Jeder Anleger, der durch Beteiligungen an der finanziellen Entwicklung von Unternehmen partizipieren möchte, nimmt dadurch auch an allen negativen Ereignissen dieser Firmen teil.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Risiken und deren weitgehender Ausschaltung.
Direkte Beteiligungen bergen immer größeres Risiko
Wer sich gezielt an ausgewählten Unternehmen oder Ideen beteiligt, setzt damit sein Kapital einem erhöhten Risiko aus.
Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!
Diese Strategie gelingt kaum den halbprofessionellen Investoren, weil dazu ausgeprägtes Fachwissen allein nicht reicht.
Ausschlaggebend für den Erfolg bei Beteiligungen ist eine gründliche Beratung, die nicht von Interessenskonflikten durch Provisionsanreize belastet sein sollte. Wenn Anleger Beteiligungen direkt von Unternehmen angeboten bekommen, sollten sie alle verfügbaren Informationen einsammeln und diese einem unabhängigen neutralen Finanzberater zur Prüfung vorlegen.
Die Genussrechte der Firma Prokon waren zwar legale, jedoch sehr risikoreiche Beteiligungsformen. Sie hätten sich nie in dem Ausmaß absetzen lassen, wenn die Anleger ein paar Euro für die richtige Beratung ausgegeben hätten. Das Gleiche gilt für fast alle Finanzskandale der letzten Zeit. Hätten sich die Anleger von S&K oder Infinus vor ihren Beteiligungen eingehend beraten lassen, wäre ein Großteil des Schadens nicht entstanden.
Tipps für Beteiligungen
Treffen Sie Ihre Beteiligungsentscheidungen keinesfalls ohne neutrale und unabhängige Beratung. Die Gebühren eines unabhängigen Finanzberater sind immer deutlich geringer als die Verluste, die ohne Beratung entstehen können.
Vertrauen Sie bei Ihren Investments niemals blind den Angaben eines Anbieters, lassen Sie alle das Produkt begleitenden Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen. Nutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand gerade dann, wenn Ihnen Beteiligungen mit realitätsfernen Renditen angeboten werden. Denn in der Finanzwelt wird kein Geld verschenkt.
Wählen Sie bei allen Beteiligungen nur solche Varianten, bei denen ihr Kapital bestmöglichst geschützt ist. Sie können mit börsengehandelten ETF´s beispielsweise ebenso gute Renditen erzielen, wie mit Genussrechten. Während Ihr investiertes Geld bei Genussscheinen eine Pleite des ausgebenden Unternehmens kaum übersteht, zählen ETF´s zum Sondervermögen und sind auch bei Insolvenzen vor anderen Gläubigern sicher.
Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!
Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!