Die Stiftung ist eine interessante Nachfolgelösung, sie erlebt in diesem Zusammenhang derzeit ein Comeback in Deutschland. Allein 2013 wurden über 600 Neugründungen registriert. Was es dabei zu beachten gibt, erklärt der folgende Beitrag.

Die Gründung einer Stiftung

Eine Stiftung kann von volljährigen und natürlichen Personen ins Leben gerufen werden, allerdings sind auch juristische Personen zur Gründung berechtigt. Eine Stiftung erlangt Rechtmäßigkeit auf der Basis des Paragrafen 80, Absatz 1 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) durch ihr Stiftungsgeschäft sowie die Anerkennung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Das Stiftungsvermögen muss ausreichend vorhanden sein, darüber hinaus sollten eine Satzung und ein Stiftungszweck gegeben sein.

Obwohl der Umfang des Vermögens einer Stiftung keiner gesetzlichen Regelung unterliegt, ist ein Grundstockvermögen von wenigstens 100.000 Euro erforderlich. Der Vermögensumfang muss seitens der Erträge die Zweckerfüllung einer Stiftung langfristig sicherstellen.

Stiftungszweck kann jedes legale Ansinnen sein, das dauerhaft erreichbar und nicht als allgemeinschädlich anzusehen ist.

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Eine Stiftung kann jedoch nicht aus Selbstzweck gegründet werden, darunter fällt die Erhaltung und Bewirtschaftung des eigenen Vermögens. Nur Stiftungen mit gemeinnützigen Zwecken sind steuerlich privilegiert.

Die Grundlage jeder Stiftung ist eine Satzung, welche ihren rechtlichen Rahmen absteckt und den Zweck konkretisiert. Der Paragraf 81, Absatz 1, Satz 3 BGB fordert darüber hinaus die Festlegung des Namens, des Stiftungssitzes und der Vorstandsbildung.

Die Anerkennung

Erst nach Umsetzung der oben genannten Anforderungen kann die Stiftung seitens ihres Geschäfts von der Aufsichtsbehörde anerkannt werden. Durch die Anerkennung erlangen Stiftungen ihre Rechtsfähigkeit. Durch den Stiftungszweck wird die rechtliche Stellung der Begünstigten festgelegt, diese können sowohl natürliche Personen als auch Institutionen sein.

Haftungsumfang und Beendigung

Aufgrund der Rechtsform haften Stiftungen gegenüber Gläubigern mit ihrem Gesamtvermögen, sie sind auch für Schäden verantwortlich, die einzelne Stiftungsorgane Dritten zufügen. Wenn alle festgelegten Zwecke einer Stiftungseinrichtung erfüllt sind, ist diese zu beenden.

Des Weiteren ist nur die Insolvenz ein Grund zur Beendigung. Stifter haben keinerlei Verfügungsgewalt über Stiftungsvermögen, gleichwohl sind Stiftungen als Instrumente der Nachfolgeplanung nach wie vor sehr beliebt.

Märkte sind erstaunlich robust – Mandantenbrief 07/18

Manchmal ist es ganz hilfreich, einen Schritt zurückzutreten und ganz unvoreingenommen die aktuelle Situation zu betrachten. Das möchten wir mit diesem Mandantenbrief versuchen:
Trotz des von den USA vom Zaun gebrochenen Zollstreits zeigen sich die Börsen erstaunlich widerstandsfähig. Aufgrund der stabilen Entwicklung der Realwirtschaft kam es an den Märkten lediglich phasenweise zu Irritationen. Insgesamt scheinen sich diese nach wie vor auf dem Wachstumspfad zu befinden.

Turbulentes Börsenjahr 2020 | Mandantenbrief 01/2021

So schwierig das vergangene Jahr mit Corona und all seinen Folgen auch war, so positiv ist es an den Aktienmärkten zu Ende gegangen. Denn egal ob US-Wahl, Brexit-Chaos oder zweite Corona-Welle: Für Anleger endete 2020 versöhnlich. Und mit soliden Aussichten.

Übertriebene Aktienkurse? | Mandantenbrief 10/2020

Die Aktienkurse steigen, als hätte es den Shutdown nicht gegeben. Dabei wird die Wirtschaftserholung lang und mühsam werden.

Nachhaltigkeit in der Geldanlage – Mandantenbrief 04/16

Lieber Leser, Nachhaltigkeit – ethische Geschäftspraktiken und aktiver Ressourcenschutz – ist zu einem wichtigen gesellschaftlichen Wert geworden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, dass auch das Volumen nachhaltiger Geldanlagen beträchtlich zugenommen hat.

Märkte sind nicht perfekt, aber effizient – Mandantenbrief 06/15

Liebe Leser, wir konnten vor einigen Tagen in Amsterdam den Nobelpreisträger Prof. Fama und seinen Mitstreiter Prof. French persönlich kennenlernen. Dreh- und Angelpunkt der Diskussionen war die Effizienzmarkthypothese, ein furchtbar sperriger Begriff mit großen Auswirkungen auf Ihre Geldanlage.

Die Krux mit der Logik | Mandantenbrief 12/2020

Scheinbar sind die Märkte nicht bereit oder ggf. sogar nicht mehr fähig, Rückschläge hinzunehmen. In Zeiten der ökonomischen Logik hätten die Aktienmärkte die eine oder andere Entwicklung zum Anlass genommen, erneut in Richtung der Tiefs wie im März/April zu sinken.

2018 – ein turbulentes Jahr | Mandantenbrief 01/19

In der Rückschau war das Jahr 2018 geprägt von starken Turbulenzen an den Märkten. Brexit, Trump, Italien – das sind nur einige Themen, die 2018 maßgeblich beeinflusst haben. Und auch das vierte Quartal war alles andere als ruhig. Weltweit rutschten die Leitindizes ins Minus. Doch eine extreme Abkühlung in 2019 ist nicht zu erwarten.

Geldanlage ist kein Glücksspiel – Mandantenbrief 04/2021

In den letzten Wochen sorgten Spekulationen um die Gamestop-Aktie für mächtigen Wirbel. Um einem Hedgefonds Paroli zu bieten, hatten Internet-Aktivisten einen wahren Run auf die Aktie losgetreten. Deren Kurs stieg darauf in schwindelerregende Höhen.

Aktien ETF – ein Geldwert? – Mandantenbrief 10/16

Der ETF oder auch Exchange Traded Funds wird von Verbraucherschützern als das Allheilmittel der Finanz- und Anlegerwelt gefeiert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist er aber eher ein Geld- als ein Sachwert.

Vielleicht wird Trump doch nicht so schlimm – Zwischenruf 11/16

Gerade als junger Mensch hat mich die USA sehr fasziniert. Freiheit, Toleranz und die Möglichkeit, aus eigenem Antrieb sehr erfolgreich zu sein, hatte höchste Attraktivität.

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