Die Bundesregierung will im Eiltempo ein Gesetz zur Altersvorsorge durchpauken, mit dem die Anbieter der Lebensversicherung entlastet werden sollen.

Neben einem Ausschüttungsstopp bei den Bewertungsreserven sollen damit der Garantiezins gesenkt und die Provisionen begrenzt werden.

Der zweite Anlauf für ein Entlastungsgesetz zur Lebensversicherung

Bereits unter der vorhergehenden Regierung wurde das Entlastungsgesetz schon einmal 2012 beschlossen, jedoch scheiterte die Initiative am Veto des Bundesrats.

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Das erweist sich jedoch nicht als nachteilig, denn der neue Anlauf wird von mehr Konsequenz begleitet. Es soll nicht nur der Garantiezins auf 1,25 Prozent gesenkt werden, auch den Provisionen soll bei drei bis dreieinhalb Prozent der Beitragssumme Einhalt geboten werden.

Sollte das Gesetz die parlamentarischen Hürden überwinden, würde es zur größten Herausforderung für die Finanzvertriebe, die sich heute noch am provisionsbasierten Produktverkauf, beispielsweise bei der Lebensversicherung, orientieren. Sie müssten, um den neuen Regelungen zu entsprechen, ihren kompletten Vertrieb neu strukturieren. Mit dem neuen Provisionsdeckel geht die Gesetzesinitiative sogar weiter als die bis 2008 gültige Verordnung der BaFin. Die oberste Finanzaufsicht hatte damals eine Provisionsobegrenze bei vier Prozent angeordnet.

Die Lebensversicherung könnte durch die „Honorarberatung“ noch günstiger werden

Folgendes Beispiel soll den möglichen Preisunterschied aufzeigen:

Nach dem neuen Gesetz und einem Provisionsdeckel bei drei Prozent würde der Abschluss einer Lebensversicherung für 100.000 Euro genau 3.000 Euro an Provision kosten.

Lässt sich der Kunde statt von einem Vermittler bei einem „Honorarberater“ zu dieser Versicherung beraten, würde ihn ein sehr ausführliches Beratungsgespräch keinesfalls mehr als 300 bis 500 Euro kosten.

Sollte dann seitens des Kunden der Wunsch zum Abschluss einer Lebensversicherung entstanden sein, kann der Berater ihm diese Versicherung in Form einer provisionsbereinigten Nettopolice vermitteln. Natürlich steigt bei einer größeren Lebensversicherung die Differenz zwischen Provision und Beratungshonorar deutlich.

Der „Honorarberater“ wäre aufgrund seiner Unabhängigkeit in der Lage, aus den vielfältigen Angeboten genau die Lebensversicherung zu wählen, die den Anforderungen seines Klienten in jeder Hinsicht entspricht.

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