Die Schuldenbremse ist hierzulande noch nicht Wirklichkeit geworden, da wird sie wieder aufgeweicht. Zu diesem Schluss muss man jedenfalls kommen, wenn Pläne des Bundesfinanzministers Zustimmung finden sollten. Der will den Ländern auch künftig begrenzte Kreditspielräume eröffnen. Hintergrund sind die laufenden Verhandlungen über den Bund-Länder-Finanzausgleich.
Sperrige Länder beim Finanzausgleich
Die Schuldenbremse gehört eigentlich zu den Vorzeigemaßnahmen deutscher Stabilitätspolitik. Die im Grundgesetz verankerte Grenze erlaubt dem Bund ab 2016 nur noch in eng begrenztem Umfang Nettokreditaufnahmen, den Ländern sollen sie ab 2020 ganz untersagt sein.
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Für finanzstarke Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg ist das weniger ein Problem, für andere schon.
Daher zeigen sich Länder mit schwieriger Haushaltslage bislang sperrig, wenn es um Neuregelungen beim Finanzausgleich geht. Sie wollen auch weiterhin von Ausgleichsmitteln nach bisherigem Verfahren profitieren. Als Argument in den komplizierten Bund-Länder-Verhandlungen wird immer wieder die kommende Belastung durch die Schuldenbremse angeführt. Das war wohl auch der Beweggrund, der den Bundesfinanzminister jetzt zu seinem Modifizierungsvorschlag bewog. Er will die Verhandlungen aus der Sackgasse führen.
Lockerung kein Freibrief
Schäubles Vorstellungen sind allerdings kein Freibrief. Unter dem Strich bleibt danach die Schuldengrenze für Bund und Länder bestehen. Den Ländern soll aber ein Teil des Kreditspielraums des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Dieser wird nach der verfassungsrechtlich verankerten Regelung künftig 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen, was heute etwa zehn Milliarden Euro bedeuten würde. Nach den bekannt gewordenen Plänen will Schäuble jetzt 0,15 BIP-Prozent an die Länder abgeben, dem Bund blieben noch 0,20 BIP-Prozent.
Ob damit im Ringen um den Finanzausgleich Fortschritte erzielt werden, bleibt abzuwarten. Das Hantieren mit einer noch nicht wirksam gewordenen Verfassungsregelung als Manövriermasse wird jedenfalls von manchen Beobachtern kritisch gesehen. Ein weiteres Thema könnte übrigens mit den Verhandlungen ebenfalls in Zusammenhang stehen: die Diskussion um die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und gleichzeitige Steuersatzanhebungen. Diese würden auch den Ländern zugutekommen.
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