Die neuen Regelungen zur gesetzlichen Aufklärungspflicht sind eben erst dabei, von der Branche umgesetzt zu werden.
Doch schon wollen Statistiken beweisen, dass sich ein Großteil der Finanzberater bei den Provisionen unkorrekt verhält.
Der kleine Unterschied zwischen Finanzberater und Bankberater
Der unabhängige Finanzberater, der zugunsten von Beratungshonorar auf jegliche Provision verzichtet, wird seine Klienten immer über Provisionszahlungen seitens der Produktgeber informieren und diese Beträge unverzüglich an sie auskehren.
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Der weitaus größere Anteil der Berater steht in Abhängigkeitsverhältnissen zu Banken und Emittenten. Sie favorisieren bis heute das traditionelle Modell der Provision, weil sie dadurch exzellente Einkommen erzielen. Die Aufklärungspflicht wird von ihnen nicht in dem vom Gesetzgeber gewünschten Umfang verfolgt, weil die an Provision gebundene Beratung nicht die Kosten von Produkt und Beratungsarbeit trennt.
Dem unabhängigen Finanzberater wird außerdem ein wesentlich höherer Wissensstand als seinem in der Bank beschäftigten Kollegen abverlangt. Im Gegensatz zu der herkömmlichen Bankberatung analysiert der zunehmend oft auf Honorarbasis tätige Finanzberater die wirtschaftliche Gesamtsituation seines Klienten und schlägt aufgrund der Ergebnisse geeignete Finanzprodukte vor.
An der Verunsicherung der Kunden sind keinesfalls nur die Finanzberater schuld
Ausschlaggebend ist die bisher fehlende Aufklärung der Verbraucher, die sich dadurch kein richtiges Bild von ihren Möglichkeiten machen können. Jetzt rächen sich teilweise auch die jahrelange Gleichgültigkeit und das blinde Vertrauen in das alte Modell der Provision. Unbestritten ist die Tatsache, dass die gefühlte Beratungsqualität nicht immer den Wert des Beratungsinhalts widerspiegelt. Gerade durch die Reize der Provision erhielten in der Vergangenheit Anleger oft völlig unpassende Produkte.
Doch darf nicht vergessen werden, dass die Branche der Finanzberatung derzeit den größten Umgestaltungsprozess ihrer Geschichte durchläuft. Die „Honorarberatung“ muss sich mangels eindeutiger Stellungnahme seitens der Regierung in einem wahrscheinlich jahrelang dauernden Prozess gegen das angestaubte Modell der Provision behaupten. Nur durch die reibungslose Zusammenarbeit von Gesetzgeber, Finanzberater und Produktgeber kann die Provision bald der Vergangenheit angehören.
Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.
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