Die „Honorarberatung“ stützt sich auf die Prinzipien ehrbarer Kaufleute – deren Wurzeln sind im tiefen Mittelalter zu suchen. Im 12. Jahrhundert wurde der Bund der Hanse ins Leben gerufen und Hamburg gewann als Zentrum hanseatischer Geschäftsleute zunehmend an Bedeutung.
Die Hanse und Hamburg
Bereits im 13. Jahrhundert eröffneten Mitglieder der Hans Kontore in Hamburg, London, Brügge, Norwegen und Russland. Die Kontore hatten einen ähnlichen Status wie heutzutage Botschaften, sie boten deutschen Kaufleuten in der Fremde sicheres Quartier.
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Schon hundert Jahre später war aus der Hanse ein Bund mit enormer Wirtschaftskraft und zunehmendem politischen Einfluss geworden. Ihr Erfolg gab den Mitgliedern der Hanse Selbstvertrauen. Sie merkten bald, dass die Koordinierung ihrer Interessen ihnen mehr Macht und Einfluss gegenüber den örtlichen Machthabern gab.
Der besondere politische Status des Stadtstaats Hamburg ist in den Anfängen der Hansezeit entstanden und hat sich bis in die Neuzeit erhalten. Das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns hat sich ebenfalls bis in die Moderne bewahrt, denn Ehrbarkeit besitzt auch in der Wirtschaft des 21. Jahrhunderts große Bedeutung.
Der Stellenwert von Ehrbarkeit in der Neuzeit
Der Vergleich zahlreicher Entwicklungstendenzen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft macht deutlich, dass ein Ehrenkodex keinesfalls an Gewicht verloren hat. Nur ist sie nicht mehr wie im Mittelalter auf Hamburg, Lübeck und bestimmte Berufe beschränkt. Ehrbarkeit ist vielmehr eine Voraussetzung für das langfristige Zusammenwirken und Überleben der ganzen Menschheit.
Was damals in der Hanse und in Hamburg seinen Anfang hatte, setzt sich heute in der Finanzberatung auf Honorarbasis fort. Aus der Erkenntnis, dass es den Finanzmärkten oft an ehrbarem Verhalten fehlt, hat sich ein Berufsstand etabliert, der sich vor allem der Ehrbarkeit verpflichtet hat – die unabhängige „Honorarberatung“.
Die Finanzberatung auf Honorarbasis kann auch als praktizierter Verbraucherschutz verstanden werden, denn sie ist transparent, fair und sieht die Kunden im Mittelpunkt ihrer Bemühungen. Gerade die Verbraucher wurden in der Vergangenheit oft Opfer von weniger ehrbaren Geschäftspraktiken.
Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.
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