Auch in Deutschland gibt es viele Unternehmen, bei denen der Eigentümer eine Stiftung ist.
Welche Stiftungsmodelle hierzulande zur Option stehen und mit welchen Vor- und Nachteilen sie behaftet sind, will dieser Beitrag erklären.
Diese Stiftungsvarianten sind in Deutschland anzutreffen
Am meisten verbreitet ist das Modell der Beteiligungsträgerstiftung.
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Charakteristisch für die Variante ist, dass die Stiftung alle oder mehrheitliche Geschäftsanteile an einer Firma oder mehreren Betrieben im Rahmen ihres Stiftungsvermögens hält. Die Gewinne werden vollständig oder teilweise von der Stiftung vereinnahmt.
Seltener anzutreffen ist das Modell der Unternehmensträgerstiftung, bei dem der Betreiber die Institution selbst ist. Das Stiftungsmodell war beispielsweise beim Unternehmen Zeiss anzutreffen und hat sich hier wie auch in anderen Betrieben wenig bewährt. Das Unternehmen Zeiss wurde bereits vor zehn Jahren aus der gleichnamigen Stiftung ausgegliedert, weil die satzungsrechtlichen Vorgaben die Firmenlenkung erschwerten. Vor allem auf sich schnell verändernde ökonomische Rahmenbedingungen konnte bei Zeiss nicht mehr zeitgemäß reagiert werden.
Stiftungen können entweder von Gemeinnützigkeit oder aber auch vom Gegenteil geprägt sein.
Nachfolgersuche im Fokus der Option Stiftung
In den kommenden Jahren steht bei vielen Familienbetrieben ein Generationswechsel an. In vielen Fällen muss ein Nachfolger für die Firma gefunden werden. Die Stiftung ist für zunehmend viele Unternehmer eine interessante Möglichkeit, das beweisen die vermehrten Anfragen zu Stiftungsmodellen, die beim Bund Deutscher Stiftungen eingehen.
Der Gedanke an eine Stiftung sollte von Beratung begleitet werden
Welches Stiftungsmodell für Kleinbetriebe oder mittelständige Unternehmen vorzuziehen ist, kann nicht pauschal gesagt werden, entscheidend ist vielmehr, was der einzelne Unternehmer mit einer Stiftungsgründung erreichen will. Das könnten beispielsweise Gründe sein:
- Die Planung der Unternehmensnachfolge.
- Die Verhinderung der Unternehmenszersplitterung.
- Das Vorbeugen vor Erbkonflikten.
- Die Realisierung gemeinnütziger Ziele.
Steuerliche Aspekte
Ist eine Stiftung gemeinnützig, wird auf die Erträge keine Körperschaftssteuer erhoben. Das Gegenteil ist bei Stiftungen ohne Gemeinnutz der Fall, hier sind die stiftungseigenen Erträge der Gewerbe- und Körperschaftssteuer unterworfen.
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