Das Einholen einer Zweitmeinung wird zwar von vielen Patienten für wünschenswert gehalten – in deutschen Kliniken ist sie bedauerlicherweise noch nicht zum Standard aufgestiegen. Allerdings fordern die Kassen zunehmend zur zweiten Meinung auf. Wesentlich anders ist die Vorgehensweise bei Finanzanlagen, hier fragt kaum ein Anleger nach der Meinung anderer.

Patienten favorisieren zunehmend die Zweitmeinung

Unterstützt werden sie hierbei von der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Hamburg.

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Die Kassen ermutigen bei bestimmten Eingriffen zur Einholung einer Zweitmeinung, diese kann von einem Klinikarzt oder einem außerhalb praktizierenden Mediziner kommen. Die Versicherer beklagen allerdings mangelndes Interesse seitens der Patienten, ihrer Ansicht nach wird die Zweitmeinung immer noch von zu wenigen Kranken angefordert.

Die Kassen loben einerseits die gestiegene Versorgungsqualität in den Kliniken der oben genannten Bundesländer, andererseits sind Irrtümer der Mediziner nicht ausgeschlossen. Viele Menschen wissen nicht einmal, dass es ihr Recht ist, bei Unklarheiten bezüglich der Vorgehensweise eine Zweitmeinung einzuholen. Eine unabhängige zweite Meinung kann in diesem Bereich oft lebenserhaltende Konsequenzen haben und sollte deshalb wesentlich mehr seitens der Patienten Anwendung finden.

Zweitmeinung auch bei finanziellen Angelegenheiten

In der Finanzberatung machen noch weniger Verbraucher von der Zweitmeinung Gebrauch als im medizinischen Bereich. In der Regel lassen sich Anleger von einem Berater der Hausbank zu ihren finanziellen Möglichkeiten informieren und nehmen diese Aussagen ungeprüft als gegeben hin. Dabei könnte eine unabhängige und kompetente zweite Meinung in der Welt der Anlagen oft Fehler verhindern und vor Verlusten bewahren.

Unabhängige Finanzberater sind aufgrund ihrer Kompetenz in Verbindung mit umfangreichem Fachwissen die geeigneten Ansprechpartner, wenn es um den Vermögensaufbau geht. Sie müssen sich registrieren und stehen unter ständiger Aufsicht. Bei ihnen entstehen keine Gewissenskonflikte durch Provisionen, weil sie sich zur Beratung gegen Honorar verpflichtet haben und andere Vergütungen nicht annehmen. Gerade die Neutralität dieser neuen Berufsgruppe gestaltet die Zweitmeinung eines solchen Finanzberaters so außerordentlich wertvoll.

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