Durch eine Patientenverfügung stellen Verbraucher sicher, dass medizinische Behandlungen immer in ihrem Sinne durchgeführt werden, auch wenn sie zum Zeitpunkt des ärztlichen Wirkens nicht entscheidungsfähig sind.

In dem Dokument werden individuelle Behandlungswünsche für eventuell eintretende Erkrankungen festgelegt.

Die Patientenverfügung ist verbindlich

Verbraucher können darin festhalten, dass bei ihnen im Fall der Notwendigkeit auf künstliche Lebenserhaltungsmaßnahmen verzichtet wird.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Es steht ihnen im umgekehrten Fall natürlich frei, mithilfe der Patientenverfügung genau auf diese zu bestehen. Was im Detail eine Person in diesem Papier festlegt, ist ausschließlich der eigene Wille, der bei exakter Darlegung immer respektiert werden muss. Dies ist aber auch eine wichtiger Aspekt der Altersvorsorge.

Bevor Verbraucher sich zur Erstellung einer Patientenverfügung entschließen, sollten sie sich darüber klar werden, welche Behandlung sie beim Eintritt schwerwiegender Erkrankungen wünschen und auf welche in jedem Fall verzichtet werden sollte. Unabhängig davon, wie die Entscheidung letztendlich ausfällt, sollte sie niemals von Emotionen beflügelt, sondern sachlich getroffen werden.

Eine Patientenverfügung beinhaltet Anordnungen des Ausstellenden, denen Ärzte nachkommen müssen und für welche der Initiator letztendlich die Verantwortung trägt. Vor diesem Hintergrund sollten Verbraucher bedenken, dass bei manchen Krankheiten die Effizienz medizinischer Maßnahmen nur schwer kalkulierbar ist.

Die Form der Patientenverfügung

Der Gesetzgeber hat für die Abfassung einer Patientenverfügung Regeln erlassen. So muss diese Willensbekundung in jedem Fall schriftlich niedergelegt und eigenhändig unterschrieben sein. Obgleich die Verfügung verbindlichen Charakter hat, kann sie jederzeit formlos widerrufen werden.

Jede Patientenverfügung sollte in regelmäßigen Zeitintervallen auf ihre Aktualität überprüft werden.

Änderungen werden nicht nur bei sich zuspitzenden Krankheitsbildern erforderlich, auch überstandene Gesundheitsprobleme können ein Überdenken der eigenen Ansichten zur Folge haben.

Wie erfährt das Umfeld von dem Bestehen einer Patientenverfügung?

Die Erklärung des eigenen Willens sollte immer so aufbewahrt werden, dass Mediziner, Bevollmächtigte und Behörden schnellen Zugang haben. Empfehlenswert ist, einen Hinweis auf die Verfügung immer mit sich zu führen. So ist beispielsweise bei einem unvorhersehbaren Unfall den betreuenden Ärzten schnell bekannt, dass der Verletzte im Besitz einer Patientenverfügung ist. Alternativ kann die Verfügung auch beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden.

Das freundliche Inflationsgespenst – Mandantenbrief 05/2021

Das Inflationsgespenst ist zurück und mit ihm die Sorge um die Folgen dieser Entwicklung für die Aktienmärkte. In den letzten Wochen dominierte es an den Finanzmärkten.

Griechenland + Deflation = Crash? – Mandantenbrief 02/15

Liebe Leser, am 15. Januar hatte die Schweizer Nationalbank die feste Währungskursgrenze zum Euro aufgegeben. Zeichen eines erwarteten Eurorückganges. Dann noch die überraschende Griechenlandwahl und über allem schwebt die Flut billigen Geldes aus Befürchtungen vor einer Deflation.

Aktueller Börsenrückgang – Mandantenbrief 03/20

Mit zuletzt im Dezember 2018 beobachteter Heftigkeit müssen wir nun an den Aktienmärkten einen Rückschlag hinnehmen. Neu ist dabei, dass es sich um eine konkrete Störung handelt.

Korrektur der Korrektur | Mandantenbrief 04/19

Viele seriöse Beobachter und Finanzberater rieben sich Ende 2018 jeden Tag wieder die Augen. Die Stärke der Korrektur der Börsenentwicklung war weder prognostizierbar noch wirklich begründbar. Noch wenige Wochen vorher hatten vergleichbare Meldungen keinen Einfluss, und nun dieser Einbruch. Täglich stellte sich die gleiche Frage: Verkaufen oder nachkaufen.

Wiederholt sich Geschichte? – Mandantenbrief 07/2021

Auch wenn sie zuletzt stockte: Der von der Corona-Pandemie ausgelöste starke Kursanstieg, erinnert stark an die Zeit der Dotcom-Blase im Jahr 2000.

Negativzinsen als Realität – Mandantenbrief 03/16

Lieber Leser, wer sein Geld bei der Bank deponiert, bekommt dafür Zinsen. Und wer sich welches leiht, muss Zinsen zahlen. Diese Grundregel galt im Wirtschaftsleben seit jeher – bis jetzt. Nun kehren sich die Vorzeichen um: Guthabenzinsen werden negativ und Kreditzinsen mitunter positiv.

Dauernd neue Höchststände – Mandantenbrief 01/17

Liebe Leser und wieder ist es so weit, der DAX schnellt auf ein neues Jahreshoch. Emotional wollen viele Anleger jetzt verkaufen unter der Devise, es kann doch so nicht weitergehen.

Exit der Benachteiligten – Mandantenbrief 07/16

Liebe Leser, erstaunliches hat sich – wie Sie alle wissen – getan. So richtig damit gerechnet hatte eigentlich keiner mehr, am wenigsten die Börsen. Und dennoch ist es amtlich: Großbritannien verlässt die EU – entgegen so ziemlich aller rationalen Argumente.

Gold fasziniert – Mandantenbrief 02/18

Immer wieder ist Gold ein Gesprächsthema. Emotional nachvollziehbar. Eine gewisse Beimischung ist sinnvoll; ein wesentlicher, renditeorientierter Vermögensbaustein sollte Gold aber nicht sein.

Finanzkunde oder Erdkunde? – Mandantenbrief 12/15

Liebe Leser, vor dreieinhalb Jahren haben wir einigen Kollegen einen Zusammenschluss initiiert, der im Laufe der Zeit durch kompetente Berater ergänzt wurde. Kritisch betrachtete unsere Gruppe die Diskussionen, ob nun Provision- oder Honorarberatung optimal für die Mandanten sei.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

5 + 13 =