Anleger, die in aktiv gemanagte Fonds investieren, sind vergleichsweise hohen Kosten ausgesetzt.
Neben Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr kassieren die Verwalter zunehmend Performance Fees, welche in gewisser Weise einer Gewinnbeteiligung gleichkommen.
Die Gewinnbeteiligung wird immer fällig
Performance Fees sind aktuell bei jedem vierten Fonds Bestandteile der Gebührenliste, besonders oft kommt die Gewinnbeteiligung bei Aktienfonds und gemischten Fonds vor.
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Die Gebühr wird immer dann kassiert, wenn die Wertentwicklung des Fonds über der seines Vergleichsindex liegt. In dem Fall kann die Beteiligung in Gestalt von Performance Fees bis zu 25 Prozent des Profits betragen.
Der Ausdruck Performance Fee hört sich im ersten Moment nach Honorar für eine Leistung an und trifft daher auf Verständnis bei vielen Anlegern. Doch in der Praxis stellt die Gewinnbeteiligung lediglich eine weitere Einnahmequelle für das Management dar. Die scheinbar leistungsbezogenen Gebühren werden von Voraussetzungen begleitet, die für die Verwalter kaum Herausforderungen darstellen. Unterschiedliche Bedingungen führen zur Erhebung von Performance Fees:
- Die Gebühr muss auch dann entrichtet werden, wenn der Markt erfolgreicher als der Fonds war.
- Auch bei Verlusten müssen Anleger die Abgabe bezahlen, zumindest wenn die Einbußen geringer als beim Gesamtmarkt ausfallen.
- Unterdurchschnittliche Performance bildet keinen Rückzahlungsanspruch für Anleger.
Bei diesen Konditionen fragt sich mancher Investor, ob das gerechtfertigt ist.
Performance Fees – ein neuer Trend
Die mit Gewinnbeteiligung behafteten Fonds werden durch Verwaltungsgebühren weiter verteuert – unterm Strich können so Gesamtkosten von nahezu zehn Prozent entstehen. Im Vergleich dazu sind börsengehandelte Indexfonds überzeugend kostengünstig. Ein ETF auf den Deutschen Aktienindex benötigt kein aufwendiges Management und erfordert nur 0,15 Prozent an jährlichen Gesamtgebühren.
Anleger sind mit solchen Investmentinstrumenten in der Regel besser beraten, weil die Indexfonds in ihren Renditen den mit Performance Fees ausgestatteten Varianten nicht nachstehen muß. Die Gewinnbeteiligung ist eine relativ neue Erscheinung. Performance Fees kommen bevorzugt bei neu aufgelegten Fonds zur Anwendung. Im vergangenen Jahr hatte die oberste Finanzaufsicht die Gebühren mit Regeln versehen, doch die können von den Managern leicht umgangen werden.
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