Wer sein Immobilien-Darlehen vorzeitig tilgt, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn die Zinsbindung noch nicht abgelaufen ist. Damit erhält die Bank einen Ausgleich für den entstehenden Aufwand und mögliche Ertragsverluste durch die früher erfolgende Geschäftsauflösung.

In vielen Fällen wird die Vorfälligkeitsentschädigungen nach Meinung von Verbraucherschützern zu hoch berechnet.

Vorfälligkeitsentschädigungen: Dreitausend Fälle analysiert

Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband haben aktuell dreitausend vorzeitige Rückzahlungen untersucht.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Dabei gab es interessante Erkenntnisse: lag die Vorfälligkeitsentschädigungen im Zeitraum 2007/2008 im Schnitt noch bei vier Prozent des Restkapitals, ist sie 2012/2013 auf elf Prozent gestiegen. Das liegt nach Analyse der Verbraucherschützer nicht nur an den gesunkenen Zinsen, sondern auch an der Berechnungsmethode.

Sinkende Zinsen – steigende Entschädigung

Bei sinkenden Zinsen steigen die Entschädigungsbeträge, weil der Ertragsverlust größer wird, der der Bank dadurch entsteht, dass sie das vorzeitig zurückgezahlte Geld nur zu einem niedrigeren Zinssatz wieder verleihen oder anlegen kann. Die allgemein sinkende Zinsentwicklung haben die Verbraucherschützern bei ihren Berechnungen berücksichtigt. Aber auch danach blieben zum Teil deutliche Unterschiede zu den Bank-Berechnungen.

Erhebliche Abweichungen

In vierzig Prozent der Fälle gab es Abweichungen von mehr als zehn Prozent, bei zwanzig Prozent der Tilgungen machte der Unterschied mehr als zwanzig Prozent aus, in zwölf Prozent der Fälle sogar mehr als dreißig Prozent. Bei fast zwei Drittel der festgestellten Abweichungen fiel die Berechnung der Banken zu ungunsten der Kreditnehmer aus. Nur jede fünfte Vorfälligkeitsentschädigungen der Bank war günstiger als bei den Verbraucherschützern.

Verbindliche Regeln gefordert

Unrechtmäßiges Verhalten wird den Banken dabei nicht unterstellt. Es liege vielmehr an der unzureichenden Regulierung der Entschädigungsberechnung, dass die Ergebnisse für die Kunden oft zu schlecht seien. Den Banken würden dadurch Spielräume gegeben, die sie zu ihrem Vorteil nutzten. Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband fordern daher einmal mehr verbindliche Regeln für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die für die Kunden eindeutig, transparent und fair sind.

Die Macht der Daten | Mandantenbrief 02/2019

„Big Brother is watching you“ – dieser Slogan aus George Orwell’s dystopischem Roman „1984“ ist kennzeichnend für einen totalitären Staat, der seine Bürger dank umfassender Herrschaft über Medien, Informationen und Daten in allen Lebenslagen überwacht. Was beim Erscheinen des Romans 1949 noch als düstere Zukunftsvision wirkte, könnte schon bald Wirklichkeit werden.

Value unter Druck | Mandantenbrief 11/19

Value oder Growth – welche Strategie performt besser? Das ist ein alter Streit zwischen Aktien-Investoren. Schaut man auf die letzte Dekade, hatten Growth-Investoren die Nase vorn. In Zeiten allgemein steigender Aktienkurse tun sich Value-Investoren schwerer. Das ist aber noch kein Beweis für die Über- bzw. Unterlegenheit einer Strategie.

Geldanlage ist kein Glücksspiel – Mandantenbrief 04/2021

In den letzten Wochen sorgten Spekulationen um die Gamestop-Aktie für mächtigen Wirbel. Um einem Hedgefonds Paroli zu bieten, hatten Internet-Aktivisten einen wahren Run auf die Aktie losgetreten. Deren Kurs stieg darauf in schwindelerregende Höhen.

Ratespiele der Experten – Mandantenbrief 01/16

Liebe Leser, in diesen Tagen beginnt die große Saison der Prognostiker. Das Problem ist dabei jedes Jahr gleich: Die Expertise der Profis entpuppt sich als ein schlichtes Ratespiel – das meistens nicht aufgeht und für Verwirrung sorgt.

Die Vorsorgevollmacht – Mandantenbrief 01/20

Wie in unserem letzten Mandantenbrief angekündigt, geht es uns diesmal um die Vorsorgevollmacht. Wir haben viel erforscht und Seminare besucht. Es gibt einige Anbieter, die den Prozess der verschiedenen Vorsorgeverfügungen begleiten. Letztlich hat uns keiner dieser Dienstleister wirklich vollständig überzeugt. Aber zunächst zum sachlichen Hintergrund: Wofür wird eine Vorsorgevollmacht benötigt und warum ist diese in einem besonderen Maße notwendig?

Neue Aktionärskultur | Mandantenbrief 05/19

Hauptversammlungen sind bei Aktiengesellschaften äußerst wichtige Ereignisse. Um Ihnen einen tieferen Einblick in solche Prozesse zu geben, möchten wir uns mit diesem Mandantenbrief auf ein aktuelles Beispiel konzentrieren, dass zugleich auch Veränderungen deutlich macht.

Prognosetreu oder prognosefrei? – Mandantenbrief 12/14

Liebe Leser, zum Jahreswechsel trumpfen traditionell alle (vermeintlichen) Fachleute mit gewichtigen Prognosen für das neue Jahr auf. Da werden mit großer Geste Indexstände und Kurse verkündet, die die Presse dankbar aufnimmt. Erfahrungsgemäß liegen viel Experten schief.

Schwarze Börsenwoche – Mandantenbrief 06/20

Was wir jetzt haben, sind zwei Epidemien. Wir haben eine Epidemie des Coronavirus, aber wir haben auch eine Epidemie der Angst, die nicht mit der wissenschaftlichen Realität Schritt hält.

Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite.

Nachhaltigkeit in der Geldanlage – Mandantenbrief 04/16

Lieber Leser, Nachhaltigkeit – ethische Geschäftspraktiken und aktiver Ressourcenschutz – ist zu einem wichtigen gesellschaftlichen Wert geworden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, dass auch das Volumen nachhaltiger Geldanlagen beträchtlich zugenommen hat.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

7 + 14 =