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Verbraucherzentrale und „Honorarberatung“

Dass die „Honorarberatung“ ein vorbildliches Instrument zur Verbesserung des Verbraucherschutzes darstellt, wird auch von der Verbraucherzentrale nicht bestritten. Denn die Organisation arbeitet schon seit einiger Zeit nach dem gleichen Prinzip.

Die „Honorarberatung“ trennt das Produkt von der Beratungsleistung

Ziel der „Honorarberatung“ ist, durch mehr Transparenz und bessere Beratungsqualität den Kunden zu geeigneten Produkten zu verhelfen. Um schon im Vorfeld der Beratung Interessenskonflikte zu beseitigen, ist eine strikte Trennung von Produkt und Beratung unumgänglich. Die Verbraucherzentrale unterstützt diese Bestrebungen der „Honorarberater“, weil sie letztendlich in genau derselben Art und Weise vorgeht.

Auch die qualitative Verbesserung der Beratung ist ein Ziel, welches die „Honorarberatung“ und die Verbraucherzentrale gleichermaßen verfolgen. Beide Parteien setzen auf erstklassig ausgebildete Berater, die ihren Kunden in jeder Situation mit hilfreichen Ratschlägen zur Seite stehen können.

Sowohl die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale als auch die in der „Honorarberatung“ tätigen Menschen können ihre Arbeit nicht kostenlos verrichten, daher verlangen sie für die Beratungstätigkeiten angemessene Gebühren von ihren Kunden.

Die Verbraucherzentrale hat einige Jahre Vorsprung

Die „Honorarberatung“ wurde eben erst zum eigenständigen Berufsstand erhoben und ist bis auf Weiteres auf das Segment Geld- und Depotanlagen beschränkt. An einer Ausweitung des Beratungsumfangs wird gearbeitet, doch benötigt diese Zeit.

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Ebenso viel Zeit nimmt die Aufklärung der Kunden in Anspruch, denen lange der Eindruck vermittelt wurde, dass Beratung kostenlos sei. Sie war es jedoch nie, das Beratungsentgelt war schon immer in den Produktpreisen verankert. Durch die Intransparenz der Produktgeber wurden die Kunden nie aufgeklärt. Daher stehen den „Honorarberatern“ noch viele arbeitsreiche Jahre bevor.

Die Verbraucherzentrale berät schon seit einigen Jahren Kunden zu den unterschiedlichsten Themen. Auch sie nimmt für die nicht auf den Produktverkauf ausgerichtete Beratung Honorar. Die Stundensätze sind in etwa den Kosten der „Honorarberatung“ gleich. Ob die Beratungsqualität bei komplexen Finanzanlagefragen an die der „Honorarberater“ herankommt, kann nicht allgemeingültig beurteilt werden. Der Umfang der Beraterausbildung der Verbraucherorganisation ist nicht hinreichend bekannt und kann daher nicht verglichen werden. Tatsache ist, dass viele „Honorarberater“ im Auftrag und in den Räumen der Verbraucherzentralen tätig werden.

Unser Weg

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

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