Nur Finanzberatung, die honorarbasiert ist, gewährleistet Verbrauchern genügend Unabhängigkeit. Das stellt der Verbraucherzentralen-Bundesverband fest. Bei provisionsorientierter Vergütung entsteht dagegen ein systemimmanenter Interessenskonflikt.

Verbraucher können sich daher nicht darauf verlassen, dass eine solche Beratung unabhängig ist.

Honorarbasiert beraten

Die Verbraucherschützer nehmen sich des Themas u.a. wegen der immer größer werdenden Bedeutung privater Vorsorge an. Hier besteht erheblicher Beratungsbedarf.

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Denn es geht häufig um größere Summen, langfristige Entscheidungen und komplexe Finanzprodukte. Ausgesprochenes Experten-Know How ist deshalb gefragt. Nur bei unabhängiger, honorarbasierter Finanzberatung sind Lösungen zu erwarten, die dem tatsächlichen Bedarf der Verbraucher entsprechen.

Die Crux dabei ist: provisionsorientierte Beratung erscheint zunächst oft vorteilhafter, denn die Kunden erhalten die Produktempfehlungen vermeintlich kostenlos. Dass sie über ungünstigere Konditionen und suboptimale Lösungen auch für die Beratung bezahlen – ggf. sogar mehr als für Finanzberatung, die gegen Beratungsentgelt erfolgt -, ist vielen Kunden nicht bewusst. Honorarbasierte Beratung, die unabhängig wäre, hat daher häufig einen schweren Stand.

Stärkere Regulierung gefordert

Der Verband der Verbraucherzentralen fordert vor diesem Hintergrund bereits seit Längerem generell eine stärkere Regulierung der Finanzberatung und -vermittlung. U.a. soll mehr Transparenz bei Beratung und Provisionszahlungen hergestellt werden. Außerdem soll strikt zwischen provisionsorientierter und Beratung gegen Entgelt getrennt werden. Jeder Verbraucher soll sich vorher darüber im klaren sein, welches Beratungsmodell er nutzt.

Ein Schritt: das Honorar-Anlageberatungsgesetz

Viele Forderungen der Verbraucherschützer werden durch das Honorar-Anlageberatungsgesetz verwirklicht. Das Gesetz ist bereits in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet worden, tritt in seinem Kern aber erst in diesem Jahr in Kraft. Zum 1. August wird der gesetzlich geschützte Beruf des Honorar-Anlageberaters geschaffen. Er darf nur unabhängig beraten und wird ausschließlich honorarbasiert vergütet. Der Honorar-Anlageberater ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu besserer Finanzberatung, die honorarbasiert ist. Es bleibt allerdings noch einiges zu tun. Denn in einigen wesentlichen Bereichen – zum Beispiel beim Bausparen oder in der Kreditvermittlung – gibt es einen solchen Berufsschutz noch nicht.

Unser Weg

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

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Griechenland + Deflation = Crash? – Mandantenbrief 02/15

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wer glaubte, bei den Zinsen könne es nicht noch weiter nach unten gehen, wurde in den vergangenen Monaten eines Besseren belehrt. Die Rendite von Bundesanleihen sinkt seit November 2018 kontinuierlich. Bei den „Zehnjährigen“ hat sie sogar den negativen EZB-Einlagezins unterschritten. Aber auch bei Tages- und Termingeldern wurden die ohnehin minimalen Verzinsungen nach unten angepasst.

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