Seit mehr als einem Jahr sind bei der obersten Finanzaufsicht BaFin alle Anlagenberater in einem Register zusammengefasst, in welchem auch Verbraucherbeschwerden festgehalten werden.
Anlegern soll damit mehr Schutz vor falscher Finanzberatung gewährt werden.
Viele Verbraucherbeschwerden – keine Sanktionen
Mehr als 200.000 Anlage- und Vertriebsberater sind bei der BaFin seit November 2012 gelistet.
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In der Datenbank der Finanz- und Bankberater werden sowohl die persönlichen Angaben zu den Beratern als auch Informationen zu ihrer beruflichen Qualifikation gespeichert. Für die Qualifikationsnachweise ihrer Mitarbeiter sind die Banken verantwortlich, sie müssen der BaFin die ausreichende Ausbildung in jedem Einzelfall nachweisen.
Das Register beinhaltet auch alle Verbraucherbeschwerden – sie werden den jeweiligen Beratern zugeordnet und ermöglichen der Finanzaufsicht die einfache Selektion jener Berater, die öfters zu Beschwerden Anlass gaben.
Das System der BaFin ist recht perfekt und verfügt über ein langes Gedächtnis, selbst solche Verbraucherbeschwerden, die später wieder revidiert und zurückgezogen wurden, bleiben in dem Register erhalten. Bisher gingen etwa 10.000 Beschwerden bei den Finanzwächtern ein, jedoch blieben nachhaltige Sanktionen aus.
Die BaFin setzt mehr auf vermittelnde Gespräche
Bei einer Gegenüberstellung der Beraterzahl und der Summe der Beschwerden fällt auf, dass nur jeder zwanzigste Berater Anlass zu Verbraucherbeschwerden gab. Schon aus Zeitmangel konzentrierte sich die Behörde auf die Berater, die mehrfach negativ hervortraten.
Herausgefiltert wurden 200 Berater, welche in 150 verschiedenen Instituten beschäftigt sind. Ihnen statteten die Mitarbeiter der Finanzaufsicht Besuche ab und versuchten, die Beschwerden vor Ort zu klären. Es blieb auch bei Gesprächen, die BaFin sah von Sanktionen bis auf Weiteres ab.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Finanzaufsicht keine Sanktionsmöglichkeiten hat, sie kann Bußgelder verhängen und in Extremfällen auch zeitlich begrenzte Berufsverbote aussprechen.
Die Behörde zeigte sich zufrieden mit der Funktion des neuen Registers. Die Verbraucherschützer allerdings halten die Datenbank für wenig transparent und kaum effizient. Nach ihrer Ansicht ist nicht gewährleistet, dass wirklich alle Verbraucherbeschwerden von den Banken an die BaFin weitergeleitet werden.
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Frank
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