Geldwerte Vorteile sind Zuwendungen, die Beschäftigte in ihrem Arbeitsverhältnis erhalten, ohne dass eine Geldleistung fließt. Bekannte Beispiele sind Dienstwagen oder Dienstwohnungen.

Es gibt aber etliche weitere Formen solcher Sachbezüge, die vielen Arbeitnehmern gar nicht bewusst sind. Für geldwerte Vorteile sind Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Auch das wissen viele nicht.

Nur wenige Steuerbefreiungen

Grundsätzlich macht der Steuergesetzgeber keinen Unterschied zwischen Einkommensbestandteilen, die in Geld ausgezahlt oder als geldwerte Vorteile gewährt werden.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Für beide Formen der Entlohnung gelten die gleichen Vorgaben zur Versteuerung und Abführung von Sozialabgaben. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen: so ist bei Sachbezügen eine monatliche Freigrenze von 44 Euro vorgesehen. Bei vergünstigter Überlassung von Produkten des Arbeitgebers kann ein jährlicher Rabatt-Freibetrag von 1080 Euro genutzt werden, ohne dass Steuern anfallen. Ferner sind bestimmte Leistungen wie die Überlassung von Berufskleidung oder die kostenlose Nutzung eines Betriebskindergartens ausgenommen.

Geldwerte Vorteile: Rangliste

In einer von der Postbank kürzlich in Auftrag gegebenen Emnid-Umfrage wurden die häufigsten geldwerten Vorteile hierzulande erhoben. Von den befragten Arbeitnehmern erhielten

– 30,7 Prozent Mitarbeiter-Rabatte oder Deputatlohn in Form von Naturalleistungen ;
– 25,2 Prozent vergünstigte oder kostenlose Verpflegung in Betriebskantinen;
– 17,8 Prozent Zuschüsse zu den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel;
– 12,5 Prozent einen Dienstwagen;
– 6,6 Prozent Benzingutscheine;
– 2,7 Prozent verbilligte oder kostenlose Wohnungen.

Dienstwagen und Steuern

Besondere Regelungen bestehen hinsichtlich der Besteuerung von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden. In diesem Fall muss der Wagen auf Basis des Bruttolistenpreises versteuert werden. Dabei wird pro Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt, außerdem werden die Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte berücksichtigt.

Für die Ermittlung wird die Entfernung mit dem Bruttolistenpreis und dem Faktor 0,03 Prozent multipliziert. Alternativ ist eine Besteuerung gemäß der tatsächlich auf Privatgebrauch entfallenden Fahrzeugkosten möglich, sofern ein Fahrtenbuch geführt wird. Die Fahrtenbuch-Lösung lohnt sich nur bei geringer privater Nutzung.

 

Aktueller Börsenrückgang – Mandantenbrief 03/20

Mit zuletzt im Dezember 2018 beobachteter Heftigkeit müssen wir nun an den Aktienmärkten einen Rückschlag hinnehmen. Neu ist dabei, dass es sich um eine konkrete Störung handelt.

Alles ist möglich, auch das Gegenteil | Mandantenbrief 14/2020

Die Franzosen kauften in der Corona-Krise Wein, die US-Amerikaner kauften Gewehre und die Deutschen kauften Klopapier. Hierdurch wird auch verdeutlicht, dass im Jahr 2020 nichts wirklich seriös vorhersehbar war.

Zweite Meinung – Mandantenbrief 10/14

Verbraucher wünschen eine Zweitmeinung: Die meisten Patienten wollen eine zweite ärztliche Meinung einholen, zeigt eine Studie der Asklepios Kliniken Hamburg. Aber viele wissen überhaupt nicht, dass es das Recht auf eine Zweitmeinung bereits gibt. In der Finanzberatung ist das noch vollkommen unüblich.

Schwarze Börsenwoche – Mandantenbrief 06/20

Was wir jetzt haben, sind zwei Epidemien. Wir haben eine Epidemie des Coronavirus, aber wir haben auch eine Epidemie der Angst, die nicht mit der wissenschaftlichen Realität Schritt hält.

Korrektur der Korrektur | Mandantenbrief 04/19

Viele seriöse Beobachter und Finanzberater rieben sich Ende 2018 jeden Tag wieder die Augen. Die Stärke der Korrektur der Börsenentwicklung war weder prognostizierbar noch wirklich begründbar. Noch wenige Wochen vorher hatten vergleichbare Meldungen keinen Einfluss, und nun dieser Einbruch. Täglich stellte sich die gleiche Frage: Verkaufen oder nachkaufen.

Feuerwerk an den Börsen – Mandantenbrief 02/20

Feinstaub entwickelt sich bei einem Kursfeuerwerk an den Börsen zum Glück nicht. Aber die Gefahr von übertriebenen Entwicklungen bleibt. Wie könnte es in 2020 weitergehen? Zunächst ein Blick in den Rückspiegel.

Vielleicht wird Trump doch nicht so schlimm – Zwischenruf 11/16

Gerade als junger Mensch hat mich die USA sehr fasziniert. Freiheit, Toleranz und die Möglichkeit, aus eigenem Antrieb sehr erfolgreich zu sein, hatte höchste Attraktivität.

Rückblick, Durchblick, Ausblick – Mandantenbrief 02/17

Liebe Leser und wieder ist es so weit, der DAX schnellt auf ein neues Jahreshoch. Emotional wollen viele Anleger jetzt verkaufen unter der Devise, es kann doch so nicht weitergehen.

Anzeichen für Bodenbildung – Mandantenbrief 05/20

Menschliche Sensationsgier und mediale Übertreibungslust haben mit vereinten Kräften eine Psychose herbeigeführt, gegen die das Gegengift der Aufklärung derzeit keine Chancen hat.

Risikoloser Zins bei null – Mandantenbrief 12/16

Liebe Leser, Zinsen niedrig zu halten, sorgt für günstige Kredite und unterstützt Unternehmen, sagt die EZB. Sparer sind dabei die Verlierer. Düstere Zeiten für konservative Sparer – großartige Möglichkeiten für langfristig denkende Anleger.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

4 + 2 =