Auch im Versicherungsbereich erfolgt der Produktvertrieb immer stärker über das Internet oder andere Kanäle, bei denen es primär um Verkauf und weniger um Finanzberatung geht.
Vor allem bei scheinbar wenig erklärungsbedürftigen Versicherungen findet der Wettbewerb vor allem über den Preis statt. Ein typisches Beispiel ist die Kfz-Versicherung. In keiner anderen Versicherungssparte spielt der Online-Vertrieb inzwischen eine so große Rolle wie hier.
Kfz-Versicherung: aggressiver Preiswettbewerb
Jedes Jahr im November werben Anbieter mit besonders attraktiven Konditionen für den Versicherungswechsel.
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Denn um die Kfz-Versicherung zu wechseln, muss bei den meisten Versicherungsverträgen bis spätestens zum 30. November gekündigt worden sein, um mit Jahresbeginn einen neuen Vertrag abschließen zu können. Alljährlich folgen viele tausend Versicherungsnehmer den marktschreierischen Werbeversprechen und wechseln zu einem neuen Anbieter. Unabhängige Beratung ist dabei selten gefragt, in der Regel geben der Preis und die in Aussicht gestellte Einsparung den Ausschlag. Nicht immer führt der Wechsel aber auch zu einer tatsächlichen Verbesserung – oft tritt das Gegenteil ein.
Preis und Leistung angemessen?
Dabei geht es nicht einmal um Fälle, bei denen der Vertrag bei einer ausländischen Versicherung abgeschlossen wurde, die dann wegen Entzug der Zulassung plötzlich vom Markt verschwand. Häufiger kommt es dagegen vor, dass besonders günstige Konditionen mit einem schlechten Leistungsniveau der Versicherung einhergehen. Wer sich zunächst über niedrige Beiträge freut, ärgert sich dann bei einer späteren Schadensregulierung und -abwicklung. Auch viele Werbeversprechen sind kritisch zu hinterfragen. Die beworbenen Einsparmöglichkeiten sind nicht selten auf Extremkonstellationen ausgerichtet und fallen im Schnitt deutlich bescheidener aus.
Gute Beratung bietet Mehrwert
Eine kompetente „Honorarberatung“ kann dabei helfen, die Spreu vom Weizen bei den zahlreichen Angeboten zu trennen. Auch wenn der Online-Abschluss zunächst günstiger erscheint, rechnet sich die Inanspruchnahme einer Finanzberatung auf Honorarbasis, die Beiträge und Leistungen in einem angemessenen Verhältnis sieht und sich am Kundenbedarf orientiert. Was exemplarisch für die Kfz-Versicherung gilt, sollte auch bei anderen Versicherungen bedacht werden.
Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.
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