Die Zahnzusatzversicherung gehört zu den am häufigsten abgeschlossenen privaten Krankenzusatzversicherungen – aus gutem Grund. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen lassen gerade bei zahnärztlichen Behandlungen zu wünschen übrig. Zahnzusatzschutz hilft im wahrsten Sinne des Wortes Lücken füllen.

Zahnzusatzversicherungen bieten nahezu alle Versicherer, die private Krankenversicherungen im Programm haben. Das große Leistungsspektrum einer Zahnzusatzversicherung im Vergleich zu den schmalen gesetzlichen Leistungen ist stets Argument für den Abschluss.

Was „die Gesetzliche“ leistet und was nicht

Die gesetzlichen Krankenkassen garantieren grundsätzlich nur zahnärztliche Regelversorgung. Was darunter zu verstehen ist, wird im GKV-Leistungskatalog näher definiert. Dazu zählen Karies-Entfernung und Füllungen für die entstandenen Löcher, Wurzelkanalbe­hand­lungen oder Zahnextraktion, falls erforderlich. Auch Zahnsteinentfernung einmal jährlich oder Parodontose-Behandlung sind Kassenleistungen. Es besteht allerdings nur Anspruch auf Behandlung in der jeweils günstigsten Ausführung.

Sehr unzureichend sind die Leistungen im Bereich Zahnersatz. Hier zahlt „die Gesetzliche“ grundsätzlich nur Festzuschüsse. Diese sind üblicherweise nicht kostendeckend – selbst bei „anspruchslosen“ Lösungen. Der Kostenersatz beträgt auch bei Beschränkung auf die Regelversorgung nur zwischen 60 Prozent und 75 Prozent. Bei hochwertigen Inlays und Implantaten decken die Kassenleistungen lediglich einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten ab. Konsequenz: der größere Rest ist selbst zu tragen. Mehrere tausend Euro, die aus eigener Tasche zu zahlen sind, können ohne privaten Zusatzschutz schnell zusammen kommen.

Zahnersatz und mehr – bis zu 100 Prozent Erstattung durch Zusatzschutz

Die private Zahnzusatzversicherung funktioniert wie alle privaten Krankenversicherungen nach dem Kostenerstattungsprinzip. Privatrechnungen für zahnärztliche Leistungen sind zunächst selbst zu zahlen und werden dann von der Versicherung erstattet. Der Umfang der Erstattung hängt vom jeweiligen Tarif ab. Die Tarife sind generell so gestaltet, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse aufgestockt werden. Die Zahnzusatzversicherung tritt für die Differenz zwischen Kassenleistung und tatsächlichen Kosten ein, allerdings oft nicht vollständig. Es bleibt vielfach ein Selbstbeteiligungs-Anteil von zehn bis zwanzig Prozent. Immer mehr Anbieter haben aber inzwischen auch „100 Prozent“-Tarife ohne Selbstbeteiligung im Programm. Diese Tarife sind tendenziell etwas teurer.

Die Leistungen für Zahnersatz sind wichtigstes Leistungsmerkmal der Zahnzusatztarife. Weitere Leistungen umfassen Zahnprophylaxe, professionelle Zahnreinigung, manchmal sogar „Schönheitsbehandlungen“ wie Bleaching, seltener Kieferorthopädie auch im Erwachsenenalter – wenn dann nur unter bestimmten Bedingungen. Normalerweise leistet die private Zahnzusatzversicherung ausschließlich für Behandlungen, deren Ursache erst nach Versicherungsabschluss aufgetreten ist. Wartezeiten sind üblich und mit zu berücksichtigen. Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Einzelne Tarife leisten auch dann, wenn ein „Zahnproblem“ schon vor Abschluss der Versicherung bestand. Guter Zahnzusatzschutz ist schon für weniger als drei Dutzend Euro Monatsbeitrag zu haben.

Bildmaterial: JackF