Die abschlagsfreie Rente mit 63 wurde lange Zeit als das teuerste Rentenpaket aller Zeiten bezeichnet, die Gesetzeseinführung war von vielen Korrekturen und Überarbeitungen geprägt. Der folgende Beitrag stellt noch einmal die wichtigsten Fakten zusammen.

Die Rente mit 63 – die letzten Neuerungen

Seit dem ersten Juli dieses Jahres kann der Erwerbstätige in den Ruhestand gehen, der das 63. Lebensjahr vollendet und 45 Jahre lang Beiträge an die Rentenkasse entrichtet hat.

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Hierbei waren insbesondere die Anspruchsvoraussetzungen umstritten. Neben den Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I werden diese Unterbrechungen bei der Rente mit 63 angerechnet:

  • Pflegezeiten im Rahmen einer Versicherungspflicht.
  • Kindererziehung bis zu deren zehntem Lebensjahr.
  • Zeiten, in denen Schlechtwettergeld, Kurzarbeiterentlohnung oder Insolvenzgeld bezogen wurde.

Umstritten war der Einbezug von Zeiten, in denen Arbeitslosengeld II gezahlt wurde, die endgültige Version der Rente mit 63 schließt diese Perioden von der Anrechnung aus. Um eine Frühverrentungswelle zu vermeiden, zählen die Arbeitslosenzeiten der letzten beiden Arbeitsjahre nicht zu den 45 Beitragsjahren. Der Gesetzgeber befürchtete hier Missbrauch seitens Arbeitgeber und Beschäftigten.

Der Hintergrund zur Einführung der Rente mit 63

Die Politik will mit der frühzeitigen Rente alle die belohnen, die mit Arbeitsleistung und konstanten Beitragszahlungen das deutsche Rentensystem unterstützt haben. Dabei stehen insbesondere die Arbeitnehmer im Fokus, die früh ins Erwerbsleben eingestiegen sind und mit Ausdauer 45 Jahre Beiträge an die Rentenkasse gezahlt haben. Diesen Menschen bietet die Regierung an, die bereits länger bestehende Möglichkeit der Rente mit 65 auf einige Jahre früher an.

Nur von wenigen erreichbar

Bei der Rente mit 63 handelt es sich um eine vorübergehende Zeiterscheinung, welche nur die Bürger tangiert, die vor dem ersten Januar 1953 geboren sind. Für alle Spätergeborenen steigt das Renteneintrittsalter pro Jahr um zwei Monate. Für die Arbeitnehmer, die vor dem ersten Januar 1964 geboren wurden, kommt die Rente mit 63 erst mit dem 65. Lebensjahr, abschlagsfrei ist der Ruhestand nach 45 Beitragsjahren. Das Rentenpaket ist mit Mehrkosten von jährlich drei Milliarden Euro behaftet.

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