Wer bei seinen Finanzen auf unabhängige Empfehlungen Wert legt, sollte eine „Honorarberatung“ in Betracht ziehen.
Denn Finanzberater, die honorarbasiert vergütet werden, haben keinen Vorteil von ihren Ratschlägen außer der Bezahlung für ihre Leistung.
Provisionsorientierte Beratung: viele Kritikpunkte
„Honorarberater“ sind bisher die Ausnahme in der vielschichtigen Finanzberatungslandschaft.
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Angestellte Berater von Banken und Versicherungen, aber auch die meisten selbstständigen Finanzberater und -vermittler, werden zum Teil oder ausschließlich provisionsorientiert vergütet. Dies hat Konsequenzen für ihre Empfehlungen. Bei provisionsorientierter Bezahlung besteht ein erheblicher Anreiz, solche Produkte zu empfehlen, die die höchsten Provisionen bringen. Auch Ratschläge zu häufigen Produktwechseln werden gefördert, denn hier kann der Berater immer wieder neu von Vermittlungen profitieren. Ein weiteres Manko ist die Einschränkung bei der Produktauswahl. Sehr viele Berater sind an bestimmte Anbieter gebunden. All dies führt dazu, dass die provisionsorientierte Beratung nicht unbedingt zu den besten Ergebnissen für die persönlichen Finanzen führt.
Finanzen: „Honorarberatung“ als Alternative
Bei „Honorarberatung“ bestehen solche Abhängigkeiten nicht. Der Finanzberater wird hier nur für seine Beratungsleistung vergütet. Das Honorar fällt allerdings auch dann an, wenn der Empfehlung des Beraters nicht gefolgt wird. „Honorarberater“ haben kein Interesse daran, ihren Kunden andere als bedarfsorientierte Produkte zu empfehlen. Denn Provisionen für die Produktvermittlung erhalten sie nicht. Ihre Erfolgsbasis ist letztlich alleine die Qualität ihrer Beratung. Der Wettbewerb findet hier im Wesentlichen über die Leistung statt. Auf lange Sicht können sich am Markt nur solche „Honorarberater“ behaupten, die ihren Kunden einen echten Mehrwert bieten.
Wann ist Honorarberatung gut?
Dennoch bedeuten „Honorarberatung“ und Unabhängigkeit von Produktanbietern nicht automatisch gute Beratung. Wie überall gibt es hier Unterschiede. Auch bei der Auswahl des „Honorarberaters“ sollte man genauer hinschauen. Nachvollziehbare und umfassende Dokumentation sowie eine weitsichtige Perspektive ohne häufige Umschichtungsnotwendigkeiten sind wichtige Qualitätskriterien, um die Beratungsleistung zu beurteilen. Der richtige „Honorarberater“ ist eine Vertrauensperson, die die Entwicklung der eigenen Finanzen auf lange Sicht (Altersvorsorge) begleitet.
Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.
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Frank
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