Eine der kostspieligsten Berufsausbildungen ist die Pilotenausbildung, die Kosten belaufen sich auf 60.000 bis 100.000 Euro.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Berufspiloten ihre Ausbildung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen können.

Die Pilotenausbildung als Erstausbildung

Wer sich in erster Berufsausbildung zum Verkehrspiloten ausbilden lässt, kann sich seine Aufwendungen als Kosten für die Ausbildung vom Finanzamt anerkennen lassen und diese als Sonderausgaben absetzen.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Allerdings erweist sich die bei 4.000 Euro liegende Bemessungsgrenze als sehr nachteilig, weil die Kosten der Pilotenausbildung deutlich höher liegen als dieser Begrenzungswert. Ein Abzug als Sonderausgabe kommt darüber hinaus kaum in Betracht, wenn in der Ausbildungsphase geringe oder keine Einkünfte erzielt werden.

Die Pilotenausbildung als zusätzliche berufliche Ausbildung

Etwas anders stellt sich die Sachlage dar, wenn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besteht und mit der Pilotenausbildung beispielsweise ein zweites Standbein geschaffen werden soll. Hier lassen sich die Ausbildungskosten im Angestelltenverhältnis vollständig als Werbungskosten geltend machen. Sind keine Einkünfte vorhanden, bleiben die Kosten als Verlustvortrag auf die kommenden Jahre erhalten. Die Pilotenausbildung kann in den ersten Jahren der Pilotentätigkeit zu erheblichen Erstattungen bei der Steuer führen. Das Bundesland Baden Württemberg bildet bei dieser sonst einheitlichen Regelung immer noch eine Ausnahme, in Stuttgart wird bei den Sonderausgaben am oben angesprochenen 4.000 Euro Limit festgehalten.

Die Pilotenausbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses

Findet die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, lassen sich die Kosten unbegrenzt als im Vorfeld entstandene Werbungskosten abziehen. Wird die Ausbildung bei einem Luftfahrtkonzern durch ein Darlehen vorfinanziert, entscheiden Finanzgerichte bezüglich der steuermindernden Anrechnung recht unterschiedlich.

Wenn die Pilotenausbildung in Abschnitten stattfindet

Steuerlich nicht absetzbar sind Aufwendungen zur Privatpilotenlizenz und auch die Kosten zu deren Erhaltung. Nach Ansicht der Finanzgerichte können die Ausgaben nicht als Sonderausgaben oder Werbungskosten angeführt werden, weil bei einer Privatlizenz eher die persönliche Ambition zur Fliegerei im Vordergrund steht. Werbungskosten sind hingegen dann geltend zu machen, wenn eine ununterbrochene Ausbildung letztendlich zur Verkehrsflugzeug-Lizenz führt.

Rente mit 63 – Mandantenbrief 9/14

Liebe leser, nicht nur die Einführung der Rente mit 63 in einer Zeit, in der die Lebenserwartung immer länger wird – nun auch noch die Bonifikation einer längeren Lebensarbeitszeit in einer unvorstellbaren Größenordnung. Die deutsche Politik tendiert immer weiter in Richtung eines verkrusteten Sozialstaates.

Nun auch noch China – Mandantenbrief 09/15

Liebe Leser, hatten wir nicht in den letzten Monaten genug Probleme? Griechenland, Verschuldung, Flüchtlingsproblematik usw. Nun vernichtet der Börseneinbruch in China virtuell erhebliche Aktienwerte. Und wie geht das weiter? Noch schnell verkaufen?

Nachhaltigkeit im Fokus – Mandantenbrief 08/2021

Vor einigen Jahren bildeten nachhaltige Geldanlagen noch eine kleine Nische in einem riesigen Anlagespektrum – nicht selten belächelt oder wegen vermeintlich unterdurchschnittlicher Performance in Frage gestellt.

Bausparvertrag ist kein Sparvertrag – Mandantenbrief 03/17

Liebe Leser, die Finanzberatung Frommholz war schon immer sehr kritisch dem Bausparwesen gegenüber eingestellt und hat dementsprechend auch noch nie einen Bausparvertrag verkauft. Bausparverträge sind zu teuer, zu unflexibel und aufgrund der Niedrigzinsphase nicht mehr zeitgemäß.

Familie Frommholz in Feststimmung | Mandantenbrief 12/19

Wir haben es diesmal, erstmals nach vielen Jahren nicht geschafft, einen Mandantenbrief mit inhaltlich wertvollen Informationen zu erstellen. Wir haben uns mit vielen Seminaren auf die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung konzentriert, sind aber noch nicht vollständig durch mit unseren Recherchen.

Geldanlage ist kein Glücksspiel – Mandantenbrief 04/2021

In den letzten Wochen sorgten Spekulationen um die Gamestop-Aktie für mächtigen Wirbel. Um einem Hedgefonds Paroli zu bieten, hatten Internet-Aktivisten einen wahren Run auf die Aktie losgetreten. Deren Kurs stieg darauf in schwindelerregende Höhen.

Alles ist möglich, auch das Gegenteil | Mandantenbrief 14/2020

Die Franzosen kauften in der Corona-Krise Wein, die US-Amerikaner kauften Gewehre und die Deutschen kauften Klopapier. Hierdurch wird auch verdeutlicht, dass im Jahr 2020 nichts wirklich seriös vorhersehbar war.

Neue Aktionärskultur | Mandantenbrief 05/19

Hauptversammlungen sind bei Aktiengesellschaften äußerst wichtige Ereignisse. Um Ihnen einen tieferen Einblick in solche Prozesse zu geben, möchten wir uns mit diesem Mandantenbrief auf ein aktuelles Beispiel konzentrieren, dass zugleich auch Veränderungen deutlich macht.

Kapitalmärkte bemerkenswert widerstandsfähig – Mandantenbrief 10/18

Obwohl wir bekanntlich langfristig denken und handeln, stellt sich immer mal wieder die Frage, ob frisches Geld an den Märkten gerade jetzt angelegt werden soll. Oder lieber warten? Oder gar Gewinne mitnehmen? Zur Meinungsbildung nachfolgend unsere Marktbewertung der letzten Monate und unsere gegenwärtige Markteinschätzung.

Situationsbewertung – Mandantenbrief 04/20

Die Schwemme der negativen und beunruhigenden Nachrichten reißt nicht ab und somit sind auch die Börsen weiter von der Erwartungshaltung erfasst. Zum aktuellen Stand ist kein wirkliches Abschwächen der Abwärtsbewegung zu erkennen.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

15 + 9 =