Aktienindices auf ETF Basis sind gegenüber gemanagten Fonds für Privatanleger die bessere Option. Sie sind nicht nur wesentlich günstiger, bei ihnen entfällt auch die regelmäßige Überwachung der Entwicklung.

Auch die Entscheidung für ein Produkt ist einfach, weil dazu nur der Börsenverlauf überprüft werden muss.

Bei Aktienindices auf Marktbreite setzen

Anleger sollten beim Erwerb der ETF auf Diversifikation achten, weil sich breite Streuung immer risikomindernd auswirkt.

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Aktienindices mit Bezug auf bestimmte Regionen oder Branchen sollten zumindest in der Anfangsphase den Profis überlassen werden.

Globale Aktienindices vereint der Weltaktienindex MSCI World, Anleger investieren mit Indexfonds in 1.600 vertretene Unternehmen aus den entwickelten Staaten, überwiegend in den USA, Japan und Europa. Schwellenländer sind in dem Index nicht vertreten, er konzentriert sich mit Einzelwerten wie beispielsweise Apple oder Microsoft nur auf die Aktienmärkte der entwickelten Nationen.

Europäische Aktienindices werden im Stoxx Europe 600 zusammengefasst. Anleger können sich auf ETF Basis an 600 führenden Unternehmen aus der Euro-Zone beteiligen. Dieser Fonds eignet sich ebenso gut als Basisinvestment im Segment Aktien wie der MSCI World. Das Währungsrisiko ist hierbei zwar wesentlich kleiner, jedoch aufgrund der hohen Aktienanteile aus der Schweiz und Großbritannien nicht ganz aus der Welt.

Für den deutschen Aktienmarkt gilt der DAX als das wichtigste Börsenbarometer. ETF auf diesen Aktienindices eignen sich weniger als Basisanlage, sie sind jedoch als Ergänzung interessant.

Wissenswertes zu ETF auf Aktienindices

Fondsgesellschaften bieten auf ihren Webseiten ausführliche Informationen zu ihren Produkten. Für jeden ETF wird ein sogenannter Fact Sheet bereitgestellt, welcher monatlich über die aktuelle Zusammensetzung informiert. Den gesamten Inhalt können Anleger dem jeweiligen Jahresbericht entnehmen.

Bei Aktienindices auf ETF-Basis entstehen neben den An- und Verkaufskosten jährliche Verwaltungskosten. Die Höhe ist abhängig von der ausführenden Bank, ebenso wie der Spread, die meist geringe Handelsspanne.

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Liebe Leser, schon Theodor Fontane hat im vorletzten Jahrhundert für sich formuliert: “Am Mute hängt der Erfolg.” Der Mut, neue Lebenswege auch zur Unzeit zu erwägen, zu diskutieren und gegebenenfalls umzusetzen, kann ganz neue Chancen eröffnen. Wir haben dies in den letzten Wochen erlebt und möchten Sie gerne daran teilhaben lassen.

Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite.

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