Erst vor wenigen Tagen musste Prokon einen Insolvenzantrag stellen, nachdem immer mehr Genussrechtsinhaber ihr Kapital zurückhaben wollten.
Damit schien die Zukunft des Windparkbetreibers in Frage gestellt. Jetzt gibt es Bemühungen, die Insolvenz abzuwenden.
Bisher nur vorläufige Insolvenz
Das über Prokon eröffnete Insolvenzverfahren ist zunächst nur vorläufig.
Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!
Voraussichtlich Ende April entscheidet das zuständige Gericht, ob es tatsächlich zu einem regulären Verfahren kommt. Bis dahin besteht eine letzte Frist, Rettungspläne zu entwickeln, die die Insolvenz vermeiden. Dies wollen der Gründergeschäftsführer Carsten Rodbertus und der bestellte Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin versuchen, wie es in einem gemeinsamen Schreiben an die Anleger heißt.
Knackpunkt Genussrechtskapital
Im Mittelpunkt der Überlegungen steht offenbar die Änderung des Rechtsrahmens für das Genussrechtskapital. Die Genussrechtsfinanzierung hatte Prokon letztlich in die Insolvenz getrieben. Jahrelang hatte das Unternehmen mit hohen Renditeversprechen geworben. Als sich schlechte Nachrichten häuften, brachte schließlich eine Kündigungswelle von Anlegerseite das Aus.
Prokon Umwandlung in eG oder AG?
Die Änderung der Genussrechtsbedingungen stellt daher auch einen Ansatzpunkt dar, um Prokon zu retten. Er ist aber nicht der einzige. Diskutiert wird wohl auch die Umwandlung des Unternehmens in eine Genossenschaft oder eine Aktiengesellschaft. Die bisherigen Genussrechtsinhaber würden dann zu Eigentümern: Genossenschaftsmitgliedern oder Aktionären. Genussrechte sind dagegen aus rechtlicher Sicht Schuldverschreibungen, Genussrechtsinhaber gehören daher zu den Gläubigern des Unternehmens.
Besser als Insolvenz
Für die rund 75.000 Anleger wäre dies vermutlich mit einem Kapitalschnitt verbunden. Dies ist aber wahrscheinlich immer noch besser als eine reguläre Insolvenz. In diesem Fall haftet das Genussrechtskapital nämlich nachrangig. Das heißt: zunächst werden die Ansprüche aller übrigen Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt, erst dann folgen die Genussrechtsinhaber.
Prokon braucht Liquidität
Die Zeit bis Ende April bietet auch Gelegenheit, mit dem Verkauf der ersten Windparks zu beginnen. Damit soll dem Unternehmen frische Liquidität zugeführt werden und man hofft, stille Reserven realisieren zu können. Diese Liquiditätsspritze kann Prokon dringend gebrauchen.
Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!
Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!
Frank
Frommholz
frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413
Frerk
Frommholz
frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984