Die Etablierung des neuen Berufsstandes Honorar-Anlageberater führt zu kontroversen Diskussionen bezüglich der Vorteile der unabhängig oder abhängig gestalteten Finanzberatung. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, warum nicht jeder freie Finanzberater wirklich ungebunden ist.

Finanzberatung ist unabhängig oder abhängig

In Deutschland gibt es Tausende von Finanzberatern, die sich als frei bezeichnen, doch kaum einer von ihnen ist völlig unabhängig. Dies kann sich, wie in anderen Branchen auch, aufgrund ungenügender Eigenmittel zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit ergeben.

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Versicherungsanbieter oder auch Emittenten helfen in solchen Fällen gerne aus und unterstützen den „freien“ Berater. Doch ist diese Hilfe nie umsonst, zumeist wird dafür das bevorzugte Anbieten der Produkte des Sponsors erwartet.

Somit kann von Unabhängigkeit keine Rede mehr sein, doch wird weiterhin auf der Visitenkarte des Beraters das Wort unabhängig zu lesen sein. Bislang hat die deutsche Rechtsprechung auf die Offenlegung der Verhältnisse verzichtet. Doch durch die einzige Finanzberatung, die sich wirklich als unabhängig bezeichnen darf, ändert sich das Bild – durch die „Honorarberatung“. Eben unabhängig oder abhängig.

„Honorarberater“ müssen ihre Unabhängigkeit vor Geschäftsaufnahme unter Beweis stellen

Die neu erlassenen Gesetze verlangen von Personen, die in der Finanzberatung als „Honorarberater“ agieren wollen, den Nachweis ausreichender Finanzmittel. Damit wird schon im Vorfeld verhindert, dass für die Öffentlichkeit verborgene Abhängigkeitsverhältnisse zu Produktgebern entstehen.

Darüber hinaus verhindert der Ehrenkodex dieses Berufsstandes, dass die Finanzberatung den Pfad der Unabhängigkeit verlässt. Jeder „Honorarberater“ ist sich selbst und gegenüber seinen Klienten zur absoluten Transparenz verpflichtet. Selbst wenn in der Übergangsphase noch einige Anbieter mit Provisionen locken, wird er diese direkt an seine Kunden weiterleiten. Streng genommen spielen in der unabhängig gestalteten Finanzberatung einzelne Produkte nur eine untergeordnete Rolle.

Der Klient erhält nach eingehender Analyse seiner persönlichen Verhältnisse kein bestimmtes Produkt angeboten, sondern es werden ihm mehrere auf seine Anforderungen abgestimmte Anlagemöglichkeiten zur Wahl gestellt.

Ist die Finanzberatung wirklich unabhängig, kann sie dem Kunden neben Enttäuschungen auch viel Geld einsparen.

Unser Weg:

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

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