Unabhängige Finanzplanung: Viele Verbraucher sind mit ihrer eigenen nicht mehr zufrieden. Entweder haben sie die Übersicht verloren oder vielleicht ihr Geld unpassend angelegt. In solchen Fällen kann ein unabhängiger „Honorarberater“ für klare Verhältnisse sorgen.

Der unabhängig arbeitende „Honorarberater“ als Partner in der Finanzplanung

Die Mehrzahl der Verbraucher hat irgendwann einmal mit dem Vermögensaufbau angefangen und dabei zumeist keinen Berater hinzugezogen.

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Sie haben mittlerweile keinen Überblick über die spontan getätigten Investments mehr. Das Chaos würde dringend einer ordentlichen privaten Finanzplanung bedürfen, doch dafür fehlt oft der richtige Ansprechpartner.

Die Lösung: Wenden Sie sich an einen „Honorarberater“, der neutral und unabhängig Ordnung in ihre Finanzen bringt. Warum der Berater unabhängig sein sollte, erklärt sich fast von selbst. Weil nur die unabhängig gestaltete Beratung wirklich den Interessen der Rat suchenden gerecht wird. „Honorarberater“ sind von keiner Firma oder Bank abhängig, sie beraten qualifiziert und lassen sich nur für ihre Beratungsleistungen bezahlen. Provisionen und irgendwelche Verflechtungen zu Produktgebern lehnen sie ab, für sie zählt nur der Kunde.

„Honorarberater“ erarbeiten mit Ihnen eine unabhängige Finanzplanung

Dazu muss er sich zunächst einen Überblick über Ihre persönliche Situation verschaffen. Er muss den Umfang Ihrer Vermögenswerte kennen und wissen, welche Verbindlichkeiten diesen gegenüberstehen. In der „Honorarberatung“ interessiert sich der Berater aus diesem Grund auch für die Höhe Ihrer Einnahmen und prüft, ob die Ausgaben verhältnismäßig sind.

Nach der Erfassung dieser Kerndaten wird der Berater sich für Ihre Lebenswünsche, Anlageziele und das Risikoprofil interessieren. Auf dieser Basis kann der Berater mit Ihnen gemeinsam eine individuelle, unabhängige Finanzplanung aufbauen, welche Ihren Anforderungen entspricht.

Der „Honorarberater“ wird Ihre unabhängige Finanzplanung (Financial Planning) verständlich und jederzeit nachvollziehbar gestalten. Unabhängig von Ihren weiteren Plänen wird er sich auch als Hilfe bei der Umsetzung zur Verfügung stellen.

Auch wenn Ihre Finanzplanung fertig ist, muss sie in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft werden. Besonders wenn Sie eine Familie gründen, erben oder eine Scheidung auf Sie zukommt, sollten Sie Ihren auf Honorarbasis arbeitenden Berater um Überprüfung der Finanzplanung ersuchen.

Begrifflichkeit

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

Familie Frommholz in Feststimmung | Mandantenbrief 12/19

Wir haben es diesmal, erstmals nach vielen Jahren nicht geschafft, einen Mandantenbrief mit inhaltlich wertvollen Informationen zu erstellen. Wir haben uns mit vielen Seminaren auf die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung konzentriert, sind aber noch nicht vollständig durch mit unseren Recherchen.

2018 – ein turbulentes Jahr | Mandantenbrief 01/19

In der Rückschau war das Jahr 2018 geprägt von starken Turbulenzen an den Märkten. Brexit, Trump, Italien – das sind nur einige Themen, die 2018 maßgeblich beeinflusst haben. Und auch das vierte Quartal war alles andere als ruhig. Weltweit rutschten die Leitindizes ins Minus. Doch eine extreme Abkühlung in 2019 ist nicht zu erwarten.

3. Quartal: Börsen stabil trotz turbulentem Umfeld | Mandantenbrief 10/19

Mit geopolitischen Risiken wie dem Handelsstreit zwischen den USA und China sowie der ungelösten Brexit-Frage haben sich die Börsen im dritten Quartal beschäftigen müssen. Dennoch schlossen die Märkte am Ende des Quartals neutral bzw. mit leichten Gewinnen.

Kurssturz muss kein Crashvorbote sein – Mandantenbrief 04/18

Die vergangene Börsenwoche brachte herbe Kursverluste. Der S&P 500 verlor rund sechs Prozent. Beim DAX ging es nicht ganz so drastisch nach unten, aber auch hier gab der Index um 3,3 Prozent nach. Der Kurssturz ist nicht der einzige im noch relativ jungen Jahr. Kommt jetzt bald der „richtige“ Crash?

Finanzkunde oder Erdkunde? – Mandantenbrief 12/15

Liebe Leser, vor dreieinhalb Jahren haben wir einigen Kollegen einen Zusammenschluss initiiert, der im Laufe der Zeit durch kompetente Berater ergänzt wurde. Kritisch betrachtete unsere Gruppe die Diskussionen, ob nun Provision- oder Honorarberatung optimal für die Mandanten sei.

Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite.

Schwarze Börsenwoche – Mandantenbrief 06/20

Was wir jetzt haben, sind zwei Epidemien. Wir haben eine Epidemie des Coronavirus, aber wir haben auch eine Epidemie der Angst, die nicht mit der wissenschaftlichen Realität Schritt hält.

Wiederholt sich Geschichte? – Mandantenbrief 07/2021

Auch wenn sie zuletzt stockte: Der von der Corona-Pandemie ausgelöste starke Kursanstieg, erinnert stark an die Zeit der Dotcom-Blase im Jahr 2000.

Nun auch noch China – Mandantenbrief 09/15

Liebe Leser, hatten wir nicht in den letzten Monaten genug Probleme? Griechenland, Verschuldung, Flüchtlingsproblematik usw. Nun vernichtet der Börseneinbruch in China virtuell erhebliche Aktienwerte. Und wie geht das weiter? Noch schnell verkaufen?

Die Krux mit der Logik | Mandantenbrief 12/2020

Scheinbar sind die Märkte nicht bereit oder ggf. sogar nicht mehr fähig, Rückschläge hinzunehmen. In Zeiten der ökonomischen Logik hätten die Aktienmärkte die eine oder andere Entwicklung zum Anlass genommen, erneut in Richtung der Tiefs wie im März/April zu sinken.

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