Auf Deutschland könnte ein Verfahren der EU-Kommission wegen der abschlagsfreien Rente mit 63 zukommen. Die Europapolitiker erwarten negative Folgen für den Staatshaushalt.
Auch die CDU hält die Beschlüsse der Großen Koalition für absolut verkehrt und fordert zusätzliche Regelungen.
Die Rente mit 63 provoziert Kritik aus allen Lagern
Selten hat eine Gesetzesinitiative so viel Protest entfacht wie die Rente mit 63, nicht nur in Deutschland, sondern auch im Europaparlament.
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Selbst in den Reihen der Initiatoren wird Unmut laut; die Christdemokraten befürchten massenweise Frührentner und fordern dringend ergänzende Reglungen.
Die Rente mit 63 ist ganz klar definiert: Mit 63 Jahren in Rente gehen können alle Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre hinter sich gebracht haben. In den 45 Beitragsjahren dürfen maximal fünf Jahre Arbeitslosigkeit enthalten sein.
Die CDU besteht jedoch darauf, dass diese anrechenbaren Zeiten der Arbeitslosigkeit keinesfalls kurz vor Ende der Erwerbstätigkeit entstehen dürfen. Die Folge wäre angeblich eine enorme Frühverrentungswelle. Dieser könnte einfach Einhalt geboten werden, doch das Instrument dazu ist den Christdemokraten offensichtlich nicht geheuer.
Die Rente mit 63 kann von der Unternehmerschaft zu Entlassungen missbraucht werden
Die CDU hat jedoch nur die Möglichkeiten der Arbeitnehmer schnell erkannt und besteht daher auf wirkungsvolle Zusatzreglungen. Berufstätige könnten mit einem kleinen Trick bereits mit 61 Jahren aufhören zu arbeiten. Sie melden sich arbeitslos, beziehen ALG I und fallen nach zwei Jahren automatisch in die Rente mit 63.
Doch ist dieses Szenario realitätsfern. Die Mehrzahl aller Erwerbstätigen denken gar nicht daran, mit 61 oder 63 aus dem Berufsleben auszusteigen. Sie sind in der Überzahl viel zu rüstig für einen frühen Lebensabend, aufs Abstellgleis wollen die wenigsten von ihnen. Und die Altersvorsorge muss auch erst klar sein.
Die Wiedereinführung der Erstattungspflicht wäre die sicherste Option zur Verhinderung von Ungerechtigkeiten. Denn Frühverrentungen seitens der Unternehmer sind die wahrscheinlichere Entwicklung aus der Rente mit 63. Die Erstattungspflicht gab es bis 2006, sie wurde in den 80er Jahren eingeführt, um der damals praktizierten Frühverrentung durch die Arbeitgeber entgegenzuwirken.
Grundsätzlich sollte man bei derartigen Überlegungen an die eigene private Finanzplanung denken.
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