Unabhängige Finanzplanung: Viele Verbraucher sind mit ihrer eigenen nicht mehr zufrieden. Entweder haben sie die Übersicht verloren oder vielleicht ihr Geld unpassend angelegt. In solchen Fällen kann ein unabhängiger „Honorarberater“ für klare Verhältnisse sorgen.
Der unabhängig arbeitende „Honorarberater“ als Partner in der Finanzplanung
Die Mehrzahl der Verbraucher hat irgendwann einmal mit dem Vermögensaufbau angefangen und dabei zumeist keinen Berater hinzugezogen.
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Sie haben mittlerweile keinen Überblick über die spontan getätigten Investments mehr. Das Chaos würde dringend einer ordentlichen privaten Finanzplanung bedürfen, doch dafür fehlt oft der richtige Ansprechpartner.
Die Lösung: Wenden Sie sich an einen „Honorarberater“, der neutral und unabhängig Ordnung in ihre Finanzen bringt. Warum der Berater unabhängig sein sollte, erklärt sich fast von selbst. Weil nur die unabhängig gestaltete Beratung wirklich den Interessen der Rat suchenden gerecht wird. „Honorarberater“ sind von keiner Firma oder Bank abhängig, sie beraten qualifiziert und lassen sich nur für ihre Beratungsleistungen bezahlen. Provisionen und irgendwelche Verflechtungen zu Produktgebern lehnen sie ab, für sie zählt nur der Kunde.
„Honorarberater“ erarbeiten mit Ihnen eine unabhängige Finanzplanung
Dazu muss er sich zunächst einen Überblick über Ihre persönliche Situation verschaffen. Er muss den Umfang Ihrer Vermögenswerte kennen und wissen, welche Verbindlichkeiten diesen gegenüberstehen. In der „Honorarberatung“ interessiert sich der Berater aus diesem Grund auch für die Höhe Ihrer Einnahmen und prüft, ob die Ausgaben verhältnismäßig sind.
Nach der Erfassung dieser Kerndaten wird der Berater sich für Ihre Lebenswünsche, Anlageziele und das Risikoprofil interessieren. Auf dieser Basis kann der Berater mit Ihnen gemeinsam eine individuelle, unabhängige Finanzplanung aufbauen, welche Ihren Anforderungen entspricht.
Der „Honorarberater“ wird Ihre unabhängige Finanzplanung (Financial Planning) verständlich und jederzeit nachvollziehbar gestalten. Unabhängig von Ihren weiteren Plänen wird er sich auch als Hilfe bei der Umsetzung zur Verfügung stellen.
Auch wenn Ihre Finanzplanung fertig ist, muss sie in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft werden. Besonders wenn Sie eine Familie gründen, erben oder eine Scheidung auf Sie zukommt, sollten Sie Ihren auf Honorarbasis arbeitenden Berater um Überprüfung der Finanzplanung ersuchen.
Begrifflichkeit
Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.
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Frank
Frommholz
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