Die „Honorarberatung“ ist in Deutschland durch das zum 1.8. 2014 in Kraft tretende Honorar-Anlageberatungsgesetz gestützt, durch welches auch das eigenständige Berufsbild der neuen Beratungsform definiert wird.

Ein Blick über die Grenzen zeigt sehr unterschiedliche Vergütungsstrukturen .

Auch andere europäische Staaten gehen den Weg der „Honorarberatung“

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Sie schlagen dabei jedoch unterschiedliche Pfade ein; ein radikales Provisionsverbot gibt es bisher nur in wenigen Ländern:

1.) Großbritannien hat sich seit Anfang 2013 ganz vom alten Provisionsmodell verabschiedet. Die Finanzaufsicht verbietet Provisionszahlungen der Produkteigner an den Vertrieb. Die „Honorarberatung“ ist seitdem Standard.

2.) In den Niederlanden ist das Provisionsverbot seit Januar 2013 gesetzlich geregelt, bereits seit 2009 wurde von den Versicherern für fondsgebundene Policen keine Vermittlungsgebühr mehr bezahlt.

3.) In Dänemark sind seit 2004 Nettoprämiensysteme bei den Versicherern verbreitet, seit 2008 wird die Beratung ausschließlich von Kunden bezahlt. Die Dänen verfügen daher schon über fünf Jahre praktische Erfahrung mit der „Honorarberatung“.

4.) In Norwegen und Schweden ist die „Honorarberatung“ noch freiwillig geübte Praxis, die Versicherer schränken jedoch auf Verbandsempfehlung die Provisionszahlungen zunehmend ein.

5.) In Finnland fing der Umstellungsprozess bereits 2005 an, seit 2008 können sich Makler nur noch direkt von ihren Kunden vergüten lassen.

6.) In Litauen soll seit 2007 ein Gesetz die Courtragenzahlungen von Versicherern an Makler verbieten, doch gab es in dem Land vor dem EU-Beitritt viele andere Dinge zu erledigen. Die „Honorarberatung“ wird aber zeitnah gesetzlich geregelt.

7.) Auch in der Schweiz wartet seit 2009 ein Gesetzesentwurf darauf, die „Honorarberatung“ zu regeln. Die Berater sind durch den Entwurf verpflichtet, alle von den Versicherern erhaltenen Provisionen offen zu legen und an die Kunden herauszugeben.

Deutschland ist der einzige europäische Staat, der bislang sowohl der honorarbasierten Beratung als auch dem Provisionsmodell eine Chance einräumt. Die Verbraucher können selbst entscheiden, auf welche Art sie beraten werden wollen. Die verbraucherfreundlichen Vorteile der Beratung auf Honorarbasis werden sich aufgrund der Transparenz auch bei uns durchsetzen.

Der Weg der Finanzberatung Frommholz OHG

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlageberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

Familie Frommholz in Feststimmung | Mandantenbrief 12/19

Wir haben es diesmal, erstmals nach vielen Jahren nicht geschafft, einen Mandantenbrief mit inhaltlich wertvollen Informationen zu erstellen. Wir haben uns mit vielen Seminaren auf die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung konzentriert, sind aber noch nicht vollständig durch mit unseren Recherchen.

Gold fasziniert – Mandantenbrief 02/18

Immer wieder ist Gold ein Gesprächsthema. Emotional nachvollziehbar. Eine gewisse Beimischung ist sinnvoll; ein wesentlicher, renditeorientierter Vermögensbaustein sollte Gold aber nicht sein.

Inflation hängt vom Ölpreis ab – Mandantenbrief 06/16

Liebe Leser, der jüngste Anstieg des Ölpreises auf 50 Dollar je Barrel könnte ein Vorbote anziehender Inflationsraten und Zinsen sein. Dadurch würde auch die EZB endlich dazu veranlasst werden, ihre dirigistische Geldpolitik einzustellen.

Crash-Propheten haben bestenfalls kurzfristig Recht – Mandantenbrief 03/18

Wenn Ihr Webshop wächst und die Bestellungen zunehmen, wird auch Ihr Warenumschlag höher. Je umfangreicher dabei Ihre Produktpallette ist, desto unübersichtlicher wird der Warenumschlag. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig damit befassen, wie Sie Ihre Warenwirtschaft strukturieren.

Die Krux mit der Logik | Mandantenbrief 12/2020

Scheinbar sind die Märkte nicht bereit oder ggf. sogar nicht mehr fähig, Rückschläge hinzunehmen. In Zeiten der ökonomischen Logik hätten die Aktienmärkte die eine oder andere Entwicklung zum Anlass genommen, erneut in Richtung der Tiefs wie im März/April zu sinken.

Lachs so teuer wie ein Fass Nordseeöl – Mandantenbrief 02/16

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Schwarze Börsenwoche – Mandantenbrief 06/20

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In den letzten Wochen sorgten Spekulationen um die Gamestop-Aktie für mächtigen Wirbel. Um einem Hedgefonds Paroli zu bieten, hatten Internet-Aktivisten einen wahren Run auf die Aktie losgetreten. Deren Kurs stieg darauf in schwindelerregende Höhen.

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Wechsel von AAB zu EBASE – Mandantenbrief 09/2021

Der Wechsel von der AAB zu EBASE steht nun leider ins Haus. Eine lästige Umstellung, die Sie und wir nicht gewollt haben, die aber letztlich leider nicht zu verhindern war.

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