Provisionsorientierte Finanzberatung ist seit Langem umstritten. Trotz negativer Effekte für die Unabhängigkeit der Beratung konnte sich der europäische Gesetzgeber bisher nicht zu einem generellen Provisionsverbot durchringen.
Jetzt könnte es durch die Hintertür kommen.
Auslegung der MiFID II-Richtlinie
Das entsprechende Regelwerk hierfür ist die sogenannte MiFID II-Richtlinie. Sie verbietet provisionsorientierte Beratung zwar nicht grundsätzlich.
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Verbraucher müssen danach klar erkennen können, ob sie auf Provisions- oder auf Honorarbasis beraten werden. Nur Finanzberater, die honorarbasiert arbeiten und generell keine Provisionen annehmen, dürfen sich künftig ‚unabhängig‘ nennen.
Noch weiter geht ein Umsetzungsvorschlag der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA (European Securities and Markets Association): Danach sollen Provisionen künftig nur noch zulässig sein, wenn sie ausschließlich der Verbesserung der Service- und Beratungsqualität dienen. Sie dürfen danach nicht zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs von Finanzhäusern eingesetzt werden. Das würde de facto einem Provisionsverbot nahekommen und den Richtlinien-Wortlaut sehr restriktiv auslegen.
MiFID II: Unabhängig nur bei Provisionsverzicht
Ob diesem ESMA-Vorschlag Folge geleistet wird, bleibt abzuwarten. Auch die jetzige Regelung der MiFID II-Richtlinie bedeutet für freie Makler, Vermittler und Finanzvertriebe einen Paradigmenwechsel. Denn viele nennen sich heute ‚unabhängig‘, weil sie formalrechtlich ohne Bindung an bestimmte Anbieter arbeiten, ihr Geschäftsmodell basiert aber auf Provisionen. Künftig dürften sich diese Finanzberater nicht mehr als unabhängig bezeichnen. Im hart umkämpften Markt könnte sich das als Nachteil erweisen. Betroffen sind nach Schätzungen rund 40 Prozent der freien Makler, Vermittler und Finanzvertriebe.
Noch an einer anderen Front wird derzeit um die Provisionen gerungen. Das geplante Lebensversicherungsreformgesetz, das der von Niedrigzinsen bedrängten Branche unter die Arme greifen soll, sieht deutlich mehr Provisionentransparenz vor. Verbraucher sollen künftig sehen können, wie viel Geld ihr Berater für die Versicherungsvermittlung bekommt.
Unterstützung für Provisionsverbot
Der Bundesverband deutscher Honorarberater (BVDH) unterstützt die Bemühungen für mehr Offenlegung und Beschränkungen bei Provisionen. Der BVDH hofft, dass damit der Weg für ein endgültiges Provisionsverbot bereitet wird.
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