Die Bauzinsen befinden sich derzeit auf historisch niedrigem Niveau. Viele Bauherren, die vor einigen Jahren Hypothekendarlehen aufgenommen haben, könnten jetzt zu deutlich günstigeren Konditionen ihre Baufinanzierung erhalten. Doch wer sein bestehendes Darlehen kündigen will, ist in vielen Fällen auf das Wohlwollen der Bank angewiesen und muss mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Es gibt aber Ausnahmen. Ein Kreditcheck gibt Antwort, ob ein Ausstieg auf anderem Weg möglich ist.

Vorfälligkeitsentschädigung kompensiert Zinsvorteil

Nach dem Gesetz können Kredite frühestens nach Ablauf einer zehnjährigen Zinsbindung gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Ansonsten kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an, ob frühere Kündigungsmöglichkeiten bestehen und dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt wird. Meist lohnt sich die vorzeitige Kündigung nicht, wenn die Bank sich den ihr entstehenden Zinsverlust über die Entschädigung abgelten lässt.

Widerruf aufgrund falscher Belehrungen

Es gibt aber eine andere Möglichkeit: den Widerruf des Kreditvertrags. Betroffen sind vor allem Darlehen, die im Zeitraum 2002 bis 2008 abgeschlossen wurden, also in Jahren, in denen die Bauzinsen noch deutlich höher lagen. Normalerweise ist bei Verbraucherkrediten eine vierzehntägige Widerrufsfrist vorgesehen. Fehlt die Widerrufsbelehrung im Vertrag oder ist sie fehlerhaft, ist der Widerruf aber auch noch später möglich. Eine zeitliche Begrenzung dafür gibt es nicht.

Ursache: Gesetzesänderung 2002

2002 wurden die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten geändert. Die Belehrungen in den Verträgen wurden daraufhin zwar angepasst, aber die Banken machten dabei sehr häufig formelle Fehler. Konsequenz: das Recht zum Widerruf läuft bei diesen Verträgen immer weiter. Wer jetzt widerruft, sorgt dafür, dass das Kreditverhältnis juristisch nicht zustande gekommen ist. Damit stellt sich auch die Frage einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht.

Kreditcheck empfiehlt sich

Für betroffene Kreditnehmer bedeutet dies ggf. Zinsersparnisse von vielen Tausend Euro. Jeder sollte daher einen sorgfältigen Kreditcheck durchführen, ob noch Widerruf möglich ist.  Unabhängige Finanzberater geben eine erste Einschätzung der Chancen. Wer den Weg des Widerrufs geht, muss allerdings mit juristischem Widerstand der Bank rechnen.

Exit der Benachteiligten – Mandantenbrief 07/16

Liebe Leser, erstaunliches hat sich – wie Sie alle wissen – getan. So richtig damit gerechnet hatte eigentlich keiner mehr, am wenigsten die Börsen. Und dennoch ist es amtlich: Großbritannien verlässt die EU – entgegen so ziemlich aller rationalen Argumente.

Klimawandel ist eingepreist – Mandantenbrief 06/2021

Die Tatsache eines menschengemachten Klimawandels wird heute kaum noch bestritten, sieht man von Ausnahmen wie Donald Trump ab. Die Veränderung des globalen Klimas hat Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit zwangsläufig auch auf Finanzwerte.

Gold fasziniert – Mandantenbrief 02/18

Immer wieder ist Gold ein Gesprächsthema. Emotional nachvollziehbar. Eine gewisse Beimischung ist sinnvoll; ein wesentlicher, renditeorientierter Vermögensbaustein sollte Gold aber nicht sein.

Korrektur der Korrektur | Mandantenbrief 04/19

Viele seriöse Beobachter und Finanzberater rieben sich Ende 2018 jeden Tag wieder die Augen. Die Stärke der Korrektur der Börsenentwicklung war weder prognostizierbar noch wirklich begründbar. Noch wenige Wochen vorher hatten vergleichbare Meldungen keinen Einfluss, und nun dieser Einbruch. Täglich stellte sich die gleiche Frage: Verkaufen oder nachkaufen.

Finanzrepression vernichtet Realvermögen | Mandantenbrief 13/2020

Von Experten wurden die beginnenden zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts als Dekade der Finanzrepression (sinngemäß „schleichender Sparverlust“) bezeichnet. Nun dürfte diese Entwicklung weitaus schneller kommen und ausgeprägter ausfallen als gedacht.

Die Krux mit der Logik | Mandantenbrief 12/2020

Scheinbar sind die Märkte nicht bereit oder ggf. sogar nicht mehr fähig, Rückschläge hinzunehmen. In Zeiten der ökonomischen Logik hätten die Aktienmärkte die eine oder andere Entwicklung zum Anlass genommen, erneut in Richtung der Tiefs wie im März/April zu sinken.

Megatrend Bildung | Mandantenbrief 03/19

Als Ihr verantwortungsbewusster, wirtschaftlicher Betreuer fühlt man sich häufig verpflichtet, Entwicklungen zu erklären, Börsenbewegungen zu bewerten und kurzfristige Entscheidungshilfen zu geben. Da wir bekanntermaßen langfristig denken und handeln, ist das sicherlich nicht im Monatsrhythmus notwendig. Vielmehr sollten wir uns von Zeit zu Zeit um die wirklich relevanten Megathemen kümmern: Bildung, Digitalisierung, Demographie, Transparenz usw.

Alles ist möglich, auch das Gegenteil | Mandantenbrief 14/2020

Die Franzosen kauften in der Corona-Krise Wein, die US-Amerikaner kauften Gewehre und die Deutschen kauften Klopapier. Hierdurch wird auch verdeutlicht, dass im Jahr 2020 nichts wirklich seriös vorhersehbar war.

Kreditzinsen am Tiefpunkt? – Mandantenbrief 03/15

Liebe Leser, wer sein Geld spart, also Konsumverzicht praktiziert, bekommt dafür eine Belohnung, den Guthabenzins. Wer sich Geld leiht, muss dafür eine Gebühr zahlen, den Kreditzins. So weit so gut. In den letzten Jahren sind diese eng miteinander in Verbindung stehenden Zinssätze kontinuierlich gesunken.

Aktueller Börsenrückgang – Mandantenbrief 03/20

Mit zuletzt im Dezember 2018 beobachteter Heftigkeit müssen wir nun an den Aktienmärkten einen Rückschlag hinnehmen. Neu ist dabei, dass es sich um eine konkrete Störung handelt.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

1 + 13 =