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Honorarberatung oder Provisionsberatung

„Honorarberatung“ statt Provisionsberatung – so einfach wollten es sich die Mitglieder des CFA-Institute nicht machen. Sie verständigten sich lediglich darauf, im provisionsorientierten Vertrieb von Finanzprodukten ein ethisches Problem zu sehen.

Die Provisionsberatung einfach abschaffen

Jedoch fand diese Option bei circa 70 Prozent der Mitglieder des CFA Institute keinen Zuspruch, obwohl ihnen durchaus bewusst ist, dass die Provisionsberatung zu erheblichen Interessenskonflikten führt. Beim CFA Institute handelt es sich um einen weltweiten Non-Profit-Verband, in dem Investmentmanager, Finanzanalysten sowie institutionelle Anleger organisiert sind. Sie sehen wohl die Gefahren provisionsbasierter Anreize für die Verbraucher, allerdings bezweifeln sie, dass ein Provisionsverbot nach britischem Vorbild für die Kunden vorteilhaft wäre. Ein Verbot der Provisionsberatung, welches der „Honorarberatung“ zugutekäme, würde nach ihrer Meinung die Beratungsqualität für Kleinanleger nicht verbessern. In der Tat sind in Großbritannien seit der Einführung der „Honorarberatung“ solche Tendenzen zu beobachten, die Berater des Vereinigten Königreichs konzentrieren sich bei der „Honorarberatung“ zunehmend auf Großkunden.

Zur „Honorarberatung“ gibt es kaum Alternativen

Doch konnten sich die Mitglieder des CFA Institute nicht zu einer eindeutigen Haltung entschließen. Stattdessen favorisieren sie drei institutseigene Lösungsvorschläge.

1.) Es sollen einheitliche Standards zur Kostenoffenlegung eingeführt werden.

2.) Spezifische Volumenverträge und gestaffelte Provisionssätze sollen abgeschafft werden.

3.) Ein Teil der Managementgebühr soll durch einheitliche Provisionen gebildet werden.

Warum die „Honorarberatung“ bei der Umfrage nicht mehr in den Mittelpunkt gestellt wurde, liegt auch an der deutschen Gesetzgebung. Auch die Regierung der Bundesrepublik wollte sich nicht eindeutig für die „Honorarberatung“ entscheiden und überlässt es dem Markt beziehungsweise den Verbrauchern.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Sie sollen entweder weiterhin mit der Provisionsberatung zufriedensein oder einfach die neue Alternative ausprobieren. Die „Honorarberater“ haben sich auf einen längeren Wettbewerb mit der Provisionsberatung eingestellt und bieten kostenfreie Erstgespräche für diejenigen an, die in der „Honorarberatung“ eine nachhaltige Alternative entdecken wollen. Sie werden dabei erleben, dass sie mit dieser Alternative nicht nur besser, sondern in vielen Fällen auch günstiger beraten sind.

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für die Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

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