Vermieter sind generell an seriösen und zahlungsfähigen Mietern interessiert. Denn unzuverlässige Wohnungsnehmer bedeuten immer Ärger, Aufwand und Ertragsausfälle. Heutzutage können sich Wohnungseigentümer ihre Mieter in der Regel aussuchen, denn dank des engen Marktes übersteigt die Zahl der Interessenten das Angebot um ein Vielfaches. Das gilt vor allem für Ballungsgebiete. Zur Mietersuche sollte dabei immer ein Bonitätscheck gehören.

Zwingend beim Bonitätscheck: Einkommensnachweis

Dabei sind ähnliche Kriterien anzulegen wie bei einer Kreditvergabe durch eine Bank.

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Denn in der Regel bedeutet ein Mietvertrag auch eine längerfristige Zahlungsverpflichtung – vergleichbar der Situation bei einem Kredit. Der Einkommensnachweis ist daher zwingender Bestandteil bei jedem Bonitätscheck. Denn schließlich soll aus dem Lohn oder Gehalt die Miete bezahlt werden.

Einfach: die SCHUFA-Selbstauskunft

Ein weiteres Prüfkriterium bildet die SCHUFA-Auskunft. Sie gibt einen Einblick in das Zahlungsverhalten des Mieters im Allgemeinen und eine Einschätzung der Zahlungsfähigkeit im Besonderen. Verbraucher können einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA einholen. Für Vermieter ist es daher einfach darum zu bitten, ohne selbst nach einer kostenpflichtigen Auskunft fragen zu müssen. Solvente Mieter werden kein Problem mit einer Vorlage haben.

Alternative Bankauskunft

Als Alternative kommt die Einholung einer Bankauskunft in Betracht. Dazu ist das Einverständnis des Mieters erforderlich. Die Bankauskunft informiert zusammenfassend über die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden. Für eine positive Auskunft muss das Girokonto im letzten Halbjahr mindestens die Hälfte der Zeit Haben-Salden aufweisen, der Dispo-Rahmen darf maximal zweimal überzogen worden sein.

Bei der Mietersuche Vormieter fragen

Bei der Mietersuche kommt es aber nicht nur auf die Zahlungsfähigkeit an. Auch die Person und das Verhalten des Mieters sind wichtig. Um sich einen über den persönlichen Kontakt hinausgehenden Eindruck zu verschaffen, gibt es ein einfaches Mittel: die Erkundigung beim Vormieter. Auch hierzu ist die Erlaubnis des Mieters Voraussetzung. Wenn das Mietverhältnis beanstandungsfrei war, sollte dem Einverständnis nichts im Wege stehen.

Megatrend Bildung | Mandantenbrief 03/19

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