Die Erbschaftssteuer führt bei Verbrauchern und Politikern zu kontroversen Debatten. Während die einen die Steuer für zu niedrig halten, wird sie von anderen für wenig praktikabel gehalten. Vor Kurzem entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Steuerbefreiungen generell verfassungswidrig sind, wenn es um das Vererben von Unternehmen geht, doch sind sich selbst die Richter uneinig.

Das aktuelle Urteil zur Erbschaftssteuer

Die Richter entschieden, das es legitim sei, wenn Familienbetriebe teilweise oder vollständig von der Erbschaftssteuer befreit werden. Das Gericht befand, dass damit die Existenz der Unternehmen und deren Arbeitsplätze gesichert werden.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Allerdings soll die Befreiung von der Erbschaftssteuer nicht grundsätzlich für Großkonzerne gelten, zumindest nicht, wenn keine konkrete Bedürfnisprüfung erfolgt ist.

Die bislang geltenden Vorschriften sind zwar weiterhin gültig, die Richter riefen jedoch die Bundesregierung auf, bis zum Juni 2016 diverse Ausnahmeregeln abzuschaffen.

Uneinige Richter

Dem jüngsten Richterspruch zur Erbschaftssteuer stimmten zwar alle Entscheidungsträger zu, einigen ist er allerdings zu unvollständig. Drei Richter vermissen bei der Urteilsbegründung das Sozialstaatsprinzip, denn die Steuer diene nicht allein der Generierung von Einnahmen, sondern müsse als Instrument des Sozialstaats einseitigen Reichtum bestimmter Bevölkerungsgruppen verhindern. Die so argumentierenden Richter verweisen auf die deutsche Vermögensverteilung:

  • 1993 verfügten gut 18 Prozent der Privathaushalte über 60 Prozent des Nettovermögens.
  • 2007 konzentrierte sich dieses Vermögen auf nur noch zehn Prozent der privaten Haushalte.

Die Regierung müsse mit dem Instrument Erbschaftssteuer einen Ausgleich für die zunehmend ungleiche Vermögensaufteilung generieren, allerdings sind den Politikern dabei kaum Spielräume ohne besondere Anforderungen seitens der Rechtfertigung gegeben. Von den Belastungen durch die Erbschaftssteuer sind derzeit gerade die ausgenommen, die marktwirtschaftlich betrachtet leistungsfähiger als ihre Mitbewerber sind.

Allerdings meinen auch die Abweichler, dass aktuell die Verschonungsregel bei der Erbschaftssteuer nicht zu einer weiteren Konzentration von Vermögenswerten in den Händen einiger Weniger führen wird. Für das Statistische Bundesamt ist die ungleiche Vermögensverteilung bereits seit Jahren gestoppt, ungeachtet des letzten Urteils zu dieser Steuer.

Dauernd neue Höchststände – Mandantenbrief 01/17

Liebe Leser und wieder ist es so weit, der DAX schnellt auf ein neues Jahreshoch. Emotional wollen viele Anleger jetzt verkaufen unter der Devise, es kann doch so nicht weitergehen.

Märkte sind erstaunlich robust – Mandantenbrief 07/18

Manchmal ist es ganz hilfreich, einen Schritt zurückzutreten und ganz unvoreingenommen die aktuelle Situation zu betrachten. Das möchten wir mit diesem Mandantenbrief versuchen:
Trotz des von den USA vom Zaun gebrochenen Zollstreits zeigen sich die Börsen erstaunlich widerstandsfähig. Aufgrund der stabilen Entwicklung der Realwirtschaft kam es an den Märkten lediglich phasenweise zu Irritationen. Insgesamt scheinen sich diese nach wie vor auf dem Wachstumspfad zu befinden.

Das freundliche Inflationsgespenst – Mandantenbrief 05/2021

Das Inflationsgespenst ist zurück und mit ihm die Sorge um die Folgen dieser Entwicklung für die Aktienmärkte. In den letzten Wochen dominierte es an den Finanzmärkten.

Geldanlage ist kein Glücksspiel – Mandantenbrief 04/2021

In den letzten Wochen sorgten Spekulationen um die Gamestop-Aktie für mächtigen Wirbel. Um einem Hedgefonds Paroli zu bieten, hatten Internet-Aktivisten einen wahren Run auf die Aktie losgetreten. Deren Kurs stieg darauf in schwindelerregende Höhen.

Wie geht es an der Börse weiter? – Mandantenbrief 07/2017

Liebe Leser, wir hinterfragen uns täglich neu: Was ist zu tun – ist überhaupt etwas zu tun? Nichts machen wirkt so passiv. Die unerwartete Trump-Rallye war genau gegenteilig prognostiziert worden.

Depotübertragung von AAB zu ebase – Mandantenbrief 03/2021

Nun ist es sicher: Die AAB wird an die ebase verkauft und alle Konten müssen umziehen. Die ebase verfolgt ein der AAB ganz ähnliches Geschäftsmodell und ist auf Finanzberater und deren Mandanten spezialisiert.

Inflation hängt vom Ölpreis ab – Mandantenbrief 06/16

Liebe Leser, der jüngste Anstieg des Ölpreises auf 50 Dollar je Barrel könnte ein Vorbote anziehender Inflationsraten und Zinsen sein. Dadurch würde auch die EZB endlich dazu veranlasst werden, ihre dirigistische Geldpolitik einzustellen.

Griechenland + Deflation = Crash? – Mandantenbrief 02/15

Liebe Leser, am 15. Januar hatte die Schweizer Nationalbank die feste Währungskursgrenze zum Euro aufgegeben. Zeichen eines erwarteten Eurorückganges. Dann noch die überraschende Griechenlandwahl und über allem schwebt die Flut billigen Geldes aus Befürchtungen vor einer Deflation.

Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite.

Klimawandel ist eingepreist – Mandantenbrief 06/2021

Die Tatsache eines menschengemachten Klimawandels wird heute kaum noch bestritten, sieht man von Ausnahmen wie Donald Trump ab. Die Veränderung des globalen Klimas hat Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit zwangsläufig auch auf Finanzwerte.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

12 + 11 =