Die Anlageberatung, speziell bei der Geldanlage, ist in Deutschland nach wie vor ein Thema mit akutem Handlungsbedarf.

Diese Tatsache wird durch aktuelle Zahlen der Finanzaufsicht BaFin unterlegt. Anleger bemängeln vor allem die unzureichende Qualität.

Zunehmende Beschwerden wegen unzureichender Anlageberatung

­Dass die Beratung zur Geldanlage verbesserungswürdig ist, wird durch das von der BaFin veröffentlichte Zahlenmaterial deutlich.

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Die Behörde etablierte bereits im November 2012 ein Beschwerderegister, in welchem bislang nahezu 15.700 Fälle von ungenügender Anlageberatung verzeichnet sind. In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres gingen 4234 Anzeigen bei der BaFin ein.

Das Register wurde im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung der Kapitalmarktsfunktionsfähigkeit und der Untermauerung des Anlegerschutzes eingerichtet. Das Ziel war, Verbraucher bei der Geldanlage vor falscher Anlageberatung zu schützen. Das Verzeichnis umfasst 158.000 deutsche Berater, die aufgrund der Gesetzesinitiative von der Finanzaufsicht gelistet werden.

Wenn bei der Geldanlage von Privatleuten formelle Fehler unterlaufen, oder wenn es gar zu unzureichender Anlageberatung kommt, registriert das Verzeichnis alle Fälle, weil die Banken zur Meldung verpflichtet sind.

Falsche Anlageberatung führt zu Bußgeld

Die Institute müssen alle Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Geldanlage bei der BaFin melden, sie haben jedoch bis zu 18 Monate Zeit für den Report. Die Finanzaufsicht sammelt alle Kundenreklamationen zu Verstößen bei der Anlageberatung und zu Aufklärungspflichten. Verstoßen Berater öfters gegen ihre Pflichten, kann die BaFin den Banken mit Bußgeldern drohen. Bei regelmäßigen Vorkommnissen oder in schwerwiegenden Fällen kann die Finanzaufsicht auch zeitliche Berufsausübungsverbote gegen die auffälligen Berater aussprechen.

Die Beratung bei der Geldanlage ist immer ein Thema, wenn über die Verbesserung des Verbraucherschutzes debattiert wird. Die Diskussion hält unvermindert an und führte mittlerweile bei Investments zu zwei miteinander konkurrierenden Systemen der Anlageberatung. Die konventionelle Provisionsberatung muss sich gegen die Konsultation auf Honorarbasis behaupten.

Mit dem ersten August 2014 treten Gesetzesnovellierungen in Kraft, die einerseits das Berufsbild Honorarberater exakt definieren und andererseits die Banken zur Offenlegung der vereinnahmten Provisionen verpflichten.

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