Mit der Etablierung von Mindeststandards sollte der anhaltende Streit um die Fondsgebühren beigelegt werden, doch nach wie vor bestehen Grauzonen.

Anleger können von Fondsgesellschaften auch dann mit Kosten belegt werden, wenn diese nicht im Investoreninteresse entstanden sind.

Keine Beteiligungen ohne Fondsgebühren

Fondsgebühren kommen auf Anleger mit vielerlei Bezeichnungen zu, sie werden als Erfolgsgebühren, Verwaltungskosten, Ausgabeaufschläge oder Gebühren für die Depotbank deklariert.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Die meist pauschalen Verwaltungsgebühren liegen bei 1,5 bis 2 Prozent. Doch kommen dazu oft weitere Gebühren, welche die Gesellschaften für Anleger nicht sofort ersichtlich erheben. Weil diese Kosten nicht direkt ausgewiesen sind, zeigen sie sich erst bei der reduzierten Fondsrendite.

Pauschale Fondsgebühren

Bei Fondsgebühren muss zwischen zwei Varianten unterschieden werden. Neben den Kosten, die der Fondsgesellschaft zugeordnet werden, entstehen Gebühren, die von den Anlegern zu bezahlen sind. Obwohl die Kostenaufteilung gesetzlich geregelt wurde, bleiben weiterhin Grauzonen. In der Einnahmeüberschussrechnung eines Fonds stehen auf der Erlösseite Kuponzahlungen sowie Dividenden. Auf der Ausgabenseite sind die Gebühren notiert. Sie beziehen sich auf Verwaltung oder die Kosten der Depotbank. Neben den Depot- und Kontogebühren fallen Kosten für Druck und Versand von Fondsdokumenten sowie für Rechtsbeistand an.

Mindeststandards

Mit der Einführung von Mindeststandards sollen nach dem Willen der Branche einzelne Fonds vergleichbarer werden. Demnach erhalten Gesellschaften für die Verwaltung der als Sondervermögen bezeichneten Fonds jährliche Vergütungen. Weitere Kosten entstehen für Fonds, wenn Ansprüche für Sondervermögen juristisch erstritten werden müssen. Die meisten Kosten werden von den Gesellschaften durch die Erhebung pauschaler Gebühren abgedeckt.

Total Expense Ratio (TER)

Damit Fonds besser vergleichbar sind, wurde von der Branche die TER etabliert. Diese Gesamtkostenquote gibt alle Fondsgebühren in Prozent und gemessen am durchschnittlichen Fondsvolumen bezogen auf ein Geschäftsjahr an. Doch wird die TER von den Gesellschaften nicht verbindlich festgelegt, sie errechnet sich vielmehr im Nachhinein aufgrund der wirklich angefallenen Kosten. Die Mindeststandards bei den Fondsgebühren sind für Anleger wenig hilfreich, weil sie dadurch nicht vor Streitigkeiten mit der Gesellschaft geschützt sind.

Klimawandel ist eingepreist – Mandantenbrief 06/2021

Die Tatsache eines menschengemachten Klimawandels wird heute kaum noch bestritten, sieht man von Ausnahmen wie Donald Trump ab. Die Veränderung des globalen Klimas hat Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit zwangsläufig auch auf Finanzwerte.

Unbeliebteste Rally aller Zeiten | Mandantenbrief 11/2020

Verrückte Welt noch verrückter. Noch vor kurzem hatte Wirecard eine höhere Marktkapitalisierung (Börsenkurs mal ausgegebener Aktien) als die Deutsche Bank.

Vielleicht wird Trump doch nicht so schlimm – Zwischenruf 11/16

Gerade als junger Mensch hat mich die USA sehr fasziniert. Freiheit, Toleranz und die Möglichkeit, aus eigenem Antrieb sehr erfolgreich zu sein, hatte höchste Attraktivität.

Depotübertragung von AAB zu ebase – Mandantenbrief 03/2021

Nun ist es sicher: Die AAB wird an die ebase verkauft und alle Konten müssen umziehen. Die ebase verfolgt ein der AAB ganz ähnliches Geschäftsmodell und ist auf Finanzberater und deren Mandanten spezialisiert.

Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite.

Tsunami an den Devisenmärkten – Mandantenbrief 1/15

Lieber Leser, die Schweizer Nationalbank hat die feste Währungskursgrenze zum Euro aufgegeben. Hintergrund ist die erwartete Schwäche des Euros. In Wahrheit kapituliert die mächtige Zentralbank aber vor den ungeheuren Massen an jederzeit verfügbarem, Anlagemöglichkeiten suchenden Kapitals.

3. Quartal: Börsen stabil trotz turbulentem Umfeld | Mandantenbrief 10/19

Mit geopolitischen Risiken wie dem Handelsstreit zwischen den USA und China sowie der ungelösten Brexit-Frage haben sich die Börsen im dritten Quartal beschäftigen müssen. Dennoch schlossen die Märkte am Ende des Quartals neutral bzw. mit leichten Gewinnen.

Korrektur der Korrektur | Mandantenbrief 04/19

Viele seriöse Beobachter und Finanzberater rieben sich Ende 2018 jeden Tag wieder die Augen. Die Stärke der Korrektur der Börsenentwicklung war weder prognostizierbar noch wirklich begründbar. Noch wenige Wochen vorher hatten vergleichbare Meldungen keinen Einfluss, und nun dieser Einbruch. Täglich stellte sich die gleiche Frage: Verkaufen oder nachkaufen.

Negativzinsen als Realität – Mandantenbrief 03/16

Lieber Leser, wer sein Geld bei der Bank deponiert, bekommt dafür Zinsen. Und wer sich welches leiht, muss Zinsen zahlen. Diese Grundregel galt im Wirtschaftsleben seit jeher – bis jetzt. Nun kehren sich die Vorzeichen um: Guthabenzinsen werden negativ und Kreditzinsen mitunter positiv.

Geldanlage ist kein Glücksspiel – Mandantenbrief 04/2021

In den letzten Wochen sorgten Spekulationen um die Gamestop-Aktie für mächtigen Wirbel. Um einem Hedgefonds Paroli zu bieten, hatten Internet-Aktivisten einen wahren Run auf die Aktie losgetreten. Deren Kurs stieg darauf in schwindelerregende Höhen.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

1 + 1 =