Wer zur Miete wohnt, kann den vereinbarten Mietpreis bei vorhandenen Beeinträchtigungen reduzieren. Oft verbreitete Gründe hierfür sind Schimmel an der Wand, zugige Fenster oder nicht funktionierende Heizungen. Damit die Vorgehensweise rechtlichen Rückhalt gewinnt, sollten Mieter einigen Punkten Aufmerksamkeit schenken.

Wann kann die Miete gemindert werden?

Der Deutsche Mieterbund sieht die Einschränkung der Miete in allen Fällen gerechtfertigt, in denen der Vertragspartner das angemietete Objekt nicht vertragsgemäß nutzen kann.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Das gilt insbesondere bei Schimmelbefall einzelner Bereiche, undichten Fenstern und bei Heizungen, die ihren Dienst versagen. Auch Baustellen in unmittelbarer Nähe oder lärmende Nachbarn können gute Gründe für eine reduzierte Miete sein.

Der richtige Ansatz

Wer in einer angemieteten Wohnung nach dem Einzug Mängel entdeckt, die zu einer Minderung der Miete berechtigen, muss zuerst den Vermieter informieren. Der Eigentümer kann per Mail, Brief oder Telefon über die Unzulänglichkeit benachrichtigt und zur Beseitigung aufgefordert werden. Auf Mietrecht spezialisierte Anwälte plädieren allerdings für Fax-Mitteilungen oder Einwurfeinschreiben, weil diese vom Gericht akzeptiert sind. Die eigentliche Reduzierung der Miete muss nicht separat angekündigt sein, sie kommt nur dann in Betracht, wenn der Vermieter nicht auf die Reklamation reagiert. Dann jedoch tritt sie rückwirkend in Kraft.

In welcher Höhe kann der Mietpreis gemindert werden?

Eine defekte Heizung im Winter braucht kein Mieter lange zu ertragen, der Vermieter muss sofort und auch am Wochenende für Abhilfe sorgen. Solche Mängel berechtigen zur Mietminderung um bis zu einhundert Prozent, sollte nicht sofort der Notdienst die Lage entspannen. Mieter müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs die Reduzierung der Miete selbst festlegen, sie können sich dabei Anhaltspunkte aus bereits verhandelten Fällen besorgen. Hier einige Beispiele:

  • Fünf Prozent der Miete können einbehalten werden, wenn die Klingel nicht funktioniert.
  • Undichte Fenster können aufgrund erhöhter Feuchtigkeit bis zu fünfzig Prozent Mietminderung nach sich ziehen.
  • Bis zu 80 Prozent sind drin, wenn die einzige Toilette der Wohnung unbenutzbar ist.

Einer Mietminderung sollte immer der Versuch der gütlichen Einigung vorangehen, denn die Gerichte sehen die Beweislast ausschließlich bei den Mietern.

Am Mute hängt der Erfolg – Mandantenbrief 06/2017

Liebe Leser, schon Theodor Fontane hat im vorletzten Jahrhundert für sich formuliert: „Am Mute hängt der Erfolg.“ Der Mut, neue Lebenswege auch zur Unzeit zu erwägen, zu diskutieren und gegebenenfalls umzusetzen, kann ganz neue Chancen eröffnen. Wir haben dies in den letzten Wochen erlebt und möchten Sie gerne daran teilhaben lassen.

Feuerwerk an den Börsen – Mandantenbrief 02/20

Feinstaub entwickelt sich bei einem Kursfeuerwerk an den Börsen zum Glück nicht. Aber die Gefahr von übertriebenen Entwicklungen bleibt. Wie könnte es in 2020 weitergehen? Zunächst ein Blick in den Rückspiegel.

Diversifizierung schafft Sicherheit – Mandantenbrief 10/15

Liebe Leser, wer hätte das gedacht? Der solide Autobauer Volkswagen betrügt systematisch Behörden und die eigenen Kunden. Im Ausland ist VW der Inbegriff des verlässlichen Deutschlands. Die kurzfristigen Auswirkungen auf den eigenen Kurs und die Börsen waren enorm.

DAX-Stand, die emotionale Bremse – Mandantenbrief 04/15

Liebe Leser, wenn ganz allgemein vom Dax gesprochen wird, ist meist der Performance-Index gemeint, bei dem Dividendenzahlungen in die Berechnung einfließen. Daneben existiert aber auch der Kursindex, der dagegen die reine Kurswertentwicklung der 30 Mitglieder abbildet. Ein großer Unterschied!

Kredite zur Vermögensoptimierung – Mandantenbrief 9/16

Der Leitsatz „Kredite schnell zu tilgen“ sollte gerade angesichts der Niedrigzinsen überdacht werden. Sich heute für mehr als ein Jahrzehnt nahezu kostenfreie Kredite zu sichern, kann eine kluge Strategie sein, die eigene Vermögensstruktur weiter zu optimieren.

Wie geht es an der Börse weiter? – Mandantenbrief 07/2017

Liebe Leser, wir hinterfragen uns täglich neu: Was ist zu tun – ist überhaupt etwas zu tun? Nichts machen wirkt so passiv. Die unerwartete Trump-Rallye war genau gegenteilig prognostiziert worden.

Nachhaltigkeit im Fokus – Mandantenbrief 08/2021

Vor einigen Jahren bildeten nachhaltige Geldanlagen noch eine kleine Nische in einem riesigen Anlagespektrum – nicht selten belächelt oder wegen vermeintlich unterdurchschnittlicher Performance in Frage gestellt.

Trump spekuliert mit Worten – Mandantenbrief 12/18

Es vergeht kaum eine Woche, in der US-Präsident Donald Trump nicht mit Sprüchen und „alternativen Fakten“ von sich reden macht. Oft haben seine Äußerungen etwas Groteskes, Großmäuliges und Widersprüchliches an sich. Was eben noch in Grund und Boden verdammt wurde, kann schon am nächsten Tag „great“ sein – und umgekehrt. Vieles ist offenkundig falsch oder gelogen.

Griechenland + Deflation = Crash? – Mandantenbrief 02/15

Liebe Leser, am 15. Januar hatte die Schweizer Nationalbank die feste Währungskursgrenze zum Euro aufgegeben. Zeichen eines erwarteten Eurorückganges. Dann noch die überraschende Griechenlandwahl und über allem schwebt die Flut billigen Geldes aus Befürchtungen vor einer Deflation.

Nachhaltigkeit in der Geldanlage – Mandantenbrief 04/16

Lieber Leser, Nachhaltigkeit – ethische Geschäftspraktiken und aktiver Ressourcenschutz – ist zu einem wichtigen gesellschaftlichen Wert geworden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, dass auch das Volumen nachhaltiger Geldanlagen beträchtlich zugenommen hat.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

1 + 11 =