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Wohnimmobilienrichtlinie: eine Katastrophe

Eine von der EU vorgegebene und von der Bundesregierung umgesetzte Wohnimmobilienrichtlinie lässt die Sparkassen in Bayern und Baden Württemberg Sturm laufen. Die aus ihrer Sicht unnötige Vorschrift benachteiligt Ältere und Menschen mit geringem Einkommen.

Richtlinie führt zu dramatischem Einbruch bei der Kreditvergabe

Für den baden-württembergischen Sparkassenverband macht die Wohnimmobilienrichtlinie wenig Sinn, weil sie auf einen bisher problemlos funktionierenden Bereich abzielt. Zudem habe sich der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung zu stark engagiert. Die Regelungen gelten seit März 2016 und führten im zweiten Quartal bereits zu erheblichen Einbrüchen bei der Kreditvergabe für Immobilien. Das Kreditvolumen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um etwa 500 Millionen Euro auf 2.6 Milliarden.

Sparkassen geben der deutschen Regierung die Schuld

Wenn die Wohnimmobilienrichtlinie in zurückgehender Kreditvergabe resultiert, hat sie für die Sparkassen in Bayern ihren Zweck verfehlt. Die Sparkassen beider Bundesländer greifen allerdings nicht die EU als Urheber der Richtlinie, sondern die Bundesregierung wegen der Umsetzung an. Sie habe die Regelung unnötig verschärft und sei daher für den Rückgang der Immobilienkreditvergabe verantwortlich.

Das ändert sich durch die Wohnimmobilienrichtlinie

Bei der Kreditvergabe darf der Wert des zu finanzierenden Objekts nicht mehr so starke Berücksichtigung finden wie bisher.

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Zukünftig müssen sich die Kreditinstitute mehr an den finanziellen Möglichkeiten und am Alter der Kreditnehmer orientieren. Das benachteiligt vor allem Senioren, denen der Zugang zu passenden Darlehen erheblich erschwert wird, aber auch Familien mit geringem Einkommen. Zudem bringt die neue Verordnung höheren bürokratischen Aufwand mit sich und beinhaltet das Risiko von Falschberatung aufgrund unklar definierter Rechtsbegriffe.

Der Bund muss nachbessern

Die EU-Wohnimmobilienrichtlinie soll bei einer Immobilienblase faule Verbraucherkredite in Massen verhindern. Den Urhebern in Brüssel ist allerdings entgangen, dass in Deutschland seit jeher Immobilienkredite traditionell hoch besichert werden und es daher keinen Grund für die neuen Regeln gibt. Die Richtlinie trifft die Sparkassen in einer Zeit, in der sie bereits mit sinkenden Zinsen, steigenden Kosten und zunehmend vielen nationalen Regulierungen konfrontiert werden. Der Sparkassendachverband regt die Bundesregierung daher zur Nachbesserung an.

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