Die Honorarberatung bei Finanzprodukten erhält weitere Impulse. Das Europäische Parlament hat aktuell die sogenannte MiFID II-Richtlinie verabschiedet. Sie soll dafür sorgen, dass Finanzberatung, die unabhängig ist, für Verbraucher künftig klar erkennbar ist. Denn nur wer honorarbasiert berät, darf sich unabhängig nennen. Für die Finanzberatung bedeutet dies einen Umbruch.

MiFID II: Mehr Transparenz in der Finanzberatung

Über zwei Jahre dauerte die politische Diskussion um MiFID II. Die einprägsame Abkürzung steht für einen komplexen Richtlinien-Namen, nämlich die Novellierung der sogenannten Markets in Financial Instruments Directive.

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Sie soll die Rahmenbedingungen für den Verkauf von Finanzprodukten und die Finanzberatung europaweit neu regeln.

MiFID II verzichtet auf ein generelles Provisionsverbot in der Finanzberatung. Dies war zwar durchaus auch diskutiert worden, doch die verabschiedete Fassung geht einen anderen Weg. Anstatt die provisionsbasierte Beratung generell zu verbieten, soll mehr Transparenz hergestellt werden. Die Kunden müssen künftig vorab darüber informiert werden, wie ihr Finanzberater vergütet wird.

Nur Honorarberater unabhängig

Erfolgt die Beratung honorarbasiert, wird ausschließlich die Beratungsleistung vergütet. Honorarberater dürfen keine Provisionen erhalten bzw. und sie auch nicht an ihre Kunden weiterreichen. Sie sind dadurch nicht von bestimmten Produktanbietern abhängig und haben auch kein Interesse daran, besonders gut provisionierte Produkte zu vermitteln. Konsequenterweise dürfen sich daher nur solche Honorarberater unabhängig nennen.

Provisionsorientierte Finanzberatung und Beratung, die honorarbasiert ist, werden in Zukunft gleichberechtigt nebeneinander stehen. Verbraucher haben dann die Wahl, für welches Modell sie sich entscheiden. Bisher ist die Honorarberatung in Deutschland der Ausnahmefall. In diesem Jahr wird hierzulande erstmals die geschützten Berufsbezeichnungen des Honorar-Anlageberaters und Honorar-Finanzanlagenberaters eingeführt. Das entsprechende Gesetz wurde bereits im Vorgriff auf MiFID II konzipiert.

Umsetzung dauert noch

Die europäische Richtlinie muss noch vom EU-Rat beschlossen werden. Dann steht einem Inkrafttreten im Jahresverlauf grundsätzlich nichts mehr im Wege. Die nationale Umsetzung ist allerdings erst im Zeitraum bis 2016/17 zu erwarten. Die Richtlinie sieht entsprechende Umsetzungsfristen vor.

2018 – ein turbulentes Jahr | Mandantenbrief 01/19

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Geldanlage – quo vadis? | Mandantenbrief 09/19

wer glaubte, bei den Zinsen könne es nicht noch weiter nach unten gehen, wurde in den vergangenen Monaten eines Besseren belehrt. Die Rendite von Bundesanleihen sinkt seit November 2018 kontinuierlich. Bei den „Zehnjährigen“ hat sie sogar den negativen EZB-Einlagezins unterschritten. Aber auch bei Tages- und Termingeldern wurden die ohnehin minimalen Verzinsungen nach unten angepasst.

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Lachs so teuer wie ein Fass Nordseeöl – Mandantenbrief 02/16

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Löst sich die Mitte auf? | Mandantenbrief 06/19

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Keine Angst vor China – Mandantenbrief 05/16

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