Die neuen Regelungen zur gesetzlichen Aufklärungspflicht sind eben erst dabei, von der Branche umgesetzt zu werden.

Doch schon wollen Statistiken beweisen, dass sich ein Großteil der Finanzberater bei den Provisionen unkorrekt verhält.

Der kleine Unterschied zwischen Finanzberater und Bankberater

Der unabhängige Finanzberater, der zugunsten von Beratungshonorar auf jegliche Provision verzichtet, wird seine Klienten immer über Provisionszahlungen seitens der Produktgeber informieren und diese Beträge unverzüglich an sie auskehren.

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Der weitaus größere Anteil der Berater steht in Abhängigkeitsverhältnissen zu Banken und Emittenten. Sie favorisieren bis heute das traditionelle Modell der Provision, weil sie dadurch exzellente Einkommen erzielen. Die Aufklärungspflicht wird von ihnen nicht in dem vom Gesetzgeber gewünschten Umfang verfolgt, weil die an Provision gebundene Beratung nicht die Kosten von Produkt und Beratungsarbeit trennt.

Dem unabhängigen Finanzberater wird außerdem ein wesentlich höherer Wissensstand als seinem in der Bank beschäftigten Kollegen abverlangt. Im Gegensatz zu der herkömmlichen Bankberatung analysiert der zunehmend oft auf Honorarbasis tätige Finanzberater die wirtschaftliche Gesamtsituation seines Klienten und schlägt aufgrund der Ergebnisse geeignete Finanzprodukte vor.

An der Verunsicherung der Kunden sind keinesfalls nur die Finanzberater schuld

Ausschlaggebend ist die bisher fehlende Aufklärung der Verbraucher, die sich dadurch kein richtiges Bild von ihren Möglichkeiten machen können. Jetzt rächen sich teilweise auch die jahrelange Gleichgültigkeit und das blinde Vertrauen in das alte Modell der Provision. Unbestritten ist die Tatsache, dass die gefühlte Beratungsqualität nicht immer den Wert des Beratungsinhalts widerspiegelt. Gerade durch die Reize der Provision erhielten in der Vergangenheit Anleger oft völlig unpassende Produkte.

Doch darf nicht vergessen werden, dass die Branche der Finanzberatung derzeit den größten Umgestaltungsprozess ihrer Geschichte durchläuft. Die „Honorarberatung“ muss sich mangels eindeutiger Stellungnahme seitens der Regierung in einem wahrscheinlich jahrelang dauernden Prozess gegen das angestaubte Modell der Provision behaupten. Nur durch die reibungslose Zusammenarbeit von Gesetzgeber, Finanzberater und Produktgeber kann die Provision bald der Vergangenheit angehören.

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

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Kurssturz muss kein Crashvorbote sein – Mandantenbrief 04/18

Die vergangene Börsenwoche brachte herbe Kursverluste. Der S&P 500 verlor rund sechs Prozent. Beim DAX ging es nicht ganz so drastisch nach unten, aber auch hier gab der Index um 3,3 Prozent nach. Der Kurssturz ist nicht der einzige im noch relativ jungen Jahr. Kommt jetzt bald der „richtige“ Crash?

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Exit der Benachteiligten – Mandantenbrief 07/16

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Die Vorsorgevollmacht – Mandantenbrief 01/20

Wie in unserem letzten Mandantenbrief angekündigt, geht es uns diesmal um die Vorsorgevollmacht. Wir haben viel erforscht und Seminare besucht. Es gibt einige Anbieter, die den Prozess der verschiedenen Vorsorgeverfügungen begleiten. Letztlich hat uns keiner dieser Dienstleister wirklich vollständig überzeugt. Aber zunächst zum sachlichen Hintergrund: Wofür wird eine Vorsorgevollmacht benötigt und warum ist diese in einem besonderen Maße notwendig?

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