Vertreter der EU-Kommission, des Rates sowie des Europaparlaments verständigten sich erst vor Kurzem auf die ultimative Fassung der Finanzmarktrichtlinie Mifid II.

Die daraus resultierende Einigung bezüglich der Honorar-Finanzanlageberatung wird in der Branche als Sieg der Vernunft bezeichnet.

Finanzberatungen können zukünftig sowohl abhängig als auch unabhängig sein

Das von vielen favorisierte totale Provisionsverbot nach britischem Vorbild wird sicher nicht kommen. Jedoch wird bei Anlageberatungen klar unterschieden werden, ob sie abhängig oder unabhängig gestaltet sind. Auch im Hinblick auf den Provisionserhalt soll es deutliche Begrenzungen geben.

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Die MiFID-Einigung trifft bei Verbraucherschützer sowie bei EU-Parlamentariern der Grünen auf wenig Begeisterung. Sie beklagen, dass diese Einigung den Verkauf von verbraucherunfreundlichen Finanzprodukten nicht unterbunden wird. Die Initiatoren verweisen darauf, dass Politik in der Regel aus Kompromissen besteht und dass für den Verbraucherschutz das derzeit Mögliche erreicht wurde.

Unabhängig durchgeführte Finanzberatung soll auch mit Provisionen möglich sein

Die bisher veröffentlichten Informationen zur Finanzmarktrichtlinie Mifid II schließen die Annahme von Provisionen nicht eindeutig aus. Es wird dabei nicht unterschieden, ob die Finanzberatung abhängig oder unabhängig durchgeführt wird. Honoraranlageberatung kann auch unter Einbeziehung von Provisionen stattfinden, solange der Berater die Vergütungen transparent und vollständig an seinen Klienten weiterreicht. Dass Provisionen zukünftig verboten sind, wenn eine Finanzberatung als unabhängig deklariert wird, steht nicht in den Erklärungen zur Finanzmarktrichtlinie Mifid II und ist allenfalls die Interpretation interessierter Verbände.

Die Kunden haben letztendlich die freie Entscheidung bei ihrer Finanzberatung. Sie können sich für die Varianten abhängig oder unabhängig entscheiden und genießen dabei den gleichen Umfang an Finanzprodukten. Ein Grund, der die Entscheidungsträger vom radikalen Provisionsverbot abgehalten hat, sind die bei vielen Produkten fehlenden Nettotarife. Für nur etwa 25 Prozent aller Angebote stellen die Anbieter derzeit Nettopolicen für die Finanzberatung bereit. Durch die neue Richtlinie wird dieser vorübergehende Engpass geschickt umgangen. Die Finanzberatung kann weiterhin abhängig oder unabhängig angeboten werden, welche Variante sich letztendlich durchsetzt, entscheiden die Verbraucher.

Turbulentes Börsenjahr 2020 | Mandantenbrief 01/2021

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