Eine der kostspieligsten Berufsausbildungen ist die Pilotenausbildung, die Kosten belaufen sich auf 60.000 bis 100.000 Euro.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Berufspiloten ihre Ausbildung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen können.

Die Pilotenausbildung als Erstausbildung

Wer sich in erster Berufsausbildung zum Verkehrspiloten ausbilden lässt, kann sich seine Aufwendungen als Kosten für die Ausbildung vom Finanzamt anerkennen lassen und diese als Sonderausgaben absetzen.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Allerdings erweist sich die bei 4.000 Euro liegende Bemessungsgrenze als sehr nachteilig, weil die Kosten der Pilotenausbildung deutlich höher liegen als dieser Begrenzungswert. Ein Abzug als Sonderausgabe kommt darüber hinaus kaum in Betracht, wenn in der Ausbildungsphase geringe oder keine Einkünfte erzielt werden.

Die Pilotenausbildung als zusätzliche berufliche Ausbildung

Etwas anders stellt sich die Sachlage dar, wenn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besteht und mit der Pilotenausbildung beispielsweise ein zweites Standbein geschaffen werden soll. Hier lassen sich die Ausbildungskosten im Angestelltenverhältnis vollständig als Werbungskosten geltend machen. Sind keine Einkünfte vorhanden, bleiben die Kosten als Verlustvortrag auf die kommenden Jahre erhalten. Die Pilotenausbildung kann in den ersten Jahren der Pilotentätigkeit zu erheblichen Erstattungen bei der Steuer führen. Das Bundesland Baden Württemberg bildet bei dieser sonst einheitlichen Regelung immer noch eine Ausnahme, in Stuttgart wird bei den Sonderausgaben am oben angesprochenen 4.000 Euro Limit festgehalten.

Die Pilotenausbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses

Findet die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, lassen sich die Kosten unbegrenzt als im Vorfeld entstandene Werbungskosten abziehen. Wird die Ausbildung bei einem Luftfahrtkonzern durch ein Darlehen vorfinanziert, entscheiden Finanzgerichte bezüglich der steuermindernden Anrechnung recht unterschiedlich.

Wenn die Pilotenausbildung in Abschnitten stattfindet

Steuerlich nicht absetzbar sind Aufwendungen zur Privatpilotenlizenz und auch die Kosten zu deren Erhaltung. Nach Ansicht der Finanzgerichte können die Ausgaben nicht als Sonderausgaben oder Werbungskosten angeführt werden, weil bei einer Privatlizenz eher die persönliche Ambition zur Fliegerei im Vordergrund steht. Werbungskosten sind hingegen dann geltend zu machen, wenn eine ununterbrochene Ausbildung letztendlich zur Verkehrsflugzeug-Lizenz führt.

Depotübertragung von AAB zu ebase – Mandantenbrief 03/2021

Nun ist es sicher: Die AAB wird an die ebase verkauft und alle Konten müssen umziehen. Die ebase verfolgt ein der AAB ganz ähnliches Geschäftsmodell und ist auf Finanzberater und deren Mandanten spezialisiert.

Trump spekuliert mit Worten – Mandantenbrief 12/18

Es vergeht kaum eine Woche, in der US-Präsident Donald Trump nicht mit Sprüchen und “alternativen Fakten” von sich reden macht. Oft haben seine Äußerungen etwas Groteskes, Großmäuliges und Widersprüchliches an sich. Was eben noch in Grund und Boden verdammt wurde, kann schon am nächsten Tag “great” sein – und umgekehrt. Vieles ist offenkundig falsch oder gelogen.

Starker Euro kostet Performance – Mandantenbrief 09/17

Die Börsenentwicklung in den ersten 8 Monaten 2017 war erstaunlich robust. Wer ein Weltportfolio für die Altersvorsorge aufgestellt hat, schaut trotzdem etwas betrübt drein. Warum?

Klugheit besiegt eben nicht den Markt – Mandantenbrief 04/17

Liebe Leser, genau ein derartiger Mandantenbrief, wie der, der Ihnen nun vorliegt, hat mir eine interessante Erfahrung beschert, an der ich Sie gerne teilnehmen lassen möchte. Daher kommt die April-Ausgabe auch leicht verspätet. Bitte um Nachsicht.

Ratespiele der Experten – Mandantenbrief 01/16

Liebe Leser, in diesen Tagen beginnt die große Saison der Prognostiker. Das Problem ist dabei jedes Jahr gleich: Die Expertise der Profis entpuppt sich als ein schlichtes Ratespiel – das meistens nicht aufgeht und für Verwirrung sorgt.

2018 – ein turbulentes Jahr | Mandantenbrief 01/19

In der Rückschau war das Jahr 2018 geprägt von starken Turbulenzen an den Märkten. Brexit, Trump, Italien – das sind nur einige Themen, die 2018 maßgeblich beeinflusst haben. Und auch das vierte Quartal war alles andere als ruhig. Weltweit rutschten die Leitindizes ins Minus. Doch eine extreme Abkühlung in 2019 ist nicht zu erwarten.

Löst sich die Mitte auf? | Mandantenbrief 06/19

Die Volksparteien zerfallen und die politischen Ränder werden immer stärker. Gibt es die so beruhigend klingende “Mitte der Gesellschaft” nicht mehr? Nach unserer Auffassung gibt es die Mittelstandsgesellschaft weiterhin, man muss sie nur differenzierter betrachten. Wir finden die von Garbor Steingart ins Spiel gebrachten drei Blöcke als ein gutes Erklärungsmodell.

Unbeliebteste Rally aller Zeiten | Mandantenbrief 11/2020

Verrückte Welt noch verrückter. Noch vor kurzem hatte Wirecard eine höhere Marktkapitalisierung (Börsenkurs mal ausgegebener Aktien) als die Deutsche Bank.

Familie Frommholz in Feststimmung | Mandantenbrief 12/19

Wir haben es diesmal, erstmals nach vielen Jahren nicht geschafft, einen Mandantenbrief mit inhaltlich wertvollen Informationen zu erstellen. Wir haben uns mit vielen Seminaren auf die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung konzentriert, sind aber noch nicht vollständig durch mit unseren Recherchen.

Crash-Propheten haben bestenfalls kurzfristig Recht – Mandantenbrief 03/18

Wenn Ihr Webshop wächst und die Bestellungen zunehmen, wird auch Ihr Warenumschlag höher. Je umfangreicher dabei Ihre Produktpallette ist, desto unübersichtlicher wird der Warenumschlag. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig damit befassen, wie Sie Ihre Warenwirtschaft strukturieren.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

5 + 2 =