Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ab dem ersten August alle bei der Bankberatung und dem Verkauf von Wertpapieren anfallenden Provisionen den Kunden mitgeteilt werden müssen. Ob die verschärfte Aufklärungspflicht für die Verbraucher von Nutzen ist, hängt von der Umsetzung der Institute ab.

Mehr Transparenz in der Bankberatung

Die Bundesrichter unterstrichen mit ihrem Urteil das Recht der Verbraucher auf Information.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Dementsprechend müssen die Banken bei Provisionen und anderen Vergütungen im Vertrieb aufklären – bei Verstößen können die Institute für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden.

Insider glauben allerdings, dass die neue Verordnung den Verbrauchern nur begrenzt entgegenkommt. Banken interpretierten in der Vergangenheit alle Rechtsprechungen trickreich und werden es bei dieser wieder tun.

Neuerungen in der Bankberatung

Bereits seit Jahren müssen in der Bankberatung Ausgabenaufschläge und Kick-backs bei Fonds, sowie einige Provisionen offengelegt werden. Bislang kamen die Banken den Anforderungen nur begrenzt nach.

Der aktuellen Rechtsprechung folgend muss während der Bankberatung künftig auch über versteckte Provisionen gesprochen werden. Diese kaum sichtbaren Vergütungen fließen oft bei geschlossenen Fonds und erreichen Höhen von zehn bis fünfzehn Prozent des investierten Kapitals.

Zeitgemäße Offenheit

Durch den Richterspruch erfahren Kunden erstmals, wie teuer die vermeintlich kostenfreie Bankberatung wirklich ist. Außerdem können sie anhand der ihnen künftig bekannten Provisionen abschätzen, wie hoch der Anreiz bestimmter Produkte für den Berater ist. Die Qualität der Bankberatung wird sich durch die Bestimmung kaum verbessern lassen, doch schützt die neue Transparenz vor Falschberatung.

Die Tricks der Banker

In der Bankberatung vieler Institute wird nicht über Provisionen gesprochen, weil die Vergütungen oft als Gewinnspannen deklariert werden. Diese sind nicht Bestandteil der Offenlegungspflicht. Banken weisen ihre Kommissionsgeschäfte immer mehr als ­sogenannte Festpreistransaktionen aus, und diese entziehen sich der neuen Aufklärungspflicht. Da helfen die Kooperationsabsichten der Institute den Verbrauchern recht wenig; wenn sie ihre Kommissionsgeschäfte vermehrt als Geschäfte mit Festpreis darstellen, bleibt erst einmal alles beim Alten. Wirklich helfen kann daher nur ein konsequentes Verbot aller Provisionen nach dem Vorbild der Niederlande oder Großbritanniens.

Kredite zur Vermögensoptimierung – Mandantenbrief 9/16

Der Leitsatz „Kredite schnell zu tilgen“ sollte gerade angesichts der Niedrigzinsen überdacht werden. Sich heute für mehr als ein Jahrzehnt nahezu kostenfreie Kredite zu sichern, kann eine kluge Strategie sein, die eigene Vermögensstruktur weiter zu optimieren.

Depotübertragung von AAB zu ebase – Mandantenbrief 03/2021

Nun ist es sicher: Die AAB wird an die ebase verkauft und alle Konten müssen umziehen. Die ebase verfolgt ein der AAB ganz ähnliches Geschäftsmodell und ist auf Finanzberater und deren Mandanten spezialisiert.

Anzeichen für Bodenbildung – Mandantenbrief 05/20

Menschliche Sensationsgier und mediale Übertreibungslust haben mit vereinten Kräften eine Psychose herbeigeführt, gegen die das Gegengift der Aufklärung derzeit keine Chancen hat.

Rente mit 63 – Mandantenbrief 9/14

Liebe leser, nicht nur die Einführung der Rente mit 63 in einer Zeit, in der die Lebenserwartung immer länger wird – nun auch noch die Bonifikation einer längeren Lebensarbeitszeit in einer unvorstellbaren Größenordnung. Die deutsche Politik tendiert immer weiter in Richtung eines verkrusteten Sozialstaates.

Tsunami an den Devisenmärkten – Mandantenbrief 1/15

Lieber Leser, die Schweizer Nationalbank hat die feste Währungskursgrenze zum Euro aufgegeben. Hintergrund ist die erwartete Schwäche des Euros. In Wahrheit kapituliert die mächtige Zentralbank aber vor den ungeheuren Massen an jederzeit verfügbarem, Anlagemöglichkeiten suchenden Kapitals.

Aktien ETF – ein Geldwert? – Mandantenbrief 10/16

Der ETF oder auch Exchange Traded Funds wird von Verbraucherschützern als das Allheilmittel der Finanz- und Anlegerwelt gefeiert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist er aber eher ein Geld- als ein Sachwert.

Griechenland + Deflation = Crash? – Mandantenbrief 02/15

Liebe Leser, am 15. Januar hatte die Schweizer Nationalbank die feste Währungskursgrenze zum Euro aufgegeben. Zeichen eines erwarteten Eurorückganges. Dann noch die überraschende Griechenlandwahl und über allem schwebt die Flut billigen Geldes aus Befürchtungen vor einer Deflation.

Lagarde setzt auf Niedrigzinsstrategie | Mandantenbrief 07/19

Die für uns erhebliche Nachricht der letzten Monate war die vorgesehene Ernennung von IWF-Chefin Christine Lagarde zur EZB-Präsidentin. Damit dürfte die EZB-Politik mit immensen Liquiditätsaufblähungen und einer Nullzinspolitik fortgesetzt werden. Die primär kurzfristig denkenden Börsen feierten mit Kursgewinnen (Lagarde-Effekt).

Geldanlage ist kein Glücksspiel – Mandantenbrief 04/2021

In den letzten Wochen sorgten Spekulationen um die Gamestop-Aktie für mächtigen Wirbel. Um einem Hedgefonds Paroli zu bieten, hatten Internet-Aktivisten einen wahren Run auf die Aktie losgetreten. Deren Kurs stieg darauf in schwindelerregende Höhen.

Finanzkunde oder Erdkunde? – Mandantenbrief 12/15

Liebe Leser, vor dreieinhalb Jahren haben wir einigen Kollegen einen Zusammenschluss initiiert, der im Laufe der Zeit durch kompetente Berater ergänzt wurde. Kritisch betrachtete unsere Gruppe die Diskussionen, ob nun Provision- oder Honorarberatung optimal für die Mandanten sei.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

10 + 3 =