Die neue BaFin-Richtlinie ist bei manchen Fondsgesellschaften offensichtlich noch nicht angekommen.

Sie halten weiterhin die Hand auf und berechnen Anlegern die umstrittene Performance Fee.

Auch auf europäischer Ebene ist keine Lösung in Aussicht.

Anleger werden durch die Performance Fee gleich zweimal zur Kasse gebeten

Dass die Anbieter von Investmentfonds eine Verwaltungsgebühr verlangen, gehört zum Standardverfahren und wird kritiklos hingenommen. Doch wenn Anleger bei guter Entwicklung ihrer Investition noch eine Erfolgsgebühr an den Fondsmanager bezahlen sollen, ist es bei vielen mit der Toleranz vorbei.

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Die Performance Fee ist in Anlegerkreisen mehr als umstritten, einige bezeichnen sie sogar als Unsitte.

Verluste schützen nicht vor der Erfolgsgebühr

Die Gewinnbeteiligung wird auch in Rechnung gestellt, wenn der Fonds eigentlich keinen Gewinn vorweist. Nach Branchen eigenen Regeln muss er nur besser als seine selbst gewählte Benchmark oder der deutsche Aktienindex abschneiden, und schon wird Performance Fee berechnet.

Die zusätzliche Erfolgsprämie belohnt nach Ansicht der Verbraucherschützer riskante Strategien der Manager. Im Fall von Verlusten wird nur der Endkunde zur Begleichung gebeten.
Die Initiatoren der Performance Fee waren 2009 vier der größten deutschen Anbieter:

– Deka
– Union Investment
– DWS
– Allianz Global Investors

Richtlinien können umgangen werden

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stört sich an der zweifelhaften Performance Fee. Sie erließ daher im Juli 2013 eine neue Richtlinie. Fondsgesellschaften müssen Gewinne und Verluste der letzten fünf Jahre aufrechnen. Nur wenn dabei ein Gewinn bleibt, sind sie zur in Rechnung Stellung der Performance Gebühr berechtigt. Doch was sich im ersten Moment gut liest, muss aufgrund der sich anbietenden Hintertüren nicht dauerhaft erfolgreich sein.

Einige Gesellschaften befolgten die Vorgaben der BaFin, andere wiederum verlegten ihren Firmensitz einfach in für die Finanzaufsicht unerreichbares Terrain, beispielsweise nach Luxemburg. Vor allem Union Investment und DWS arbeiten nach wie vor mit der Performance Fee, die Anbieter berufen sich auf die Rechtsprechung Luxemburgs.

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