Geldwerte Vorteile sind Zuwendungen, die Beschäftigte in ihrem Arbeitsverhältnis erhalten, ohne dass eine Geldleistung fließt. Bekannte Beispiele sind Dienstwagen oder Dienstwohnungen.

Es gibt aber etliche weitere Formen solcher Sachbezüge, die vielen Arbeitnehmern gar nicht bewusst sind. Für geldwerte Vorteile sind Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Auch das wissen viele nicht.

Nur wenige Steuerbefreiungen

Grundsätzlich macht der Steuergesetzgeber keinen Unterschied zwischen Einkommensbestandteilen, die in Geld ausgezahlt oder als geldwerte Vorteile gewährt werden.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Für beide Formen der Entlohnung gelten die gleichen Vorgaben zur Versteuerung und Abführung von Sozialabgaben. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen: so ist bei Sachbezügen eine monatliche Freigrenze von 44 Euro vorgesehen. Bei vergünstigter Überlassung von Produkten des Arbeitgebers kann ein jährlicher Rabatt-Freibetrag von 1080 Euro genutzt werden, ohne dass Steuern anfallen. Ferner sind bestimmte Leistungen wie die Überlassung von Berufskleidung oder die kostenlose Nutzung eines Betriebskindergartens ausgenommen.

Geldwerte Vorteile: Rangliste

In einer von der Postbank kürzlich in Auftrag gegebenen Emnid-Umfrage wurden die häufigsten geldwerten Vorteile hierzulande erhoben. Von den befragten Arbeitnehmern erhielten

– 30,7 Prozent Mitarbeiter-Rabatte oder Deputatlohn in Form von Naturalleistungen ;
– 25,2 Prozent vergünstigte oder kostenlose Verpflegung in Betriebskantinen;
– 17,8 Prozent Zuschüsse zu den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel;
– 12,5 Prozent einen Dienstwagen;
– 6,6 Prozent Benzingutscheine;
– 2,7 Prozent verbilligte oder kostenlose Wohnungen.

Dienstwagen und Steuern

Besondere Regelungen bestehen hinsichtlich der Besteuerung von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden. In diesem Fall muss der Wagen auf Basis des Bruttolistenpreises versteuert werden. Dabei wird pro Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt, außerdem werden die Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte berücksichtigt.

Für die Ermittlung wird die Entfernung mit dem Bruttolistenpreis und dem Faktor 0,03 Prozent multipliziert. Alternativ ist eine Besteuerung gemäß der tatsächlich auf Privatgebrauch entfallenden Fahrzeugkosten möglich, sofern ein Fahrtenbuch geführt wird. Die Fahrtenbuch-Lösung lohnt sich nur bei geringer privater Nutzung.

 

Lebensversicherer gefährden Altersvorsorge – Mandantenbrief 10/17

Bei den anhaltenden Niedrigzinsen wird es für Lebensversicherer fast unmöglich, noch Erträge zu erwirtschaften, die die garantierte Mindestverzinsung sicherstellen – von Überschüssen ganz zu schweigen.

Kredite zur Vermögensoptimierung – Mandantenbrief 9/16

Der Leitsatz „Kredite schnell zu tilgen“ sollte gerade angesichts der Niedrigzinsen überdacht werden. Sich heute für mehr als ein Jahrzehnt nahezu kostenfreie Kredite zu sichern, kann eine kluge Strategie sein, die eigene Vermögensstruktur weiter zu optimieren.

Sparen ja, bausparen eher nein – Mandantenbrief 12/17

Welche Sparform auch immer, systematisches Sparen ist extrem sinnvoll. Gleichwohl sollte jeder Sparer immer mal wieder überprüfen, ob die gewählte Variante nicht durch eine bessere abgelöst werden sollte.

Aktueller Börsenrückgang – Mandantenbrief 03/20

Mit zuletzt im Dezember 2018 beobachteter Heftigkeit müssen wir nun an den Aktienmärkten einen Rückschlag hinnehmen. Neu ist dabei, dass es sich um eine konkrete Störung handelt.

Situationsbewertung – Mandantenbrief 04/20

Die Schwemme der negativen und beunruhigenden Nachrichten reißt nicht ab und somit sind auch die Börsen weiter von der Erwartungshaltung erfasst. Zum aktuellen Stand ist kein wirkliches Abschwächen der Abwärtsbewegung zu erkennen.

DAX-Stand, die emotionale Bremse – Mandantenbrief 04/15

Liebe Leser, wenn ganz allgemein vom Dax gesprochen wird, ist meist der Performance-Index gemeint, bei dem Dividendenzahlungen in die Berechnung einfließen. Daneben existiert aber auch der Kursindex, der dagegen die reine Kurswertentwicklung der 30 Mitglieder abbildet. Ein großer Unterschied!

Die Macht der Daten | Mandantenbrief 02/2019

„Big Brother is watching you“ – dieser Slogan aus George Orwell’s dystopischem Roman „1984“ ist kennzeichnend für einen totalitären Staat, der seine Bürger dank umfassender Herrschaft über Medien, Informationen und Daten in allen Lebenslagen überwacht. Was beim Erscheinen des Romans 1949 noch als düstere Zukunftsvision wirkte, könnte schon bald Wirklichkeit werden.

Finanzkunde oder Erdkunde? – Mandantenbrief 12/15

Liebe Leser, vor dreieinhalb Jahren haben wir einigen Kollegen einen Zusammenschluss initiiert, der im Laufe der Zeit durch kompetente Berater ergänzt wurde. Kritisch betrachtete unsere Gruppe die Diskussionen, ob nun Provision- oder Honorarberatung optimal für die Mandanten sei.

Droht eine neue Finanzkrise? – Mandantenbrief 08/17

Runde Jubiläen laden zum Rückblick ein. Die Finanzkrise hat vor 10 Jahren begonnen. Wie war damals die Stimmung und was hat sich seit dem verändert? Sind wir klüger geworden?

Griechenland + Deflation = Crash? – Mandantenbrief 02/15

Liebe Leser, am 15. Januar hatte die Schweizer Nationalbank die feste Währungskursgrenze zum Euro aufgegeben. Zeichen eines erwarteten Eurorückganges. Dann noch die überraschende Griechenlandwahl und über allem schwebt die Flut billigen Geldes aus Befürchtungen vor einer Deflation.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

9 + 13 =