Wer für sein Unternehmen einen Nachfolger sucht, jedoch die Firmenimmobilie behalten will, muss sich auf Probleme mit den Finanzbehörden einstellen.

Weil sich selbst die einzelnen Instanzen nicht auf einheitliche Aussagen verständigen können, durchlaufen auch ausgereifte Nachfolgemodelle weiterhin Warteschleifen.

Viele Unternehmer entwickeln die gleichen Ideen

Sie suchen für ihren Betrieb einen Nachfolger und nutzen die Firmenimmobilie zur Altersvorsorge.

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Das Betriebsgrundstück wird zu diesem Zweck an eine speziell dafür etablierte Firma übertragen, deren Inhaber der Unternehmer ist, der einen Nachfolger für sein ursprüngliches Geschäft sucht. Die Idee ist gut und nachvollziehbar, die Altersvorsorge soll um die Mieteinkünfte bereichert werden.

Probleme haben die Finanzbehörden damit kaum, solange bei der Übertragung der Firmenimmobilie die stillen Reserven gehoben werden. Als stille Reserven werden die Differenzen bei Wirtschaftsgütern zwischen ihren realen Werten und den Buchwerten bezeichnet. Die fällige Einkommensteuer errechnet sich in der Regel aus dem in den Büchern vermerkten und meist niedrigerem Wert. Die Finanzämter orientieren sich jedoch am Marktwert und kommen so auf eine höhere Einkommenssteuerschuld.

Finanzämter wehren sich gegen die ökonomischen Geschäftsmodelle

Finanzbeamte erkennen die Steuersparmodelle nicht an und berufen sich auf die üblichen Nachfolgeregelungen. Demnach muss an den Nachfolger mit dem Unternehmen auch die Immobilie übergeben werden. Andernfalls ist der Unternehmer zur Freisetzung der stillen Reserven und zum Entrichten von höherer Einkommenssteuer gezwungen.

Die Ironie bei der Geschichte ist, dass der Bundesfinanzhof die Vorgehensweise schon mehrfach als rechtmäßig beurteilt hat, die Finanzämter sich jedoch hartnäckig gegen den Urteilspruch sträuben.

Firmenimmobilie: Der lange Weg durch die Instanzen

Die Themen Nachfolger und Firmenimmobilie beschäftigen derzeit viele Finanzgerichte. Auch wenn diese sich der Meinung der Unternehmer anschließen, kommt noch lange keine Freude auf. Die Finanzämter gehen einfach in die nächste Instanz und suchen vor dem Bundesfinanzhof ihr vermeintliches Recht.

Die Richter am Bundesfinanzhof haben in mindestens einem Fall mittlerweile Bedenken bezüglich des im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatzes und bemühten das Bundesverfassungsgericht. Unternehmer, die aktuell einen Nachfolger suchen und dabei andere Pläne mit der Firmenimmobilie haben, sollten das Urteil der Bundesrichter abwarten oder auf andere Geschäftsmodelle ausweichen.

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