Durch eine Patientenverfügung stellen Verbraucher sicher, dass medizinische Behandlungen immer in ihrem Sinne durchgeführt werden, auch wenn sie zum Zeitpunkt des ärztlichen Wirkens nicht entscheidungsfähig sind.
In dem Dokument werden individuelle Behandlungswünsche für eventuell eintretende Erkrankungen festgelegt.
Die Patientenverfügung ist verbindlich
Verbraucher können darin festhalten, dass bei ihnen im Fall der Notwendigkeit auf künstliche Lebenserhaltungsmaßnahmen verzichtet wird.
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Es steht ihnen im umgekehrten Fall natürlich frei, mithilfe der Patientenverfügung genau auf diese zu bestehen. Was im Detail eine Person in diesem Papier festlegt, ist ausschließlich der eigene Wille, der bei exakter Darlegung immer respektiert werden muss. Dies ist aber auch eine wichtiger Aspekt der Altersvorsorge.
Bevor Verbraucher sich zur Erstellung einer Patientenverfügung entschließen, sollten sie sich darüber klar werden, welche Behandlung sie beim Eintritt schwerwiegender Erkrankungen wünschen und auf welche in jedem Fall verzichtet werden sollte. Unabhängig davon, wie die Entscheidung letztendlich ausfällt, sollte sie niemals von Emotionen beflügelt, sondern sachlich getroffen werden.
Eine Patientenverfügung beinhaltet Anordnungen des Ausstellenden, denen Ärzte nachkommen müssen und für welche der Initiator letztendlich die Verantwortung trägt. Vor diesem Hintergrund sollten Verbraucher bedenken, dass bei manchen Krankheiten die Effizienz medizinischer Maßnahmen nur schwer kalkulierbar ist.
Die Form der Patientenverfügung
Der Gesetzgeber hat für die Abfassung einer Patientenverfügung Regeln erlassen. So muss diese Willensbekundung in jedem Fall schriftlich niedergelegt und eigenhändig unterschrieben sein. Obgleich die Verfügung verbindlichen Charakter hat, kann sie jederzeit formlos widerrufen werden.
Jede Patientenverfügung sollte in regelmäßigen Zeitintervallen auf ihre Aktualität überprüft werden.
Änderungen werden nicht nur bei sich zuspitzenden Krankheitsbildern erforderlich, auch überstandene Gesundheitsprobleme können ein Überdenken der eigenen Ansichten zur Folge haben.
Wie erfährt das Umfeld von dem Bestehen einer Patientenverfügung?
Die Erklärung des eigenen Willens sollte immer so aufbewahrt werden, dass Mediziner, Bevollmächtigte und Behörden schnellen Zugang haben. Empfehlenswert ist, einen Hinweis auf die Verfügung immer mit sich zu führen. So ist beispielsweise bei einem unvorhersehbaren Unfall den betreuenden Ärzten schnell bekannt, dass der Verletzte im Besitz einer Patientenverfügung ist. Alternativ kann die Verfügung auch beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden.
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