©iStock.com/EdStock

Rechtzeitig eine Bankvollmacht erteilen

Vorausschauende Bürger wissen um die im Alter nachlassenden geistigen und körperlichen Fähigkeiten und setzen rechtzeitig eine Bankvollmacht sowie eine Vorsorgevollmacht auf. Die zweite Vollmacht erreicht ihr Ziel jedoch nur, wenn sie von Ersterer begleitet wird.

Warum Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht immer zusammengehören

Schwere Unfälle und Krankheiten können täglich die Handlungsfähigkeit beeinträchtigen. In derartigen Fällen werden anstehende Entscheidungen per Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson übertragen. Die allein kann jedoch Fragen zur Wiederherstellung der Gesundheit nur teilweise klären, deshalb ist eine zusätzliche Patientenverfügung erforderlich. Da die Vertrauensperson neben gesundheitlichen Dingen auch wirtschaftliche Angelegenheiten erledigen muss, ist eine Vollmacht gegenüber der Hausbank unverzichtbar, denn nur die Kombination aus beidem gewährt vollständige Handlungsfreiheit.

Rechtzeitig eine Bankvollmacht ausstellen lassen

Als Grundlage sollte einer Vertrauensperson zunächst eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. Damit sprechen Kontoinhaber und die Person seines Vertrauens bei der Hausbank vor. Die Institute stellen Vollmachten meist auf hauseigenen Formularen aus und akzeptieren auch ausschließlich das geforderte Format. Das Formular wird durch Angaben zu beiden Parteien ergänzt und nach Vorlage von Ausweispapieren unterschrieben.

Für Vollmachtserteilende ist wichtig, dass die Vollmacht seitens der Institute nach Unterschrift direkt gültig wird und nicht erst bei Eintreten des Vorsorgefalls. Daher sollten beide Beteiligte interne Vereinbarungen zur Gültigkeit aufstellen.

Die Wahl des Bevollmächtigten

Die Bankvollmacht ist bei den meisten Instituten alternativlos, nur wenige Geldhäuser erkennen stattdessen eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht an.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Die Erteilung einer Vollmacht erfordert indes vom Kontoinhaber erhöhte Aufmerksamkeit bezüglich der Vertrauenswürdigkeit einer Person, da diese zumindest zeitweise über die Gelder auf dem Konto verfügen kann. Der Vollmachtsinhaber hat bei Verlusten eine Schadensersatzpflicht und kann bei schwindendem Vertrauen vom Vollmachtgeber ausgetauscht werden.

Grundsätzlich gilt die Bankvollmacht über den Tod des Kontoinhabers hinaus, wenn beide Parteien keine gegenteiligen Vereinbarungen getroffen haben. Der Bevollmächtigte handelt in diesem Fall für eventuelle Erben, die allerdings das Schriftstück jederzeit anfechten können.

Liegt keine entsprechende Vollmacht vor und gibt es auch keine verfügungsberechtigte Ehefrau, kann die Bank das Konto bis zum Auftreten legitimierter Erben sperren.

Wirkliche Erholung? – Mandantenbrief 09/2020

Viele Fachleute schwanken in der Beurteilung der Börsensituation zwischen „erfolgreicher Bodenbildung“ und „übertriebener Börsenerholung“. Wir auch.

Unbeliebteste Rally aller Zeiten | Mandantenbrief 11/2020

Verrückte Welt noch verrückter. Noch vor kurzem hatte Wirecard eine höhere Marktkapitalisierung (Börsenkurs mal ausgegebener Aktien) als die Deutsche Bank.

Löst sich die Mitte auf? | Mandantenbrief 06/19

Die Volksparteien zerfallen und die politischen Ränder werden immer stärker. Gibt es die so beruhigend klingende “Mitte der Gesellschaft” nicht mehr? Nach unserer Auffassung gibt es die Mittelstandsgesellschaft weiterhin, man muss sie nur differenzierter betrachten. Wir finden die von Garbor Steingart ins Spiel gebrachten drei Blöcke als ein gutes Erklärungsmodell.

Kredite zur Vermögensoptimierung – Mandantenbrief 9/16

Der Leitsatz „Kredite schnell zu tilgen“ sollte gerade angesichts der Niedrigzinsen überdacht werden. Sich heute für mehr als ein Jahrzehnt nahezu kostenfreie Kredite zu sichern, kann eine kluge Strategie sein, die eigene Vermögensstruktur weiter zu optimieren.

Crash-Propheten haben bestenfalls kurzfristig Recht – Mandantenbrief 03/18

Wenn Ihr Webshop wächst und die Bestellungen zunehmen, wird auch Ihr Warenumschlag höher. Je umfangreicher dabei Ihre Produktpallette ist, desto unübersichtlicher wird der Warenumschlag. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig damit befassen, wie Sie Ihre Warenwirtschaft strukturieren.

Vielleicht wird Trump doch nicht so schlimm – Zwischenruf 11/16

Gerade als junger Mensch hat mich die USA sehr fasziniert. Freiheit, Toleranz und die Möglichkeit, aus eigenem Antrieb sehr erfolgreich zu sein, hatte höchste Attraktivität.

Starker Euro kostet Performance – Mandantenbrief 09/17

Die Börsenentwicklung in den ersten 8 Monaten 2017 war erstaunlich robust. Wer ein Weltportfolio für die Altersvorsorge aufgestellt hat, schaut trotzdem etwas betrübt drein. Warum?

Kurssturz muss kein Crashvorbote sein – Mandantenbrief 04/18

Die vergangene Börsenwoche brachte herbe Kursverluste. Der S&P 500 verlor rund sechs Prozent. Beim DAX ging es nicht ganz so drastisch nach unten, aber auch hier gab der Index um 3,3 Prozent nach. Der Kurssturz ist nicht der einzige im noch relativ jungen Jahr. Kommt jetzt bald der „richtige“ Crash?

Alles ist möglich, auch das Gegenteil | Mandantenbrief 14/2020

Die Franzosen kauften in der Corona-Krise Wein, die US-Amerikaner kauften Gewehre und die Deutschen kauften Klopapier. Hierdurch wird auch verdeutlicht, dass im Jahr 2020 nichts wirklich seriös vorhersehbar war.

Der Traum eines gemeinsamen Büros geht in Erfüllung – Mandantenbrief 06/18

  ©FinanzberatungFrommholzOHG   Der Traum eines gemeinsamen Büros geht in Erfüllung "Die Senioren ziehen schon wieder um", werden einige denken. Erstaunlich viele von Ihnen haben aber schon letztes Jahr die Vermutung geäußert, "ohne Garten und Rosen halten...

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

10 + 13 =