Die Frankfurter Privatbank Merck Finck gilt als feine und exklusive Adresse für vermögende Privatkunden. Normalerweise sorgt das Bankhaus für wenig Schlagzeilen – und wenn, dann positive. Doch jetzt schaden Negativmeldungen dem guten Ruf.

Es geht um Falschberatung und merkwürdige Beziehungen im Zusammenhang mit einem Lottogewinn.

Schiffe und Immobilien – kein guter Rat

Ein Lottomillionär, der Anfang 2005 zusammen mit einem Kollegen 12,6 Mio. Euro gewann und daraufhin die Vermögensberatung von Merck Finck in Anspruch nahm, hatte die Privatbank verklagt.

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Eigentlich wollte er sein Geld sicher anlegen, doch der Berater des Bankhauses riet ihm u.a. zu riskanten Schiffsbeteiligungen und einem geschlossenen Immobilienfonds der Investmentgesellschaft KanAm. Die Schiffsbeteiligungen brachten allerdings nur Verluste und der Immobilienfonds musste abgewickelt werden.

Hunderttausende Euro Schadensersatz

Das Landgericht Münster gab dem Kläger kürzlich Recht und verurteilte Merck Finck zu einer halben Million Euro Schadensersatz. Bereits zuvor war der Tochter des Klägers in einem weiteren Rechtsstreit ein Schadensersatz von 180.000 Euro wegen Falschberatung im Zusammenhang mit einer Schiffsbeteiligung zugesprochen worden. Die schon Jahre dauernde Auseinandersetzung ist damit möglicherweise noch nicht zu Ende, denn das Münsteraner Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Privatbank: Seltsame Vorgänge

Einige im Prozess zutage getretenen Umstände wirken befremdlich und dürften dem bisher tadellosen Image der Privatbank wenig zuträglich sein. So soll es in dem Fall des Lottogewinners eine ungewöhnliche Zusammenarbeit zwischen dem Bankberater und einem Mitarbeiter der Lottogesellschaft gegeben haben. Bei dem geschlossenen Immobilienfonds konnte nachgewiesen werden, dass der Käufer das Verkaufsprospekt mit der Darstellung der Risiken erst nach Vertragsabschluss erhalten hatte. Irritiert zeigte sich das Gericht auch von der Tatsache, dass der Kunde jährlich 30.000 Euro Beratungshonorar an die Bank überweisen musste.

Mitarbeiter beurlaubt

Merck Finck hat den zuständigen Mitarbeiter jetzt beurlaubt und außerdem mit internen Untersuchungen begonnen. Die Beurlaubung solle dem Mitarbeiter Gelegenheit geben, bei der Aufklärung mitzuwirken, so das Bankhaus.

„Zinsen bleiben ewig nahe Null“ | Mandantenbrief 08/19

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Ratespiele der Experten – Mandantenbrief 01/16

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