Versicherern wird gerade bei der Berufsunfähigkeit oft vorgeworfen, Leistungen systematisch in die Länge zu ziehen.

Eine aktuelle Untersuchung kann diese Behauptung nicht bestätigen und will die Verbraucher zum Umdenken animieren.

Reibungslose Regulierung bei der Berufsunfähigkeit

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) untersuchte aufgrund der Vorwürfe die ihm angeschlossenen Versicherungskonzerne und stellte fest, dass in nahezu allen Einzelfällen die Regulierung planmäßig verläuft.

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Die Ergebnisse werden aus den Reihen der Verbraucher mit Skepsis betrachtet, nicht wenige kennen Versicherungsnehmer, die lange auf die Anerkennung ihrer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit warten mussten.

Die Untersuchungen von unabhängigen Marktbeobachtern kommen grundsätzlich zu keinem anderen Ergebnis, lediglich Einzelfälle trüben hier wie schon beim GDV die hundertprozentige Vollkommenheit der Ergebnisse.

Oft basieren ablehnende Bescheide in Fällen der Berufsunfähigkeit auf medizinischen Expertisen, welche von den Kritikern gerne als sogenannte Gefälligkeitsgutachten bezeichnet werden. Die Analysen beschäftigten sich auch mit diesen Argumenten und stellten fest, dass die Versicherer die beauftragten Gutachter jeweils an den Wohnorten der Versicherungsnehmer bestellten und sich dabei absolut korrekt verhielten.

Die Anerkennung der Berufsunfähigkeit nimmt viel Zeit in Anspruch

Anträge auf Berufsunfähigkeit wurden von den Versicherern in maximal 180 Tagen entschieden, dauerte es solange, war meist mit einer Ablehnung zu rechnen. Anerkennungen benötigten mit 160 Tagen nahezu drei Wochen weniger. In den letzten fünf Jahren sind die Bearbeitungszeiten deutlich kürzer geworden; positive Bescheide erfolgen jetzt innerhalb von 130 Tagen, Ablehnungen dauern aktuell 160 Tage. Auch dieses Untersuchungsergebnis spricht eher gegen den Vorwurf der systematischen Leistungsverschleppung.

Wird ein Antrag auf Berufsunfähigkeit vor Gericht entschieden, endet die Forderung des Versicherungsnehmers in 50 Prozent aller Fälle in einem Vergleich. Gerade einmal 17 Prozent aller Berufsunfähigkeitsprozesse werden zugunsten des Kunden entschieden. In 33 Prozent geht der Versicherer als Sieger aus der Verhandlung hervor.

Verbrauchern kann angesichts dieser Ergebnisse nur geraten werden, sich bei einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit an einen Anbieter zu wenden, der für umsichtige und kundenfreundliche Regulierung bekannt ist. Und Grundvoraussetzung ist eine unabhängige Finanzberatung, möglichst auf Honorarbasis. Im Idealfall eingebettet in eine private Finanzplanung, die auch das Szenario Berufsunfähigkeit betrachtet.

Korrektur der Korrektur | Mandantenbrief 04/19

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Griechenland + Deflation = Crash? – Mandantenbrief 02/15

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Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

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