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Rechtzeitig eine Bankvollmacht erteilen

Vorausschauende Bürger wissen um die im Alter nachlassenden geistigen und körperlichen Fähigkeiten und setzen rechtzeitig eine Bankvollmacht sowie eine Vorsorgevollmacht auf. Die zweite Vollmacht erreicht ihr Ziel jedoch nur, wenn sie von Ersterer begleitet wird.

Warum Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht immer zusammengehören

Schwere Unfälle und Krankheiten können täglich die Handlungsfähigkeit beeinträchtigen. In derartigen Fällen werden anstehende Entscheidungen per Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson übertragen. Die allein kann jedoch Fragen zur Wiederherstellung der Gesundheit nur teilweise klären, deshalb ist eine zusätzliche Patientenverfügung erforderlich. Da die Vertrauensperson neben gesundheitlichen Dingen auch wirtschaftliche Angelegenheiten erledigen muss, ist eine Vollmacht gegenüber der Hausbank unverzichtbar, denn nur die Kombination aus beidem gewährt vollständige Handlungsfreiheit.

Rechtzeitig eine Bankvollmacht ausstellen lassen

Als Grundlage sollte einer Vertrauensperson zunächst eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. Damit sprechen Kontoinhaber und die Person seines Vertrauens bei der Hausbank vor. Die Institute stellen Vollmachten meist auf hauseigenen Formularen aus und akzeptieren auch ausschließlich das geforderte Format. Das Formular wird durch Angaben zu beiden Parteien ergänzt und nach Vorlage von Ausweispapieren unterschrieben.

Für Vollmachtserteilende ist wichtig, dass die Vollmacht seitens der Institute nach Unterschrift direkt gültig wird und nicht erst bei Eintreten des Vorsorgefalls. Daher sollten beide Beteiligte interne Vereinbarungen zur Gültigkeit aufstellen.

Die Wahl des Bevollmächtigten

Die Bankvollmacht ist bei den meisten Instituten alternativlos, nur wenige Geldhäuser erkennen stattdessen eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht an.

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Die Erteilung einer Vollmacht erfordert indes vom Kontoinhaber erhöhte Aufmerksamkeit bezüglich der Vertrauenswürdigkeit einer Person, da diese zumindest zeitweise über die Gelder auf dem Konto verfügen kann. Der Vollmachtsinhaber hat bei Verlusten eine Schadensersatzpflicht und kann bei schwindendem Vertrauen vom Vollmachtgeber ausgetauscht werden.

Grundsätzlich gilt die Bankvollmacht über den Tod des Kontoinhabers hinaus, wenn beide Parteien keine gegenteiligen Vereinbarungen getroffen haben. Der Bevollmächtigte handelt in diesem Fall für eventuelle Erben, die allerdings das Schriftstück jederzeit anfechten können.

Liegt keine entsprechende Vollmacht vor und gibt es auch keine verfügungsberechtigte Ehefrau, kann die Bank das Konto bis zum Auftreten legitimierter Erben sperren.

Keine Angst vor China – Mandantenbrief 05/16

Liebe Leser, die zweitgrößte Volkswirtschaft, die größte Exportnation und mit 1,4 Mrd. Menschen das bevölkerungsreichste Land der Welt (mehr Einwohner als Nordamerika, Europa und Russland zusammen) macht vielen Menschen Angst.

Familie Frommholz in Feststimmung | Mandantenbrief 12/19

Wir haben es diesmal, erstmals nach vielen Jahren nicht geschafft, einen Mandantenbrief mit inhaltlich wertvollen Informationen zu erstellen. Wir haben uns mit vielen Seminaren auf die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung konzentriert, sind aber noch nicht vollständig durch mit unseren Recherchen.

Griechenland + Deflation = Crash? – Mandantenbrief 02/15

Liebe Leser, am 15. Januar hatte die Schweizer Nationalbank die feste Währungskursgrenze zum Euro aufgegeben. Zeichen eines erwarteten Eurorückganges. Dann noch die überraschende Griechenlandwahl und über allem schwebt die Flut billigen Geldes aus Befürchtungen vor einer Deflation.

2018 – ein turbulentes Jahr | Mandantenbrief 01/19

In der Rückschau war das Jahr 2018 geprägt von starken Turbulenzen an den Märkten. Brexit, Trump, Italien – das sind nur einige Themen, die 2018 maßgeblich beeinflusst haben. Und auch das vierte Quartal war alles andere als ruhig. Weltweit rutschten die Leitindizes ins Minus. Doch eine extreme Abkühlung in 2019 ist nicht zu erwarten.

3. Quartal: Börsen stabil trotz turbulentem Umfeld | Mandantenbrief 10/19

Mit geopolitischen Risiken wie dem Handelsstreit zwischen den USA und China sowie der ungelösten Brexit-Frage haben sich die Börsen im dritten Quartal beschäftigen müssen. Dennoch schlossen die Märkte am Ende des Quartals neutral bzw. mit leichten Gewinnen.

Märkte sind erstaunlich robust – Mandantenbrief 07/18

Manchmal ist es ganz hilfreich, einen Schritt zurückzutreten und ganz unvoreingenommen die aktuelle Situation zu betrachten. Das möchten wir mit diesem Mandantenbrief versuchen:
Trotz des von den USA vom Zaun gebrochenen Zollstreits zeigen sich die Börsen erstaunlich widerstandsfähig. Aufgrund der stabilen Entwicklung der Realwirtschaft kam es an den Märkten lediglich phasenweise zu Irritationen. Insgesamt scheinen sich diese nach wie vor auf dem Wachstumspfad zu befinden.

Geldanlage – quo vadis? | Mandantenbrief 09/19

wer glaubte, bei den Zinsen könne es nicht noch weiter nach unten gehen, wurde in den vergangenen Monaten eines Besseren belehrt. Die Rendite von Bundesanleihen sinkt seit November 2018 kontinuierlich. Bei den „Zehnjährigen“ hat sie sogar den negativen EZB-Einlagezins unterschritten. Aber auch bei Tages- und Termingeldern wurden die ohnehin minimalen Verzinsungen nach unten angepasst.

Megatrend Bildung | Mandantenbrief 03/19

Als Ihr verantwortungsbewusster, wirtschaftlicher Betreuer fühlt man sich häufig verpflichtet, Entwicklungen zu erklären, Börsenbewegungen zu bewerten und kurzfristige Entscheidungshilfen zu geben. Da wir bekanntermaßen langfristig denken und handeln, ist das sicherlich nicht im Monatsrhythmus notwendig. Vielmehr sollten wir uns von Zeit zu Zeit um die wirklich relevanten Megathemen kümmern: Bildung, Digitalisierung, Demographie, Transparenz usw.

Negativzinsen als Realität – Mandantenbrief 03/16

Lieber Leser, wer sein Geld bei der Bank deponiert, bekommt dafür Zinsen. Und wer sich welches leiht, muss Zinsen zahlen. Diese Grundregel galt im Wirtschaftsleben seit jeher – bis jetzt. Nun kehren sich die Vorzeichen um: Guthabenzinsen werden negativ und Kreditzinsen mitunter positiv.

Kreditzinsen am Tiefpunkt? – Mandantenbrief 03/15

Liebe Leser, wer sein Geld spart, also Konsumverzicht praktiziert, bekommt dafür eine Belohnung, den Guthabenzins. Wer sich Geld leiht, muss dafür eine Gebühr zahlen, den Kreditzins. So weit so gut. In den letzten Jahren sind diese eng miteinander in Verbindung stehenden Zinssätze kontinuierlich gesunken.

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