Der erste August 2014 war für alle Honorar-Finanzanlagenberater ein wichtiger Stichtag, denn seit diesem Datum ist ihr Berufsbild samt Anforderungen durch ein entsprechendes Gesetz geregelt.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Die neue Verordnung verpflichtet alle im Segment Finanzanlage tätigen Personen zur Einholung einer Genehmigung und zur Eintragung in ein Register des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK).

Der Honorar-Finanzanlagenberater ist an Grundvoraussetzungen gebunden

Der neue Paragraf 34 h der Gewerbeordnung (GewO) gibt dem Beruf Honorar-Finanzanlagenberater die gesetzlichen Richtlinien und schreibt diese Anforderungen vor:

Jeder Berater muss persönlich zuverlässig sein.

Die Vermögensverhältnisse müssen geordnet sein.

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist unabdingbar.

Die Kompetenz in berufsspezifischen Sachfragen muss nachgewiesen sein.

Sind diese grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, müssen sich Honorar-Finanzanlagenberater für ein bestimmtes Segment entscheiden, in welchem sie beratend tätig sein wollen. Zur Disposition stehen diese Bereiche:

Publikumsfonds.

Geschlossene Fonds.

Alle durch das entsprechende Gesetz geregelte Vermögensanlagen.

Ein Berater gegen Honorar wird seine Vergütungen immer nur von seinen Klienten erhalten, zu Produktgebern sollte keinerlei Abhängigkeitsverhältnis bestehen. Zu diesen, teilweise selbst auferlegten Regeln steht der Honorar-Finanzanlagenberater mit seinem Ehrenwort.

Chancen wahrnehmen

Der Beruf Honorar-Finanzanlagenberater wird von einem Gesetz geregelt, welches lange mit Spannung erwartet wurde. Bei aller Zustimmung geht es vielen Befürwortern nicht weit genug. Dass die umgangssprachliche „Honorarberatung“ zukünftig gleichwertig zum traditionellen Provisionsmodell steht, wird von vielen Anhängern als Chance zur Bewährung interpretiert.

Die Reduzierung der Honorarberatung auf Finanzanlagen halten Verbraucherschützer allerdings für wenig praxisgerecht. Verbraucher sind oft bei Lebensversicherungen, Darlehen, Spareinlagen und Bausparoptionen auf Beratung angewiesen, daher mahnen die Verbände eine zeitnahe Ausweitung der Honorarberatung auch auf diese Bereiche an. Seitens der Regierung soll diesen Wünschen baldmöglichst entsprochen werden.

Lücken beseitigen

Der Gesetzestext weist nach Ansicht einiger Experten Lücken auf, die so nicht bleiben sollten. Verbraucher erkennen die Wertigkeit der Honorarberatung nur schwer, solange das herkömmliche Provisionsmodell nicht zur gleichen Transparenz verpflichtet wird, wie sie von jedem Honorar-Finanzanlagenberater gefordert ist. Konkret ist damit gemeint, dass erst die Offenlegung aller Provisionen dem Kunden den fairen Vergleich ermöglicht und das Märchen der angeblich kostenfreien (Provisions-)Beratung entlarvt. Dann sehen Verbraucher schnell, dass ihr Honorar-Finanzanlagenberater in der Regel wesentlich günstiger arbeitet als bislang angenommen.

Wirkliche Erholung? – Mandantenbrief 09/2020

Viele Fachleute schwanken in der Beurteilung der Börsensituation zwischen „erfolgreicher Bodenbildung“ und „übertriebener Börsenerholung“. Wir auch.

Zweite Meinung – Mandantenbrief 10/14

Verbraucher wünschen eine Zweitmeinung: Die meisten Patienten wollen eine zweite ärztliche Meinung einholen, zeigt eine Studie der Asklepios Kliniken Hamburg. Aber viele wissen überhaupt nicht, dass es das Recht auf eine Zweitmeinung bereits gibt. In der Finanzberatung ist das noch vollkommen unüblich.

Prognosetreu oder prognosefrei? – Mandantenbrief 12/14

Liebe Leser, zum Jahreswechsel trumpfen traditionell alle (vermeintlichen) Fachleute mit gewichtigen Prognosen für das neue Jahr auf. Da werden mit großer Geste Indexstände und Kurse verkündet, die die Presse dankbar aufnimmt. Erfahrungsgemäß liegen viel Experten schief.

Klimawandel ist eingepreist – Mandantenbrief 06/2021

Die Tatsache eines menschengemachten Klimawandels wird heute kaum noch bestritten, sieht man von Ausnahmen wie Donald Trump ab. Die Veränderung des globalen Klimas hat Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit zwangsläufig auch auf Finanzwerte.

Wiederholt sich Geschichte? – Mandantenbrief 07/2021

Auch wenn sie zuletzt stockte: Der von der Corona-Pandemie ausgelöste starke Kursanstieg, erinnert stark an die Zeit der Dotcom-Blase im Jahr 2000.

Aktueller Börsenrückgang – Mandantenbrief 03/20

Mit zuletzt im Dezember 2018 beobachteter Heftigkeit müssen wir nun an den Aktienmärkten einen Rückschlag hinnehmen. Neu ist dabei, dass es sich um eine konkrete Störung handelt.

Keine Angst vor China – Mandantenbrief 05/16

Liebe Leser, die zweitgrößte Volkswirtschaft, die größte Exportnation und mit 1,4 Mrd. Menschen das bevölkerungsreichste Land der Welt (mehr Einwohner als Nordamerika, Europa und Russland zusammen) macht vielen Menschen Angst.

Starker Euro kostet Performance – Mandantenbrief 09/17

Die Börsenentwicklung in den ersten 8 Monaten 2017 war erstaunlich robust. Wer ein Weltportfolio für die Altersvorsorge aufgestellt hat, schaut trotzdem etwas betrübt drein. Warum?

Die Macht der Daten | Mandantenbrief 02/2019

„Big Brother is watching you“ – dieser Slogan aus George Orwell’s dystopischem Roman „1984“ ist kennzeichnend für einen totalitären Staat, der seine Bürger dank umfassender Herrschaft über Medien, Informationen und Daten in allen Lebenslagen überwacht. Was beim Erscheinen des Romans 1949 noch als düstere Zukunftsvision wirkte, könnte schon bald Wirklichkeit werden.

Sparen ja, bausparen eher nein – Mandantenbrief 12/17

Welche Sparform auch immer, systematisches Sparen ist extrem sinnvoll. Gleichwohl sollte jeder Sparer immer mal wieder überprüfen, ob die gewählte Variante nicht durch eine bessere abgelöst werden sollte.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

12 + 1 =