Wer sein Immobilien-Darlehen vorzeitig tilgt, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn die Zinsbindung noch nicht abgelaufen ist. Damit erhält die Bank einen Ausgleich für den entstehenden Aufwand und mögliche Ertragsverluste durch die früher erfolgende Geschäftsauflösung.

In vielen Fällen wird die Vorfälligkeitsentschädigungen nach Meinung von Verbraucherschützern zu hoch berechnet.

Vorfälligkeitsentschädigungen: Dreitausend Fälle analysiert

Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband haben aktuell dreitausend vorzeitige Rückzahlungen untersucht.

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Dabei gab es interessante Erkenntnisse: lag die Vorfälligkeitsentschädigungen im Zeitraum 2007/2008 im Schnitt noch bei vier Prozent des Restkapitals, ist sie 2012/2013 auf elf Prozent gestiegen. Das liegt nach Analyse der Verbraucherschützer nicht nur an den gesunkenen Zinsen, sondern auch an der Berechnungsmethode.

Sinkende Zinsen – steigende Entschädigung

Bei sinkenden Zinsen steigen die Entschädigungsbeträge, weil der Ertragsverlust größer wird, der der Bank dadurch entsteht, dass sie das vorzeitig zurückgezahlte Geld nur zu einem niedrigeren Zinssatz wieder verleihen oder anlegen kann. Die allgemein sinkende Zinsentwicklung haben die Verbraucherschützern bei ihren Berechnungen berücksichtigt. Aber auch danach blieben zum Teil deutliche Unterschiede zu den Bank-Berechnungen.

Erhebliche Abweichungen

In vierzig Prozent der Fälle gab es Abweichungen von mehr als zehn Prozent, bei zwanzig Prozent der Tilgungen machte der Unterschied mehr als zwanzig Prozent aus, in zwölf Prozent der Fälle sogar mehr als dreißig Prozent. Bei fast zwei Drittel der festgestellten Abweichungen fiel die Berechnung der Banken zu ungunsten der Kreditnehmer aus. Nur jede fünfte Vorfälligkeitsentschädigungen der Bank war günstiger als bei den Verbraucherschützern.

Verbindliche Regeln gefordert

Unrechtmäßiges Verhalten wird den Banken dabei nicht unterstellt. Es liege vielmehr an der unzureichenden Regulierung der Entschädigungsberechnung, dass die Ergebnisse für die Kunden oft zu schlecht seien. Den Banken würden dadurch Spielräume gegeben, die sie zu ihrem Vorteil nutzten. Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband fordern daher einmal mehr verbindliche Regeln für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die für die Kunden eindeutig, transparent und fair sind.

Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite.

“Zinsen bleiben ewig nahe Null” | Mandantenbrief 08/19

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Tsunami an den Devisenmärkten – Mandantenbrief 1/15

Lieber Leser, die Schweizer Nationalbank hat die feste Währungskursgrenze zum Euro aufgegeben. Hintergrund ist die erwartete Schwäche des Euros. In Wahrheit kapituliert die mächtige Zentralbank aber vor den ungeheuren Massen an jederzeit verfügbarem, Anlagemöglichkeiten suchenden Kapitals.

Schwarze Börsenwoche – Mandantenbrief 06/20

Was wir jetzt haben, sind zwei Epidemien. Wir haben eine Epidemie des Coronavirus, aber wir haben auch eine Epidemie der Angst, die nicht mit der wissenschaftlichen Realität Schritt hält.

Unbeliebteste Rally aller Zeiten | Mandantenbrief 11/2020

Verrückte Welt noch verrückter. Noch vor kurzem hatte Wirecard eine höhere Marktkapitalisierung (Börsenkurs mal ausgegebener Aktien) als die Deutsche Bank.

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Die vergangene Börsenwoche brachte herbe Kursverluste. Der S&P 500 verlor rund sechs Prozent. Beim DAX ging es nicht ganz so drastisch nach unten, aber auch hier gab der Index um 3,3 Prozent nach. Der Kurssturz ist nicht der einzige im noch relativ jungen Jahr. Kommt jetzt bald der “richtige” Crash?

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Märkte sind erstaunlich robust – Mandantenbrief 07/18

Manchmal ist es ganz hilfreich, einen Schritt zurückzutreten und ganz unvoreingenommen die aktuelle Situation zu betrachten. Das möchten wir mit diesem Mandantenbrief versuchen:
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Bausparvertrag ist kein Sparvertrag – Mandantenbrief 03/17

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