Um Schadenersatz bei der Verletzung von Fluggastrechten durchzusetzen, ist die Beauftragung eines Inkassodienstes eine Möglichkeit. Es gibt mehrere Inkassodienste, die sich darauf spezialisiert haben. Doch wer als Fluggast den Inkassoweg geht, muss gegebenenfalls auch Nachteile in Kauf nehmen.

Geschäftsmodell Erfolgsprovision

Kostenlos ist die Beauftragung eines Inkassodienstes jedenfalls nicht. Zwar fallen beim Scheitern einer Schadenersatzforderung nur geringe oder keine Gebühren an, im Erfolgsfall profitieren die Dienste aber kräftig – schließlich ist das ihr Geschäftsmodell.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Dann werden je nach Anbieter bis zu 30 Prozent der Entschädigungssumme als Provision fällig.

Nicht immer vorteilhaft

Dies hat Konsequenzen: die Inkassodienste nehmen in der Regel nur erfolgversprechende Fälle an, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Profits hoch ist. Wer dies nicht bieten kann, muss damit rechnen, abgewiesen zu werden. Problematisch sind auch Vergleiche. Hier sehen die Vertragsbedingungen der Dienste unterschiedliche Vorgehensweisen und Gebührenmodelle vor, nicht immer zum Vorteil der Auftraggeber.

Fluggast trägt Insolvenzrisiko

Wer als Fluggast einen Inkassodienst beauftragt, trägt ein gewisses Insolvenzrisiko. Wurde ein Anwalt zur Lösung des Falles eingeschaltet und geht der Dienst zwischenzeitlich in Konkurs, muss der Fluggast die Anwaltskosten übernehmen. Er ist nämlich direkter Vertragspartner des Anwalts.

Verzicht auf Teil des Schadenersatzes

Die Einschaltung des Inkassodienstes erscheint zunächst bequem. Man muss sich selbst um nichts mehr kümmern, die finanziellen Belastungen beim Scheitern einer Forderung sind gering. Im Erfolgsfall erhält der Dienst allerdings einen erheblichen Teil der Entschädigung. Der dem Fluggast unter dem Strich zukommende Schadenersatz ist entsprechend geringer.

Alternativen prüfen

Fazit: Ehe ein Inkassodienst eingeschaltet wird, sollte der Fluggast auch andere Möglichkeiten prüfen, Schadenersatz durchzusetzen. Eine Möglichkeit ist die Anrufung einer zuständigen Schlichtungsstelle. Seit 1. November 2013 gibt es hier zwei Stellen, die kostenlos tätig sind: die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personennahverkehr (SöP) und eine vergleichbare Stelle beim Bundesjustizamt. Bearbeitet werden allerdings nur Neufälle ab dem Startzeitpunkt 1. November 2013. Sie sind ausschließlich für private Verbraucher tätig.

Lebensversicherer gefährden Altersvorsorge – Mandantenbrief 10/17

Bei den anhaltenden Niedrigzinsen wird es für Lebensversicherer fast unmöglich, noch Erträge zu erwirtschaften, die die garantierte Mindestverzinsung sicherstellen – von Überschüssen ganz zu schweigen.

Zweite Meinung – Mandantenbrief 10/14

Verbraucher wünschen eine Zweitmeinung: Die meisten Patienten wollen eine zweite ärztliche Meinung einholen, zeigt eine Studie der Asklepios Kliniken Hamburg. Aber viele wissen überhaupt nicht, dass es das Recht auf eine Zweitmeinung bereits gibt. In der Finanzberatung ist das noch vollkommen unüblich.

Trotz Terror – Aktien kaufen – Mandantenbrief 08/16

IS-Terror in Frankreich, Staatsterror in der Türkei, Amokläufe in Deutschland. Ein amerikanischer Präsidentschaftskandidat, der Hass auf Minderheiten zum Programm erhebt. Europa bricht auseinander. Und nun Aktien kaufen – wie unvorsichtig ist das denn?

2018 – ein turbulentes Jahr | Mandantenbrief 01/19

In der Rückschau war das Jahr 2018 geprägt von starken Turbulenzen an den Märkten. Brexit, Trump, Italien – das sind nur einige Themen, die 2018 maßgeblich beeinflusst haben. Und auch das vierte Quartal war alles andere als ruhig. Weltweit rutschten die Leitindizes ins Minus. Doch eine extreme Abkühlung in 2019 ist nicht zu erwarten.

Das freundliche Inflationsgespenst – Mandantenbrief 05/2021

Das Inflationsgespenst ist zurück und mit ihm die Sorge um die Folgen dieser Entwicklung für die Aktienmärkte. In den letzten Wochen dominierte es an den Finanzmärkten.

Wiederholt sich Geschichte? – Mandantenbrief 07/2021

Auch wenn sie zuletzt stockte: Der von der Corona-Pandemie ausgelöste starke Kursanstieg, erinnert stark an die Zeit der Dotcom-Blase im Jahr 2000.

Kreditzinsen am Tiefpunkt? – Mandantenbrief 03/15

Liebe Leser, wer sein Geld spart, also Konsumverzicht praktiziert, bekommt dafür eine Belohnung, den Guthabenzins. Wer sich Geld leiht, muss dafür eine Gebühr zahlen, den Kreditzins. So weit so gut. In den letzten Jahren sind diese eng miteinander in Verbindung stehenden Zinssätze kontinuierlich gesunken.

Turbulentes Börsenjahr 2020 | Mandantenbrief 01/2021

So schwierig das vergangene Jahr mit Corona und all seinen Folgen auch war, so positiv ist es an den Aktienmärkten zu Ende gegangen. Denn egal ob US-Wahl, Brexit-Chaos oder zweite Corona-Welle: Für Anleger endete 2020 versöhnlich. Und mit soliden Aussichten.

Alles ist möglich, auch das Gegenteil | Mandantenbrief 14/2020

Die Franzosen kauften in der Corona-Krise Wein, die US-Amerikaner kauften Gewehre und die Deutschen kauften Klopapier. Hierdurch wird auch verdeutlicht, dass im Jahr 2020 nichts wirklich seriös vorhersehbar war.

US-Wahl: Egal wer gewinnt – Mandantenbrief 11/16

Am 8. November 2016 werden die US-Amerikaner wählen. Genießen Sie die neuesten Prophezeiungen als wunderbare Unterhaltung – keinesfalls aber als Basis für Anlageentscheidungen.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

3 + 12 =