©iStock.com/Izabela_Habur

Honorarberatung neu definiert

Die Bundesregierung definiert bei der IDD-Umsetzung (Versicherungs-Vertriebs-Richtlinie) in deutsches Recht die Honorarberatung neu. Der GDV bewertet das daraus resultierende Honorarannahmeverbot für auf Provisionsbasis arbeitende Versicherungsvermittler durchaus positiv, allerdings werden zusätzliche Regelungen gefordert.

Tragfähiges Fundament mit Klarstellungsbedarf

Insgesamt sei der Regierung mit der IDD-Umsetzung ein Regelwerk gelungen, welches sich durch Ausgewogenheit auszeichne, so der GDV in einer aktuellen Stellungnahme. Der Entwurf schaffe Klarheit bei der Trennung zwischen Honorar-Versicherungsberatern und Vermittlern, die über Provisionen vergütet werden. Einerseits sieht der Verband in dem Konzept eine Stärkung der Honorarberatung, durch das jetzt gesetzlich verankerte Provisionsabgabeverbot sei andererseits die Koexistenz beider Vergütungsmodelle gewährleistet. Allerdings stößt der GDV mit einer Forderung auf weitgehendes Unverständnis.

Honorarberater sollen Storno-Haftungsregeln unterworfen werden

Die vom GDV angesprochene Stornohaftung ist seit April 2012 im Versicherungsaufsichtsgesetz normiert und soll verhindern, dass Vermittler aus reinem Provisionsinteresse ihre Kunden zum Anbieterwechsel animieren. Vermittler haften mit ihrer erfolgsabhängigen Provision aus gutem Grund für die Nachhaltigkeit ihrer Abschlüsse, welche sich unter anderem in langer Vertragslaufzeit zeigt.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Die Stornohaftung kann allerdings nicht bei Honoraren angewandt werden, weil es sich hierbei nicht um erfolgsabhängige Bezahlung, sondern die Vergütung einer geleisteten Tätigkeit handelt. Bei einer Tätigkeitsvergütung ist die Stornohaftung absolut wesensfremd und widerspricht darüber hinaus dem Berufsbild des Honorar- Versicherungsberaters.

Vertrieb von Nettopolicen soll ausgeweitet werden

Einerseits spricht sich der GDV für eine klare Trennung von Versicherungsberatern auf Honorarbasis und Vermittlern, die gegen Provision arbeiten, aus. Es gehört zur typischen Vorgehensweise eines Honorarberaters, seinem Mandanten bei Interesse einen provisionsbereinigten Nettovertrag anzubieten und für eigene Beratungsleistung ein Honorar in Rechnung zu stellen.

Kaum nachvollziehbar ist jedoch, warum der GDV jetzt auch Vermittlern Zugang zu Nettopolicen geben will, die nichts davon haben, weil sie von Provisionen leben. Für die Verbraucher wären Nettoverträge in jedem Fall die kostengünstigeren Alternativen, allerdings muss die Beratungsleistung gesondert über Honorare vergütet werden. Eine Ausnahme hiervon kann und darf es aufgrund der strikten Trennung beider Vergütungsmodelle nicht geben.

Trump spekuliert mit Worten – Mandantenbrief 12/18

Es vergeht kaum eine Woche, in der US-Präsident Donald Trump nicht mit Sprüchen und „alternativen Fakten“ von sich reden macht. Oft haben seine Äußerungen etwas Groteskes, Großmäuliges und Widersprüchliches an sich. Was eben noch in Grund und Boden verdammt wurde, kann schon am nächsten Tag „great“ sein – und umgekehrt. Vieles ist offenkundig falsch oder gelogen.

Zweite Meinung – Mandantenbrief 10/14

Verbraucher wünschen eine Zweitmeinung: Die meisten Patienten wollen eine zweite ärztliche Meinung einholen, zeigt eine Studie der Asklepios Kliniken Hamburg. Aber viele wissen überhaupt nicht, dass es das Recht auf eine Zweitmeinung bereits gibt. In der Finanzberatung ist das noch vollkommen unüblich.

Nachhaltigkeit ist kein Renditekiller mehr – Mandantenbrief 09/18

Aufgrund unseres langfristigen Investmentansatzes war für uns schon immer das Gedankengut der Nachhaltigkeit oder der Ökologie von großer Wichtigkeit. Bedauerlicherweise gab es kaum befriedigende Lösungen, die auch den Renditeaspekt genügend berücksichtigten. Seit einigen Monaten prüfen wir einen modifizierten Ansatz dazul. Nun haben wir uns entschieden, Ihnen zu empfehlen, den „Global Core“ in die Nachhaltigkeitsvariante dieses Fonds zu tauschen. Die Entwicklungen laufen absolut parallel, so dass Umweltschutzgedanken endlich keine Renditekiller mehr sind.

Feuerwerk an den Börsen – Mandantenbrief 02/20

Feinstaub entwickelt sich bei einem Kursfeuerwerk an den Börsen zum Glück nicht. Aber die Gefahr von übertriebenen Entwicklungen bleibt. Wie könnte es in 2020 weitergehen? Zunächst ein Blick in den Rückspiegel.

Außergewöhnliche Abwärtsgeschwindigkeit | Mandantenbrief 08/2020

Viele Fachleute schwanken in der Beurteilung der Börsensituation zwischen „erfolgreicher Bodenbildung“ und „übertriebener Börsenerholung“. Wir auch.

Pleite von Lebensversicherern? – Mandantenbrief 05/15

Liebe Leser, die zu hohen Zinsversprechen der Lebensversicherungen waren bisher hauptsächlich ein Problem der Menschen, die damit ihre Altersvorsorge geplant hatten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich zu Ausfällen, steigt mit jedem Monat, der nur Minizinsen für die Versicherungsgelder bietet.

Lachs so teuer wie ein Fass Nordseeöl – Mandantenbrief 02/16

Liebe Leser, Erdöl wurde jahrzehntelang als schwarzes Gold bezeichnet. Es war vergleichsweise selten, besaß vermeintlich endliche Reserven und war für die globale Wirtschaft extrem wichtig. Der geradezu groteske Preisverfall führte nun aber dazu, dass ein Lachs teurer ist als ein Barrel Nordseeöl.

Nun auch noch China – Mandantenbrief 09/15

Liebe Leser, hatten wir nicht in den letzten Monaten genug Probleme? Griechenland, Verschuldung, Flüchtlingsproblematik usw. Nun vernichtet der Börseneinbruch in China virtuell erhebliche Aktienwerte. Und wie geht das weiter? Noch schnell verkaufen?

Flüchtlingskrise und die Börse – Mandantenbrief 11/15

Lieber Leser, jahrelang sorgten sich die Kapitalmärkte um das im europäischen Zusammenhang so winzig kleine Griechenland. Krisensitzungen, die ganze Nation bewegende Bundestagsabstimmungen und „Brennpunkte“ ohne Ende haben die letzten Jahre bestimmt. Und nun?

Die Vorsorgevollmacht – Mandantenbrief 01/20

Wie in unserem letzten Mandantenbrief angekündigt, geht es uns diesmal um die Vorsorgevollmacht. Wir haben viel erforscht und Seminare besucht. Es gibt einige Anbieter, die den Prozess der verschiedenen Vorsorgeverfügungen begleiten. Letztlich hat uns keiner dieser Dienstleister wirklich vollständig überzeugt. Aber zunächst zum sachlichen Hintergrund: Wofür wird eine Vorsorgevollmacht benötigt und warum ist diese in einem besonderen Maße notwendig?

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

15 + 1 =