise, es kann doch so nicht weitergehen.

Rente mit 63 – Mandantenbrief 9/14

Liebe leser, nicht nur die Einführung der Rente mit 63 in einer Zeit, in der die Lebenserwartung immer länger wird – nun auch noch die Bonifikation einer längeren Lebensarbeitszeit in einer unvorstellbaren Größenordnung. Die deutsche Politik tendiert immer weiter in Richtung eines verkrusteten Sozialstaates.

Negativzinsen als Realität – Mandantenbrief 03/16

Lieber Leser, wer sein Geld bei der Bank deponiert, bekommt dafür Zinsen. Und wer sich welches leiht, muss Zinsen zahlen. Diese Grundregel galt im Wirtschaftsleben seit jeher – bis jetzt. Nun kehren sich die Vorzeichen um: Guthabenzinsen werden negativ und Kreditzinsen mitunter positiv.

Übertriebene Aktienkurse? | Mandantenbrief 10/2020

Die Aktienkurse steigen, als hätte es den Shutdown nicht gegeben. Dabei wird die Wirtschaftserholung lang und mühsam werden.

Volatil aufwärtsgerichtet – Mandantenbrief 07/20

Noch vor einigen Wochen war es undenkbar, dass wir jeden Tag den neuesten Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes oder anderen Virologen voller Spannung lauschen.

Situationsbewertung – Mandantenbrief 04/20

Die Schwemme der negativen und beunruhigenden Nachrichten reißt nicht ab und somit sind auch die Börsen weiter von der Erwartungshaltung erfasst. Zum aktuellen Stand ist kein wirkliches Abschwächen der Abwärtsbewegung zu erkennen.

Fondsbindung bedeutet Eigenverantwortung – Mandantenbrief 11/17

Die Auslagerung der Verantwortung für die Rendite vom Versicherer zum Kunden bezüglich der Renten- oder Kapitalhöhe ist den allermeisten Verbrauchern nicht bewusst, Darin liegt ein vielfach unerkanntes Risiko der eigenen Altersvorsorge.

Nachhaltigkeit im Fokus – Mandantenbrief 08/2021

Vor einigen Jahren bildeten nachhaltige Geldanlagen noch eine kleine Nische in einem riesigen Anlagespektrum – nicht selten belächelt oder wegen vermeintlich unterdurchschnittlicher Performance in Frage gestellt.

Nachhaltigkeit ist kein Renditekiller mehr – Mandantenbrief 09/18

Aufgrund unseres langfristigen Investmentansatzes war für uns schon immer das Gedankengut der Nachhaltigkeit oder der Ökologie von großer Wichtigkeit. Bedauerlicherweise gab es kaum befriedigende Lösungen, die auch den Renditeaspekt genügend berücksichtigten. Seit einigen Monaten prüfen wir einen modifizierten Ansatz dazul. Nun haben wir uns entschieden, Ihnen zu empfehlen, den „Global Core“ in die Nachhaltigkeitsvariante dieses Fonds zu tauschen. Die Entwicklungen laufen absolut parallel, so dass Umweltschutzgedanken endlich keine Renditekiller mehr sind.

Subjektive Wahrnehmung von Veränderungen – Mandantenbrief 05/18

Die Trump-Methode der schroffen, spontanen Zurückweisung von langjährigen Länderpartnerschaften und gültigen internationalen Vereinbarungen verunsichert immer wieder aufs Neue.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

9 + 15 =